Festsetzung Erfrischungsgeld Landtags- und Bezirkswahlen 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am Sonntag, den 08.10.2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern statt. Hierfür wird für die ehrenamtlichen Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld ausbezahlt. Die Höhe kann individuell festgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkswahlen 2023 am 08.10.2023 pro Wahlhelfer 50,00 € betragen soll. Falls zusätzliche Wahlhelfer benötigt werden, die nur ab 18.00 Uhr tätig sind, wird für diese ein Erfrischungsgeld in Höhe  von 25,00 € ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:14 Uhr