Festlegung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer der Bundestagswahl am 23.02.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Erfrischungsgeld nach § 10 der Bundeswahlordnung beträgt im Regelfall 25 Euro, für den Vorsitzenden 35 Euro. Bei bundesweiten Wahlen (Bundestagswahl und Europawahl) sind die Gelder in allen Bundesländern grundsätzlich gemäß der jeweiligen Wahlordnung gleich hoch. Die Gemeinde kann diesen Betrag jedoch aufstocken. 
Bei der Bundestagswahl 2021 wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro für alle Wahlhelfer gezahlt. Die Gemeinde Scheyern hat mitgeteilt, ebenfalls 40,00 Euro zu bezahlen, Gerolsbach wird 50,00 Euro bezahlen. Bei der Europawahl 2024, die mit der Bürgermeisterwahl 2024 kombiniert war, wurden 50,00 Euro an alle Wahlhelfer bezahlt.  Da vorliegend keine Kombiwahl ansteht, werden 40,00 Euro für angemessen erachtet.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 40 EUR bezahlt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2025 11:10 Uhr