Antrag auf Baugenehmigung zur Überdachung einer Mistlege auf dem Grundstück Fl.-Nr. 201/1 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr. 29, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.

Das Bauvorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an der Schulstraße gesichert.

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Georg Endres wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO i. V. m. § 26 Abs. 2 GeschO Gemeinderat Jetzendorf ausgeschlossen.

Datenstand vom 16.05.2025 11:42 Uhr