Ab dem Schuljahr 2026/ 2027 wird für Schulkinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung eingeführt.
Aus diesem Grund erfolgt auch der Erweiterungsbau an der Grundschule. Bis zur Baugenehmigung müssen sämtliche Förderanträge gestellt sein, und somit auch entschieden sein, welche Form der Ganztagsbetreuung in Jetzendorf angeboten wird, da hiervon das Raumkonzept abhängt.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Umsetzung:
1. Mittagsbetreuung
2. offene Ganztagsschule
3. gebundene Ganztagsschule
Zu 1.) Mittagsbetreuung
Konzept:
Die Mittagsbetreuung ist eine eigenständige Einrichtung eines kommunalen oder freien Trägers, der grundsätzlich auch für die Finanzierung und Durchführung der Angebotsform zuständig ist.
Sie gewährleistet eine verlässliche pädagogische Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende
- bis etwa 14.00 Uhr oder
- bis 15.30 Uhr mit der verlängerten Mittagsbetreuung oder
- bis 16.00 Uhr mit der verlängerten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung.
Die Einrichtung und Ausgestaltung erfolgen im Zusammenwirken mit der Schulleitung. Den Schülerinnen und Schülern soll die Gelegenheit geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziale Kontakte zu pflegen.
Dies bedeutet, dass die Gemeinde oder der Zweckverband Sachaufwandsträger wäre und die Finanzierung neben einer staatl. Förderung über Gebühren erfolgt, d. h. die Eltern müssen hier für die Betreuung bezahlen.
Staatl. Förderung pro Schuljahr:
bis 14.00 Uhr 4.326 EUR pro Gruppe
bis 15.30 Uhr 9.270 EUR pro Gruppe
bis 16.00 Uhr 12.360 EUR pro Gruppe
Anträge auf staatliche Förderung sind vom Träger jeweils bis zum 1. Juli für das darauffolgende Schuljahr über die Schulleitung und über das zuständige Staatliche Schulamt - bei der Bezirksregierung einzureichen, welche die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Zuweisung der Mittel übernimmt. Die staatliche Förderung wird dann nach Erlass des Zuwendungsbescheides in zwei Raten an den Träger überwiesen.
Vorteile für die Gemeinde
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Nachteile
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Vorteile
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Träger liegt in der Hand der Gemeinde
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Eltern tragen Betreuungskosten
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Ferienbetreuung möglich
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bessere finanzielle Planbarkeit, da Ausgestaltung in der Hand der Gemeinde / Träger liegt
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Keine Lehrkräfte anwesend, jedoch sozialpädagogisches Fachpersonal sowie weiteres geeignetes Personal
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geringere Abhängigkeit von staatlicher Förderung in Zeiten knapper Kassen
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Schulische Einzelförderung schwacher Schüler mangels Anwesenheit von Lehrkräften nicht möglich.
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Finanzierung kann über Gebühren (Gebührenanpassung) gesteuert werden
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Zu 2.) offene Ganztagsschule
Konzept:
Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern.
Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen nach dem stundeplanmäßigen Unterricht auch in klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Gruppen die jeweiligen Ganztagsangebote.
Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis grundsätzlich 16.00 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote. Für Kinder im Grundschulalter besteht zudem das mögliche Angebot einer Kurzgruppe mit einer Bildungs- und Betreuungszeit bis grundsätzlich 14.00 Uhr.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder auch nur für bestimmte Tage anzumelden (Minimum: 2 Tage). Um die Planbarkeit zu erleichtern und ein verlässliches Angebot sicherzustellen, muss die Anmeldung verbindlich für ein ganzes Schuljahr erfolgen. Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung ebenso wie der Klassenunterricht am Vormittag.
Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:
- Mittagsverpflegung
- Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
- Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten
Dieses Angebot ist für die Eltern kostenfrei.
Die kommunale Mitfinanzierungspauschale beträgt pro Schuljahr:
für die Langgruppe bis 16:00 Uhr: 48.568 EUR (Jgst. 1 u. 2) / 42.089 EUR (Jgst. 3 u. 4)
für die Kurzgruppe bis 14:00 Uhr: 14.404 EUR (Jgst. 1-4)
Vorteile für die Gemeinde
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Nachteile für die Gemeinde
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Vorteile für die Kinder
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Nachteile
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Staat ist Träger, Gemeinde hat nicht für Personal etc. zu sorgen.
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-Höhe der künftigen kommunalen Mitfinanzierungspauschale ungewiss
->Kosten hat Gemeinde nicht selbst unter Kontrolle – Gemeinde ist nur Zahler!
-Gemeinde ist für die Schulbeförderung zuständig (Busverkehr um 14 Uhr und um 16 Uhr)
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Pädagogisches Fachpersonal
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Keine Ferienbetreuung enthalten
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Zu 3.) gebundene Ganztagsschule
Konzept:
Die gebundene Ganztagsschule wird in einem festen Ganztagsklassenverband organisiert. Unter gebundener Ganztagsschule wird verstanden, dass
- ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an 4 Wochentagen in der Regel von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist und
- die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen.
Der Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Auch dieses Angebot ist für die Eltern kostenfrei.
Die kommunale Mitfinanzierungspauschale beträgt pro Schuljahr und Klasse: 7.910 EUR.
Dieses Konzept ist nur für größere Gemeinden sinnvoll, insbesondere in städtischen oder dicht besiedelten Gebieten, in denen viele Eltern Vollzeit arbeiten, zudem mehrere Grundschulen mit verschiedenen Ganztagskonzepten vor Ort sind und so die Eltern wählen können, ob sie diese Form der schulischen Betreuung wünschen. Für Jetzendorf mit nur einer Grundschule und einer Einwohnerzahl von 3179 Bürgern (Stand 31.12.2023) und der bestehenden ländlichen Struktur dürfte diese Variante ausscheiden.
Petershausen bietet diese Möglichkeit in gebundenen Ganztagsklassen bereits an, neben der Möglichkeit die Kinder in der Mittagsbetreuung, organisiert von einem Verein im Kinderhaus Petershausen betreuen zu lassen. Zudem gibt es noch einen Hort. Die Eltern haben hier die Wahl, welche Betreuung sie möchten. Aufgrund der Größe unserer Gemeinde ist hier ein Vergleich nicht möglich.
Die Gefahr eines Abwanderns nach Petershausen besteht nicht, da kein offener Ganztag angeboten wird, sondern nur die Wahl zwischen Mittagsbetreuung (so wie bei uns in Jetzendorf) oder dem gebunden Ganztagsklassen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht.