Datum: 15.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 18.01.2022
2 Vorstellung LEADER Förderperiode 2023 und Beschlussfassung über mögliche Teilnahme, Fr. Anthofer LAG Managerin
3 Jahresrechnung 2021; Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
4 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1531 der Gemarkung Jetzendorf (Prof.-Gamperl-Str. 17)
5 Beschluss über Betriebsführung des neuen "Naturkindergarten-Schafflerhof-Jetzendorf" durch den Zweckverband Jugendarbeit
6 Antrag auf Nutzungsänderung zum Betrieb eines Naturkindergartens am Schafflerhof
7 Beschluss über Aufstellung von Containern am Kinderhaus Regenbogen zur Unterbringung von zwei Krippengruppen
8 Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement für den Gemeindebereich Jetzendorf; Beschluss zur Stellung eines Förderantrages
9 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 18.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 18.01.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Vorstellung LEADER Förderperiode 2023 und Beschlussfassung über mögliche Teilnahme, Fr. Anthofer LAG Managerin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau Anthofer, die neue LAG Managerin stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation nochmals das neue LEADER Förderprogramm vor. Hierbei geht es speziell um die neue Förderperiode ab dem Jahr 2023. Da die Gemeinde Jetzendorf bereits 2021 erklärt hat, nicht an der neuen Förderperiode teilzunehmen, wurde diese Frage erneut in den Raum gestellt. Bürgermeister Betzin fragte den Gemeinderat, ob der Beschluss aus dem Jahr 2021 aufgehoben werden soll und erneut abgestimmt wird.

Beschluss

Die Gemeinde Jetzendorf hebt den Beschluss vom 03.08.2021 auf und stimmt erneut über die Mitgliedschaft in der Lokalen Arbeitsgruppe zur Förderperiode 2023 ab.
Da die Abstimmung zu dieser Frage unentschieden ausging, ist der Antrag abgelehnt, der Beschluss vom 03.08.2021 bleibt bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

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3.  Jahresrechnung 2021; Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö informativ 3

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 wurde dem Gemeinderat anhand der nachstehenden Zusammenstellung wie folgt bekannt gegeben: 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1531 der Gemarkung Jetzendorf (Prof.-Gamperl-Str. 17)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 (Jetzendorf Süd III) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Das Gartenhaus wird mit einem Flachdach errichtet. Außerdem sollen die Wände mit einer Holzschalung versehen werden. 
  • Das Gartenhaus überschreitet die Baugrenze Richtung Süden um ca. 1 m.

Die Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude in Dachform, Dachdeckung, Putz und Anstrich anzupassen. Zulässig sind Satteldächer mit einer Neigung von 27 – 44°.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Nebengebäude an der Grenze und mit einer abweichenden Dachneigung und -form zugelassen.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO dürfen Nebengebäude mit einem Bruttorauminhalt bis 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes wird wie beantragt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Beschluss über Betriebsführung des neuen "Naturkindergarten-Schafflerhof-Jetzendorf" durch den Zweckverband Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Jetzendorf beabsichtigt die Einrichtung eines Naturkindergartens am Schafflerhof in Lindhof. Es ist geplant zum Kindergartenjahr 2022/2023 mit einer Kindergartengruppe  zu starten. Die Trägerschaft, bzw. Betriebsführung könnte von der Gemeinde Jetzendorf oder vom Jugendzweckverband Haimhausen übernommen werden. 

Beschluss

Die Trägerschaft, bzw. Betriebsführung des neuen Naturkindergartens am Schafflerhof wird dem Zweckverband Jugendarbeit übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Nutzungsänderung zum Betrieb eines Naturkindergartens am Schafflerhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Einrichtung eines Naturkindergartens am Schafflerhof ist eine Nutzungsänderung der Lagerhalle als Zufluchtsstätte in Form eines Bauantrages einzureichen. Für diesen Bauantrag ist ein Planer notwendig und auch der Brandschutz zu prüfen. Die Verwaltung hat im Vorfeld aufgrund von Gesprächen mit dem Landratsamt bereits die Architektin Frau Gerrer vom Ingenieurbüro Grünwald kontaktiert. Zudem wurde zur Brandschutzprüfung das Ing.-Büro Jürgen Konrad aus Jetzendorf beteiligt.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen Bauantrag für die Nutzungsänderung erstellen zu lassen. Hierfür wird das Architekturbüro Grünwald aus Aichach und das Ing.-Büro Konrad aus Jetzendorf beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Beschluss über Aufstellung von Containern am Kinderhaus Regenbogen zur Unterbringung von zwei Krippengruppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für das Kindergartenjahr ab September 2022 ist es zwingend notwendig eine weitere Krippengruppe einzurichten. Zudem muss die temporäre Krippengruppe aus dem Personalraum des Kindergartens wieder ausgelagert werden. Da kurzfristig keine Möglichkeit zur Errichtung eines Kindergartens gegeben ist, wird eine Containeranlage mit zwei Krippengruppen benötigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung einer Containeranlage zur Unterbringung von 2 Krippengruppen am Kinderhaus Regenbogen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement für den Gemeindebereich Jetzendorf; Beschluss zur Stellung eines Förderantrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Wie bereits im Gemeinderat bekannt, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein Förderprogramm nach Nr. 2.1.6 RZWas 2021 „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ aufgelegt. 
Das integrale Konzept zum Risikomanagement soll der Gemeinde Jetzendorf die Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge vor Gefahren an Gewässern III. Ordnung und bei wild abfließendem Wasser aufzeigen. 
Im integralen Konzept sollen wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen aufgezeigt, bewertet und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zugeordnet werden. Dabei sollen sowohl technischen Schutzmaßnahmen als auch nichttechnische Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen erarbeitet werden.
Im Rahmen des Förderprogrammes werden Ingenieurleistungen zur Erstellung des beschriebenen Konzepts bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtkosten werden auf ca. 80.000,00 € geschätzt. Der verbleibende Eigenanteil beträgt dabei 20.000,00 €.
Nach den Förderbestimmungen erfolgt immer ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorhabensträger und dem Wasserwirtschaftsamt über die wesentlichen Fragen bzgl. Umfang und Inhalte des Konzeptes. Dieses Gespräch sowie ein Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen, sind Voraussetzung für einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm.

Beschluss

Die Gemeinde Jetzendorf beschließt einen Förderantrag für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ zu stellen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag an das zuständige Wasserwirtschaftsamt zu stellen. 
Die Gemeinde bestätigt nach Mittelzusage das Vorhaben durchzuführen und den Eigenanteil zu finanzieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über

  • eine geplante Sondersitzung am 23.02. oder 10.03. zu den Themen Standort RTW, Vorstellung Umfrage altes Rathaus und Dorfplatz.
  • die Kunstausstellung im Schlosshof Jetzendorf des verstorbenen Künstlers M. Weingartner.
  • Kunst im Rathaus bis Mai 2022. Hier stellen Heidi Seidl, Uwe Arnold und der verstorbene Wilfried Dock ihre Bilder aus. 

Datenstand vom 14.10.2022 07:28 Uhr