Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684 der Gemarkung Triefing (Pfarrer-Heydner-Str. 2, Kemmoden)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Pfarrer-Heydner-Straße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits erschlossen war, sind sämtliche Kosten vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt.

Für das Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes vom 20.02.2019 vor.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Huber hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu dem unter TOP 2.2 behandelten Sachverhalt nicht teilgenommen.

Datenstand vom 20.05.2021 10:19 Uhr