Gewerbegebiet Jetzendorf-West; Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbegebiet Jetzendorf-West“ ist derzeit festgesetzt:
Textliche Festsetzungen 0.1.1.2:
Auf den östlich gelegenen Parzellen 3 bis 9 sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen. Die Wohnungen müssen dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sein, wobei sie als freistehende Wohngebäude unzulässig sind. Die Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen dürfen nicht mehr als 1/3 der Gebäudeflächen einnehmen. Auf den Parzellen 1 und 2 wird eine Bebauung mit Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter ausgeschlossen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 2019 war der Wille des Gemeinderates, dass nur „eine“ Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen wird. Leider wurde dies in der textlichen Festsetzung nicht konkretisiert. Da momentan nur eine flächenmäßige Begrenzung der Wohnfläche im Vergleich zur Gewerbefläche festgesetzt ist, könnten derzeit auch mehrere Wohnungen geplant werden. Dies widerspricht dem Willen des Gemeinderates komplett.
Zur Klarstellung muss die textliche Festsetzung Nr. 0.1.1.2 wie folgt geändert werden:
Auf den östlich gelegenen Parzellen 3 bis 9 ist eine Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen. Die Wohnung muss dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sein, wobei sie als freistehende Wohngebäude unzulässig ist. Die Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudeflächen einnehmen. Auf den Parzellen 1 und 2 wird eine Bebauung mit Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter ausgeschlossen.
Beschluss
Der Bebauungsplan Nr. 24, „Gewerbegebiet Jetzendorf-West“ wird in den folgenden Punkten geändert:
Textliche Festsetzung Nr. 0.1.1.2:
Auf den östlich gelegenen Parzellen 3 bis 9 ist eine Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen. Die Wohnung muss dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sein, wobei sie als freistehende Wohngebäude unzulässig ist. Die Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudeflächen einnehmen. Auf den Parzellen 1 und 2 wird eine Bebauung mit Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter ausgeschlossen.
Die Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2025 11:10 Uhr