Antrag auf Baugenehmigung zur Instandsetzung Schloss Jetzendorf auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82 und 84 der Gemarkung Jetzendorf (Im Schloss 1, Jetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im gültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Baudenkmälern dargestellt. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Gemeindestraße Kirchberg.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Der Bauantrag stellt eine Tektur zum bereits im Jahr 2013 genehmigten Bauantrag dar. In der Ausführung wurden jedoch bauliche und brandschutztechnische Anpassungen vorgenommen. Dies ist im Tekturantrag dargestellt und ist erneut zu genehmigen.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2025 12:02 Uhr