Einbeziehungssatzung Fl.-Nr. 23 Gemarkung Hirschenhausen; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für einen Bereich am Nußweg im Ortsteil Hirschenhausen soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel 

eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, soweit die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.

Es handelt sich hierbei um eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. 

Die Aufstellung dieser Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 14.01.2025 beschlossen, für das Gebiet „Hirschenhausen, Fl.-Nr. 23“ mit den Grundstück Fl.-Nr. 23 der Gemarkung Hirschenhausen eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2025 11:42 Uhr