Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Bungalows auf dem Grundstück Fl.-Nr. 719/53 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstr. 7, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. V (Priel-West) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  1. Die Errichtung des Bungalows ist komplett ausserhalb der Baugrenze geplant. 

Die notwendigen 2 Stellplätze können nicht errichtet werden. Eine Ablösung wird beantragt.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf wird nicht erteilt.
Die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit dem Bungalow kann so nicht erteilt werden (Bezugsfälle, Baumfallgrenze).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2025 08:37 Uhr