Bebauungsplan Nr. 27 "Solarpark Hirschenhausen"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinde Jetzendorf liegt ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Fl.-Nr. 219, 220 und 221 der Gemarkung Hirschenhausen vor. Die Flächen sind in privatem Eigentum und befinden sich südlich von Hirschenhausen. Wegen der räumlichen Lage wir eine grundsätzliche Eignung der Flächen für regenerative Energien gesehen. Durch den im Verfahren zu erstellenden Grünordnungsplan wird eine zusätzliche Einbindung in die Landschaft erfolgen.
Der Gemeinderat steht der Nutzung erneuerbarer Energien grundsätzlich positiv gegenüber und möchte seinen Beitrag zur Entwicklung eines erneuerbaren Energiepotentials leisten. Daher wird dieses Vorhaben unterstützt.
Um die Errichtung eines Solarparks zu ermöglichen, wird der Flächennutzungsplan geändert.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Vorhabenträger trägt die Kosten und Risiken für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie alle erforderlichen Erschließungs- und Verlegungskosten von Netzanschlussleitungen.
Der Umgriff erstreckt sich auf die Fl.-Nr. 219, 220 und 221 der Gemarkung Hirschenhausen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 27, „Solarpark Hirschenhausen“. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.05.2025 11:52 Uhr