Anpassung der Hundesteuer und Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jetzendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Hundesteuer wurde letztmals mit Wirkung vom 01.03.2020 angepasst.

Unter Berücksichtigung der Inflation und der allgemeinen Kostensteigerung wird eine moderate Anpassung empfohlen. 

Ab 01.03.2025 werden nachfolgende Steuersätze vorgeschlagen, auf der Grundlage anliegender Power Point Präsentation:

Für den ersten Hund                                                 60,00 €, bislang 50,00 € p.a.
Für den zweiten Hund                                         90,00 €, bislang 80,00 € p.a.
Für jeden weiteren Hund                                           110,00 €, bislang 100,00 € p.a.

Für Kampfhunde der Kategorie II mit Negativzeugnis                210,00 €, bislang 200,00 € p.a.
Für Kampfhunde der Kategorie I und II ohne Negativzeugnis        810,00 €, bislang 800,00 € p.a.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Änderung der Satzung der Gemeinde Jetzendorf für die Erhebung einer Hundesteuer mit Wirkung zum 01.03.2025. Die Änderungssatzung, welche die §§ 1 und 2 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2025 11:39 Uhr