Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung der bestehenden Bergehalle in einen Stall, Überdachung der Mistlege auf dem Grundstück Fl.-Nr. 201/1 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr. 29, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wurde bereits am 14.01.2025 im Gemeinderat behandelt. Nun wurde eine Änderung zum ursprünglichen Bauantrag vorgenommen. Die bestehende Bergehalle soll zu einem Stall umgenutzt werden. Hierfür ist eine erneute Stellungnahme der Gemeinde notwendig.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.
Das Bauvorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an der Schulstraße gesichert.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2025 08:33 Uhr