Datum: 03.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Protokolle über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 05.04.2022 und des Finanz- und Personalausschusses vom 25.04.2022
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.-Nr. 645/7 und 645/10 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstr. 8, 8a); erneute Stellungnahme
2.2 Antrag auf Nutzungsänderung landwirtschaftliche Maschinenhalle und Gartenhaus in Naturkindergarten mit Schutzräumen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 709 und 710 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 8)
3 Stellungnahme zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Karpfhofen-Ringstraße“ in Markt Indersdorf
4 Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 mit Haushaltssatzung sowie sämtlicher erforderlicher Anlagen
5 Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025
6 Erlaß einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
7 Vereinsförderung 2022
7.1 Sockelbetrag und Förderung der Jugendarbeit
7.2 Investitionsförderung 2022
7.3 Übungsleiterförderung
8 Anpassung der Betreuungsgebühren und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindergarten u. Krippe) ab 01.09.2022
9 Vergabe des Auftrages zur Beschaffung eines neuen Feuerwehrautos HLF 20
10 Widmung der Straße "Am Bauhof"
11 Sturzflut - Risikomanagement; Antrag auf Erteilung der Zustimmungen zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn
12 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Protokolle über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 05.04.2022 und des Finanz- und Personalausschusses vom 25.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Protokolle über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Jetzendorf vom 05.04.2022 und des Finanz- und Personalausschusses vom 25.04.2022 werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 2
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2.1. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.-Nr. 645/7 und 645/10 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstr. 8, 8a); erneute Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. V (Priel-West) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  1. Vollgeschoss bergseitig/hangseitig II/II, statt I/II        (vorher III/III)
  2. Traufkante bergseitig 7,45 m statt 3,30 m                (vorher 8,0 m)
  3. Traufkante hangseitig 8,45 m statt 6,00 m                (vorher 9,0 m)
  4. Kniestock 0,5 m statt 0,25 m                                (vorher 1,0 m)
  5. 6 Wohneinheiten statt 2 Wohneinheiten
  6. Ausgebautes Dachgeschoss, statt kein ausgebautes Dachgeschoss
  7. DN 40° statt 25° - 28°

Diese Änderungen wurden mit dem Landratsamt vorbesprochen und so in Aussicht gestellt.

Für das Bauvorhaben sind 14 Stellplätze erforderlich, diese sind auf dem Antrag auf Vorbescheid nachgewiesen. Davon sind 5 Stellplätze oberirdisch geplant.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Nutzungsänderung landwirtschaftliche Maschinenhalle und Gartenhaus in Naturkindergarten mit Schutzräumen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 709 und 710 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.

Die Nutzungsänderung sollte zulässig sein, da nach § 35 Abs. 4 BauGB die äußere Gestalt der Gebäude nicht verändert wird. 

Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an der Gemeindeverbindungsstraße Jetzendorf – Lindhof gesichert.

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Stellungnahme zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Karpfhofen-Ringstraße“ in Markt Indersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Jetzendorf hat keine Einwände oder Bedenken geben 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Karpfhofen-Ringstraße“ in Markt Indersdorf.

Beschluss

Die Gemeinde Jetzendorf hat keine Einwände oder Bedenken geben 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Karpfhofen-Ringstraße“ in Markt Indersdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 mit Haushaltssatzung sowie sämtlicher erforderlicher Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 sowie alle erforderlichen Anlagen werden vom Kämmerer Herrn Burgstaller vorgetragen.

Beschluss

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 werden genehmigt.
Die Haushaltssatzung, welche die §§ 1 bis 7 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Finanzplan 2022 bis 2025 wird vom Kämmerer Herr Burgstaller vorgetragen.

Beschluss

Der Finanzplan 2022 bis 2025 wird durch den Gemeinderat genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Erlaß einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Jetzendorf über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesteuersatzung). Die Satzung, die die §§ 1 und 2 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Jetzendorf über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesteuersatzung). Die Satzung, die die §§ 1 und 2 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Vereinsförderung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 7
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7.1. Sockelbetrag und Förderung der Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Die Sockelbeträge werden an die örtlichen Vereine jeweils ohne weitere Antragstellung gewährt. Die Ansprüche zur Förderung der Jugendarbeit werden durch Vorlage eines entsprechenden Auszuges aus der Mitgliederliste nachgewiesen. Die Anspruchsberechtigung wurde durch Kontrolle des Geburtsdatums in den Listen überprüft. 

