Datum: 05.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Protokolle über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 15.02.2022 und 10.03.2022
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 467/10 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 3, Lampertshausen)
2.2 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines temporären Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 156 der Gemarkung Jetzendorf
2.3 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines temporären Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 411/1 der Gemarkung Volkersdorf
2.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses E+I mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 480/3 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 11 a, Lampertshausen)
2.5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses E+I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 480 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 13, Lampertshausen)
3 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 2 mit integriertem Grünordnungsplan "Obermarbach I" der Gemeinde Petershausen
4 Feuerwehr Jetzendorf; Bestätigung Gerätewarte
5 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Protokolle über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 15.02.2022 und 10.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Protokolle über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Jetzendorf vom 15.02.2022 und 10.03.2022 werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 2
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2.1. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 467/10 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 3, Lampertshausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Reiterhof Lampertshausen der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Die Terrassenüberdachung wird außerhalb der Baugrenze errichtet.


Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines temporären Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 156 der Gemarkung Jetzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan aber als Allgemeines Wohngebiet dargestellt.  

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage der Grundstücke in angemessener Breite an der Schulstraße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines temporären Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 411/1 der Gemarkung Volkersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer Kreisstraße und Gemeindestraße gesichert.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. 

Die Baugenehmigung wird für einen Zeitraum von 3 Jahren beantragt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses E+I mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 480/3 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 11 a, Lampertshausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Staatsstraße „Jetzendorfer Straße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch gemeindliche Anlagen gewährleistet. 

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses E+I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 480 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 13, Lampertshausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Staatsstraße „Jetzendorfer Straße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch gemeindliche Anlagen gewährleistet. 

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 2 mit integriertem Grünordnungsplan "Obermarbach I" der Gemeinde Petershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Petershausen bittet um Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obermarbach I“.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Obermachbach I erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Feuerwehr Jetzendorf; Bestätigung Gerätewarte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Feuerwehr Jetzendorf gab es seit einiger Zeit keinen offiziellen Gerätewart mehr. Nun haben sich die aktiven Feuerwehrmänner Florian Eiglmeier und Ronny Schimmelschmidt bereit erklärt, dass Amt des Gerätewartes zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat erklärt Herrn Florian Eiglmeier und Herrn Ronny Schimmelschmidt offiziell zu den neuen Gerätewarten der Feuerwehr Jetzendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über

  • das am Sonntag, 03.04. stattgefundene Flötenkonzert von Frau Hofner. Hierzu ein Dank an den Gemeinderat Rupert Leimberger als Organisator. Frau Hofner übergab 300 € als Spende für die Ukrainehilfe.
  • neue Buchungszeiten in der Mittagsbetreuung. Hierzu werden auch die Gebühren angepasst und etwas erhöht.
  • ein stattgefundenes Gespräch im Landratsamt zum Thema ÖPNV. 
  • die neue Koordinationsstelle Ukrainehilfe im alten Rathaus. Hierzu konnte der pensionierte Beamte Alois Kopold als Mitarbeiter reaktiviert werden. Die Koordinationsstelle wird am Montag von 9.00 bis 11.00 Uhr und am Donnerstag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet sein.
  • den momentanen Sachstand im Landkreis und der Gemeinde zum Thema „Flüchtlinge aus der Ukraine. Im Landkreis sind momentan 1400 Flüchtlinge angekommen. In der Gemeinde Jetzendorf sind bisher 32 Flüchtlinge angemeldet. 

Sonstiges:
Gemeinderätin Emily Rumpf fragte an, ob auf der Strecke zwischen Priel und Volkersdorf für die Staatsstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung beantragt werden kann und ob an der Indersdorfer Straße der Gehweg bis zur Abzweigung nach Thann verlängert werden kann. Bürgermeister Betzin erklärte dazu, dass beide Anliegen geklärt werden. Die Aussicht auf Erfolg sei aber sehr gering.

Datenstand vom 14.10.2022 07:33 Uhr