Bürgschaft der Gemeinde Jetzendorf für die Bankdarlehen der Energiegenossenschaft Eck eG zur Realisierung eines Nahwärmenetzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2024 ö beschließend 9.4

Sachverhalt

Die Investitionssumme der Energiegenossenschaft Eck eG für die Erstellung eines Nahwärmenetzes beläuft sich auf ca. 2.000.000,00 €. 1,2 Millionen Euro bringen die Mitglieder der Genossenschaft durch Eigenmittel und durch die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein. Für Investitionen in Höhe von 800.000 € muss die Energiegenossenschaft auf Kapital vom Kapitalmarkt zurückgreifen. Entsprechend verhält es sich für die Zwischenfinanzierung bis die Fördergelder eingegangen sind in Höhe von ca. 650.000,00 €. 
Da die Energiegenossenschaft Eck eG das zu bebauende Gelände in Erbpacht erwirbt, verfügt die Energiegenossenschaft Eck eG über keinerlei Vermögenswerte zur Darlehensabsicherung. Eine Form der Darlehensabsicherung ist die Garantie eines Dritten (Bürgschaft). Eine Bürgschaft der Gemeinde Jetzendorf könnte der Energiegenossenschaft Eck eG einen günstigeren Zinssatz für bei den Kapitalgebern verschaffen.

Beschluss

Die Einräumung einer Bürgschaft wird derzeit abgelehnt, jedoch mit der Rechtsaufsicht noch geklärt, ob diese wegen des Charakters des rechtsähnlichen Rechtsgeschäftes genehmigungsfähig wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Fottner Simon war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 28.11.2024 17:23 Uhr