Datum: 08.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Jetzendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 23.02.2021
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Genehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 710 der Gemarkung Steinkirchen (Josef-Wallner-Ring 9, Priel)
2.2 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines offenen Carports incl. Überdachung Kellerabgang und Mülltonnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22/30 der Gemarkung Jetzendorf (Dr.-Eisenmann-Str. 1a, Jetzendorf)
2.3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 399 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 25, Priel)
3 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 23.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 2
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2.1. Antrag auf Genehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 710 der Gemarkung Steinkirchen (Josef-Wallner-Ring 9, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 (Ilmblick) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  1. Die Terrassenüberdachung liegt ausserhalb der Baugrenze.
  2. Die Dachneigung beträgt 7°, anstatt der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von minimal 15°.

Da die Tiefe der Terrassenüberdachung mit 3,60 m mehr als 3 m beträgt, kann keine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan durch die Gemeinde erteilt werden.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.  Den Befreiungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines offenen Carports incl. Überdachung Kellerabgang und Mülltonnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22/30 der Gemarkung Jetzendorf (Dr.-Eisenmann-Str. 1a, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 (Jetzendorf Süd I) der Gemeinde Jetzendorf.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Der Carport wird außerhalb der Baugrenze an der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Der Carport wird mit einem Pultdach, Dachneigung ca. 8° errichtet.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Garagen und Nebengebäude nicht an der Grenze errichtet werden dürfen. Die Dachneigung ist mit 35 – 45° festgesetzt.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Garagen und Nebengebäude an der Grenze und mit einer abweichenden Dachneigung zugelassen.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO dürfen Garagen mit einer Fläche bis 50 m² verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seitens der Gemeinde wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 399 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 25, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die geplante Bebauung liegt in zweiter Reihe. Die Teilfläche des Grundstücks ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Das Bauvorhaben kann befürwortet werden, da bei den Nachbargrundstücken auch Wohnbebauung in zweiter Reihe vorhanden ist.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Staatsstraße „Aichacher Straße“.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits erschlossen ist, sind die Kosten für die weiteren Anschlüsse vom Antragsteller zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

1. Bürgermeister Betzin informierte den Gemeinderat über:
  • einen vom Asylhelferkreis eingegangenen offenen Brief und die bereits erfolgte Stellungnahme des 1. Bürgermeisters.

Datenstand vom 31.03.2021 08:27 Uhr