Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandstiefen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Novelle der Bayerischen Bauordnung ist am 01.02.2021 in Kraft getreten. In der neuen Bayerischen Bauordnung wird unter anderem auch das Abstandsflächenrecht geändert. Durch diese Änderung kann teilweise auf Baugrundstücken eine engere Bebauung ermöglicht werden. Die Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit durch Erlass einer „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“, die Tiefe der Abstandsflächen selbst zu regeln.
Die Gemeinde hat mit Unterstützung von Herrn Rechtsanwalt Beisse diese Satzung erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über abweichende Maße der Abstandstiefen zum 01.05.2021. Die Satzung, die die §§ 1 bis 5 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 10:19 Uhr