Antrag auf Baugenehmigung; Wohnraumerweiterung Ausbau des Speichers zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 719/53 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstr. 7,Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. IV (Priel-West) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Der Ausbau des Dachgeschosses ist nicht zulässig. 

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Da keine eigene Wohnung entsteht, sind keine weiteren Stellplätze notwendig.

Da in diesem Bebauungsplangebiet bereits mehrere Gebäude mit Dachgeschossausbau vorhanden sind, kann dem Bauantrag, bzw. der Befreiung zugestimmt werden.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2025 11:52 Uhr