Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Stellplatz und Gartenhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 719/11 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstraße, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. V (Priel-West) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  1. Vollgeschoss bergseitig/hangseitig II, statt I
  2. Der Stauraum vor der Garage wird unterschritten; 3,0 m anstatt 5,0 m
  3. Die Baugrenze wird überschritten, mit Wohnhaus, Garage und Stellplätzen
  4. Dachform: zulässig ist ein Sattaldach; hier Pultdach

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist nicht vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf wird nicht erteilt.
Die Befreiungen zur Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude und die Dachform können so nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:12 Uhr