Investitionsförderung 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Verwaltung wurden Anträge auf Investitionszuweisungen durch den Gebirgs- und Volkstrachtenverein „Oberilmtaler“ Jetzendorf e.V. und durch den TSV Jetzendorf e.V. eingereicht.
Gebirgs- und Volkstrachtenverein „Oberilmtaler“ Jetzendorf e.V.
Der Verein beantragt die Förderung für Trachtenkäufe. Die einzelnen Gegenstände haben in der Regel einen Anschaffungswert von weniger als 250,00 €, in der Summe betragen die Ausgaben für Trachtenkäufe allerdings 1.717,80 €. Kosten für Änderungen an den Trachten (76,00 €) werden als nicht förderfähig angesehen.
TSV Jetzendorf e.V.
Der TSV Jetzendorf e.V. beantragt für im Jahr 2020 getätigte Investitionen mit einer Summe von 6.946,25 € die Gewährung eines Investitionszuschusses.
Weiterhin beantragt der TSV Jetzendorf e.V. eine Investitionsförderung nach Art. 9 der Richtlinien für die 2021 geplante
- Umstellung der Flutlichtlampen Trainingsplatz 1 und 2 auf LED mit einem geschätzten Aufwand von brutto 54.595,40 € und
- die Sanierung des Jugend- und Freizeitplatzes (DFB-Minispielfeldes) mit einem geschätzten Aufwand von brutto 16.602,85 €.
Der TSV Jetzendorf e.V. beantragt eine erhöhte Zuwendung zur Umstellung der Flutlichtlampen auf LED im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltgedankens. Es wird mit einer BLSV-Förderung von 20 % und einer BMU-Förderung von 35 % gerechnet.
Für die Sanierung des Jugend- und Freizeitplatzes wird ebenfalls eine erhöhte Zuwendung beantragt, da der Jugend- und Freizeitplatz intensiv von Schule, Mittagsbetreuung sowie durch Jugendliche aus der Gemeinde zur Nutzung freisteht und auch genutzt wird. Eine Nutzung von Seiten des TSV Jetzendorf e.V. findet im Rahmen von kleinen Trainingseinheiten statt, wenn eine Rasennutzung witterungsbedingt nicht möglich ist. Das Verhältnis der Nutzung liegt aus Sicht des TSV Jetzendorf e.V. bei ca. 80 % bis 90 % auf Seiten der Allgemeinheit.
Sonstige Investitionsmaßnahmen können nach Art. 9 der Förderrichtlinien mit einem Höchstzuschusssatz von 15 % der beihilfefähigen Kosten gefördert werden. Im Hinblick auf die überwiegende öffentliche Nutzung des Minispielfeldes wird vorgeschlagen, die Kosten für die Sanierung des Jugend- und Freizeitplatzes komplett durch die Gemeinde zu übernehmen.
Beschluss
Der Gebirgs- und Volkstrachtenverein „Oberilmtaler“ Jetzendorf e.V. erhält für die im Jahr 2020 getätigten Aufwendungen einen Investitionszuschuss in Höhe von 257,67 € (15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).
Der TSV Jetzendorf e.V. erhält für die im Jahr 2020 getätigten Aufwendungen einen Zuschuss in Höhe von 1.041,94 € (15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).
Der TSV Jetzendorf e.V. erhält für die Umstellung der Flutlichtlampen Trainingsplatz 1 und 2 auf LED mit einem geschätzten Aufwand von brutto 54.595,40 € einen Zuschuss in Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Kosten (gemäß der vorliegenden Angebote 8.189,31 €).
Für die Sanierung des DFB-Minispielfeldes werden dem TSV Jetzendorf e.V. die sich aus dem Angebot der Fa. Polytan Service GmbH vom 08.11.2020 ergebenden Kosten (16.602,85 €) in voller Höhe erstattet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.05.2021 08:49 Uhr