Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Jetzendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Jetzendorf kann diese durch Gemeinderatsbeschluss geändert werden.

§ 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Jetzendorf wird wie folgt geändert.

Der erste Bürgermeister oder die erste Bürgermeisterin wird im Fall der Verhinderung vom zweiten Bürgermeister oder von der zweiten Bürgermeisterin und, wenn dieser oder diese ebenfalls verhindert ist, vom dritten Bürgermeister oder der dritten Bürgermeisterin vertreten (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO).

Die Änderung tritt mit Wirkung vom 06.02.2024 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 09:59 Uhr