Einbeziehungssatzung Habertshausen-Unterfeld; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) | Sitzung des Gemeinderates | 31.05.2022 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt
Für einen Bereich an der Triefinger Straße in Habertshausen soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel
eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, soweit die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt ist.
Es handelt sich hierbei um eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.
Die Aufstellung dieser Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 31.05.2022 beschlossen, für das Gebiet „Habertshausen-Unterfeld“ für das Grundstück Fl.-Nr. 479 T der Gemarkung Triefing eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2022 07:53 Uhr