Beschluss

Aufgrund der vorliegenden Förderungsanträge werden im Haushaltsjahr 2022 folgende Sockelbeträge und Leistungen zur Förderung der Jugendarbeit gewährt: 
Verein
Sockelbetrag
Jugendliche
Jugendförderung
Anglerclub Jetzendorf
            350,00 € 

              -   € 
D`Jetzendorf Theatera
            350,00 € 
6,00               
90,00 €
FFW Hirschenhausen
            350,00 € 
               -     
              -   € 
FFW Jetzendorf
            350,00 € 
37,00     
555,00 € 
Gebirgs- und Volkstrachtenverein " Ober-llmtaler" Jetzendorf
            350,00 € 
          41,00   
        615,00 € 
Burschen- und Mädelverein
350,00 €

              -   €
Imkerverein Jetzendorf
            350,00 € 

              -   € 
Katholischer Frauenbund
            350,00 € 

              -   € 
Krieger- und Soldatenverein Jetzendorf
            350,00 € 

              -   €
Nachbarschaftshilfe Jetzendorf
            350,00 € 

              -   € 
Obst- und Gartenbauverein
            350,00 € 
          17,00   
        255,00 € 
Oldtimerfreunde Hirschenhausen
            350,00 € 
          4,00   
        60,00 € 
Partnerschaftsverein Jetzendorf-Ampus
            350,00 € 
3,00
45,00 €
Schützenverein Eichenlaub
            350,00 € 
10,00
150,00 €   
Schützenverein Germania
            350,00 € 
44,00
660,00 €
Schützenverein Wildschützen
            350,00 € 
10,00
150,00€ 
Schützenverein Hallodria
350,00 €

              -   €
Soldaten- u. Kameradschaftsverein Hirschenhausen
            350,00 € 

              -   € 
TC Jetzendorf
            350,00 € 
          44,00   
        660,00 € 
TSV Jetzendorf
            350,00 € 
        473,00   
     7.095,00 € 
VdK
            350,00 € 

              -   € 
Summe
7.350,00 €
689,00
10.335,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.2. Investitionsförderung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Bei der Verwaltung wurden Anträge auf Investitionszuweisungen durch die FFW‘en Jetzendorf u. Hirschenhausen, durch den TSV Jetzendorf e.V. und dem TC Jetzendorf eingereicht. 

Freiwilligen Feuerwehren Hirschenhausen und Jetzendorf e.V:
Die beiden Feuerwehrvereine Hirschenhausen und Jetzendorf beantragen für die beschaffte Tagesdienstkleidung mit einer Summe von 8.430,76 € eine analoge Förderung wie bei den Uniformen in Höhe von 50%


TSV Jetzendorf e.V.
Der TSV Jetzendorf e.V. beantragt für im Jahr 2020 getätigte Investitionen (Trainingstor, Turngeräte u. Trainingsgeräte) mit einer Summe von 2.056,60 € die Gewährung eines Investitionszuschusses. 

TC Jetzendorf e.V.
Der TC Jetzendorf e.V. beantragt für die Baumaßnahme „ Unterflurbewässerung der Tennisplätze“ mit einer Summe von 11.098,54 € die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Sportstättenbaues.

Beschluss

Die Vereine der Freiwilligen Feuerwehren Hirschenhausen und Jetzendorf erhalten für die 2021 getätigte Investition einen gemeinsamen Zuschuss in Höhe von 4.215,38 € (50% der zuwendungsfähigen Ausgaben).

Der TSV Jetzendorf e.V. erhält für die im Jahr 2021 getätigten Aufwendungen einen Zuschuss in Höhe von 308,49 € (15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).

Der TC Jetzendorf e.V. erhält für die 2021 getätigte Baumaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 2219.71 € (20% der zuwendungsfähigen Ausgaben).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.3. Übungsleiterförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Der TSV Jetzendorf e.V. beantragt eine Übungsleiterzuwendung für insgesamt 3.655 Stunden. 
Der TC Jetzendorf e.V. beantragt eine Übungsleiterförderung für insgesamt 164,5 Stunden a‘ 60 Minuten in den für den Verein tätigen Trainerschulen. Die abgerechneten Stunden werden zu 40 % vom Verein finanziert. Den Rest tragen die Eltern. Im Jahr 2021 wurde die Übungsleiterzuwendung unter der Voraussetzung, dass die in der Tennisschule Christoph Meister abgehaltenen Trainingsstunden auch durch den Landkreis Pfaffenhofen nach dessen Richtlinien als förderfähig anerkannt werden (Art. 6 Satz 2 der Förderrichtlinien) gewährt und nach Vorlage des Förderbescheides ausbezahlt.

Beschluss

Aufgrund der vorliegenden Förderungsanträge werden folgende Übungsleiterzuwendungen zu gewähren: 
Verein
Übungsleiterstunden 
 Übungsleiterförderung 
TSV Jetzendorf
3655
12.171,15 €
TC Jetzendorf


164,5
547,79 €

286,38

 
Summe

12.718,94 €

Die Übungsleiterzuwendung an den TC Jetzendorf wird nur unter der Voraussetzung, dass die in der Tennisschule Christoph Meister abgehaltenen Trainingsstunden auch durch den Landkreis Pfaffenhofen nach dessen Richtlinien als förderfähig anerkannt werden (Art. 6 Satz 2 der Förderrichtlinien), ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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8. Anpassung der Betreuungsgebühren und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindergarten u. Krippe) ab 01.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach den vorläufigen Zahlen des Jahresergebnisses 2021 beträgt das durchschnittliche Defizit pro Kind für die beiden Kindertagesstätten 4.233,90 €. Nach den Daten der Finanzplanung kann sich dieses Defizit in 2022 voraussichtlich auf bis zu 5.830,40 € erhöhen. 

