Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zum Bau eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 21/23 der Gemarkung Jetzendorf (Karl-v.-Freyberg-Str. 24, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 (Jetzendorf-Süd Teil II) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Als Einfriedung der Grundstücke darf laut Bebauungsplan ein Maschendrahtzaun oder Holzlattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. 
Der Sichtschutzzaun als Einfriedung soll auf der nördlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 2 m und einer Länge von 7,50 m errichtet werden. 

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO dürfen Einfriedungen bis zu einer maximalen Höhe von 2 m verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Nach Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO hat die Nachbarschaft Sichtschutzzäune bis zu einer Höhe von 2 m hinzunehmen. Die Festsetzung im Bebauungsplan hat keine nachbarschützende Wirkung. Eine Beeinträchtigung der Nachbarn ist somit nicht gegeben.

Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 07:40 Uhr