Antrag auf Baugenehmigung zum Dachgeschossausbau, Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 418/40 der Gemarkung Volkersdorf (Sonnenhang 39)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Jetzendorf (Priel-Ost).
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab:
- Die Garage wird ausserhalb der dafür vorgesehenen Fläche errichtet.
- Die Garage weicht hinsichtlich der Dachform und Dachneigung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Satteldach mit 36° anstatt Flachdach mit max. 10°.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Ortsstraße „Sonnenhang“ gesichert.
Das Gebäude ist an die öffentliche Wasserversorgungs- und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen.
Der Lageplan weist keine Mängel auf. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Nach den Bauzeichnungen soll mit dem Vorhaben eine neue Wohnung geschaffen werden. Die dazu erforderlichen zusätzlichen 2 Stellplätze sind im Lageplan nachgewiesen.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt. Den Anträgen auf Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2022 08:08 Uhr