Der Schwerpunkt der Kostensteigerungen ergibt sich aus den Personalkosten, welche ein Anteil von 80 – 90% ausmachen. Die Personalkosten sind bereits zum 01.04.2022 um 1,8 % gestiegen, zusätzlich laufen aktuell die Tarifverhandlungen für den Bereich der Kinderbetreuung, welche weitere Lohnkostensteigerungen erwarten lassen. Des Weiteren sind bereits jetzt weitere Kostensteigerungen im Energiesektor für Heizung und Strom und dem weiteren Betriebsbedarf absehbar. 

Vorgeschlagen wird eine Anpassung der Betreuungsgebühr von 5 % (auf vollen Eurobetrag aufgerundet). 

Beschluss

Die Betreuungsgebühr für die Kindertagesstätten der Gemeinde Jetzendorf wird um 5 % (auf vollen Eurobetrag aufgerundet) angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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9. Vergabe des Auftrages zur Beschaffung eines neuen Feuerwehrautos HLF 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Jetzendorf beabsichtigt für das vorhandene Feuerwehrfahrzeug LF 16/12, Baujahr 1992 als Ersatz die Beschaffung eines HLF 20. Hierzu wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Angebote wurde der nachfolgende Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Vergabevorschlag Kenntnis und schließt sich den Punkten 1 bis 3 inhaltlich an:
1. Bestellung von Fahrgestell und Aufbau:
Schlingmann GmbH&Co.KG
Dieckmannstraße 45
49201 Dissen

Bestellung eines Fahrgestells und eines Aufbaus für ein  Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gemäß Angebot vom 23.02.2022 (Los 1 und Los 2) mit der Angebots-Nr. 107805 für die FF Jetzendorf.
Der Auftrag hat einen Wert von netto 409.113,00 € (Fahrgestell netto 99.700,00 € und Aufbau netto 309.413,00 €) bzw. brutto (incl. 19% MwSt.) 486.844,47 € (Fahrgestell brutto 118.643,00 € und Aufbau brutto 368.201,47 €).
2. Bestellung der Beladung:
Sturm Feuerschutz GmbH
Straßfeld 14
94209 Regen


Bestellung der Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gemäß Angebot vom 22.02.2022 Los 3 mit Angebots-Nr 1108326.
Das Los 3 „Beladung“ hat einen Gesamtwert von netto 64.416,94 € bzw. brutto 76.656,16 € (incl. 19% MwSt).

3. Bestellung der Beladung – hydraulischer Rettungssatz:
Brandschutz- und Rettungstechnik Mödl GmbH
Unterdollinger Weg 2
93349 Mindelstetten


Bestellung der Beladung – hydraulischer Rettungssatz für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gemäß Angebot vom 22.02.2022 Los 4 mit Angebots-Nr 2022-02-22/1.
Das Los 4 „Beladung – hydraulischer Rettungssatz“ hat einen Gesamtwert von netto 30.750,00 € bzw. brutto 36.592,50 € (incl. 19% MwSt).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Widmung der Straße "Am Bauhof"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes „Jetzendorf-West“ erstellte Erschließungsstraße wird mit Wirkung vom 01.05.2022 wie folgt zur Ortsstraße gewidmet:

Am Bauhof
von km 0,000, Gemeindestraße Schulstraße, Fl.-Nr. 168/6 der Gemarkung Jetzendorf
bis km 0,207, östliches Ende des Grundstückes Fl.-Nr. 201/2 der Gemarkung Volkersdorf am Wendehammer (im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet);

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Sturzflut - Risikomanagement; Antrag auf Erteilung der Zustimmungen zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Jetzendorf möchte für das Gemeindegebiet ein Sturzflut – Risikomanagement erstellen lassen und hierfür entsprechende Fördermittel beim Freistaat Bayern beantragen. Der Antrag soll nun gestellt und gleichzeitig ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. 

Beschluss

Die Gemeinde Jetzendorf beantragt für die Maßnahme „Erstellung eines Risikosturzflut – Risikomanagement“ die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. 
Der Gemeinde Jetzendorf ist bewusst, dass

  • aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann, 
  • die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt, 
  • eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird, 
  • die Gemeine das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und 
  • die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind. 

  • die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert wird, 
  • die Gemeinde das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und 
  • die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über:

  • die vier aufgestellten Maibäume in den Ortsteilen Jetzendorf, Eck, Hirschenhausen und Lampertshausen.
  • die Einladung zur Gewerbeschau am 29.05.2022 im Bauhof durch den Gewerbeverein.
  • Beschlüsse für den Frautag 2022 in der Sitzung am 31.05.2022.
  • die stattgefundene Sitzung des Abwasserzweckverbandes Oberes Ilmtal am 26.04.2022.
  • die Fertigstellung der neuen Urnenwand im Friedhof Jetzendorf
  • die Besichtigung der Containeranlagen vor einer der nächsten Sitzungen.

Datenstand vom 14.10.2022 07:42 Uhr