Antrag auf Nutzungsänderung zu einem Beherbergungsbetrieb sowie Nutzungsänderung zu Wäschelager und Lagerraum sowie kleine Korrekturen der Grundrissausführung im EG und DG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 665 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 7); erneute Stellungnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das o. g. Bauvorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2020 behandelt und vom Gemeinderat abgelehnt. Der Gemeinderat hat erhebliche Bedenken hinischtlich der tatsächlichen Herstellung und Nutzung der geplanten Stellplätze.
Gemäß Schreiben des Landratsamtes Pfaffenhofen von 28.12.2021 ist davon auszugehen, dass der Bauherr die Stellplätze auch so herstellt, wie Sie in den Antragsunterlagen dargestellt sind. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die Baumaßnahme oder die Stellplätze nicht den genehmigten Eingabeplänen entsprechend ausgeführt, wird im Rahmen des bauaufsichtlichen Einschreitens die Herstellung von rechtmäßigen Zuständen durch das Landratsamt Pfaffenhofen verfolgt. Eine Ablehnung eines ansonsten genehmigungsfähigen Bauantrags aufgrund der von uns geäußerten Vermutung ist daher nicht möglich.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Nutzungsänderung wird erteilt.
Derzeit parken zwischen 5 und 10 Autos und Lieferwägen vor dem Grundstück, entlang der öffentlichen Straße. Da sich das Grundstück im Aussenbereich befindet, ist parken gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung auf öffentlichen Straßen verboten.
Hierzu ist in der Baugenehmigung entsprechend hinzuweisen, bzw. als Auflage aufzunehmen, dass künftig keine Fahrzeuge mehr ausserhalb des Grundstücks parken dürfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2022 07:27 Uhr