Datum: 31.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 03.05.2022
2 Anträge auf Bauleitplanung in Badershausen
2.1 Einbeziehungssatzung Ortsstraße Badershausen; Aufstellungsbeschluss
3 Anträge auf Bauleitplanung in Habertshausen
3.1 Einbeziehungssatzung Habertshausen-Unterfeld; Aufstellungsbeschluss
4 Bebauungsplan Alter Sportplatz; Beschluss über weitere Vorgehensweise
5 Fortsetzung der Umrüstung der Straßenbleuchtung auf energiesparende LED - Beleuchtung
5.1 Auftragserteilung zur Umrüstung der nicht förderfähigen Leuchten auf LED - Beleuchtung
5.2 Umsetzung der Umrüstung der förderfähigen Leuchten auf LED - Beleuchtung
6 Frautag 2022; Behandlung der eingegangenen Gaststättenanträge
7 Gratulationen bei Geburtstagen und Jubiläen, Beratung und Beschluss über künftige Verfahrensweise
8 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 03.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 03.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Anträge auf Bauleitplanung in Badershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinde Jetzendorf wurden mehrere Anträge auf Bauleitplanung im Ortsteil Badershausen vorgelegt. Hierbei handelt es sich um die Grundstücke Fl.-Nrn. 944 T, 959 T, 1010 T und 1022/4 der Gemarkung Hirschenhausen.

Beschluss

Nach ausgiebiger Diskussion beschloss der Gemeinderat, dass für die Grundstücke Fl.-Nr. 1010 T und 1022/4 der Gemarkung Hirschenhausen eine Einbeziehungssatzung aufgestellt werden soll. 
Die Grundstücke Fl.-Nr. 944 T und 959 T der Gemarkung Hirschenhausen liegen im Aussenbereich. Ein Zusammenhang zum Innenbereich durch eine Einbeziehungssatzung kann hierbei nicht hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1. Einbeziehungssatzung Ortsstraße Badershausen; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für einen Bereich an der Ortsstraße in Badershausen soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel 

einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, soweit die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.

Es handelt sich hierbei um eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. 

Die Aufstellung dieser Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 31.05.2022 beschlossen, für das Gebiet „Badershausen-Ortsstraße“ mit den Grundstücken Fl.-Nr. 1010 T und 1022/4 der Gemarkung Hirschenhausen eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Anträge auf Bauleitplanung in Habertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinde Jetzendorf wurden mehrere Anträge auf Bauleitplanung im Ortsteil Habertshausen vorgelegt. Hierbei handelt es sich um die Grundstücke Fl.-Nrn. 479 und 616 der Gemarkung Triefing. 

Beschluss

Nach ausgiebiger Diskussion beschloss der Gemeinderat, dass für das Grundstück Fl.-Nr. 479 T der Gemarkung Triefing eine Einbeziehungssatzung aufgestellt werden soll. 
Das Grundstücke Fl.-Nr. 616 der Gemarkung Hirschenhausen liegt im Aussenbereich. Ein Zusammenhang zum Innenbereich durch eine Einbeziehungssatzung kann hierbei nicht hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.1. Einbeziehungssatzung Habertshausen-Unterfeld; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Für einen Bereich an der Triefinger Straße in Habertshausen soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel 

eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, soweit die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt ist.

Es handelt sich hierbei um eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. 

Die Aufstellung dieser Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 31.05.2022 beschlossen, für das Gebiet „Habertshausen-Unterfeld“ für das Grundstück Fl.-Nr. 479 T der Gemarkung Triefing eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Alter Sportplatz; Beschluss über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im März 2006 wurde vom damaligen Gemeinderat beschlossen, eine Innenbereichssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes „Alter Sportplatz“ aufzustellen. Der Bebauungsplan sollte aufgehoben werden.
Nach mehreren Gesprächen im Landratsamt wurde dies nicht durchgeführt. Das Landratsamt riet an, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern.
Im April 2007 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Alter Sportplatz“ zu ändern. Dabei sollte das Baurecht für die einzelnen Grundstücke erweitert werden. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und der Gemeinderatsbeschluss sind beigefügt. 
Aus heute nicht erklärbaren Gründen wurde jedoch das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Alter Sportplatz“ nicht weitergeführt, bzw. abgeschlossen.
Auf Nachfrage eines betroffenen Eigentümers wurde das Thema wieder aufgegriffen und dem Gemeinderat erneut vorgelegt.

Beschluss

Nach ausgiebiger Diskussion beschließt der Gemeinderat, dass die Bebauungsplanänderung nicht weiterverfolgt wird. Der Beschluss vom April 2007 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Fortsetzung der Umrüstung der Straßenbleuchtung auf energiesparende LED - Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 5
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5.1. Auftragserteilung zur Umrüstung der nicht förderfähigen Leuchten auf LED - Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Aktuell sind im gesamten Gemeindegebiet bereits 103 Straßenlampen mit der energiesparenden LED – Technik ausgestattet. Nun sollen in 2 weiteren Schritten die restlichen insgesamt 247 Straßenlampen mit LED – Technik ausgestattet werden. Im ersten Schritt ist nun vorgesehen weitere 125 Straßenlampen, welche nicht unter ein Förderprogramm fallen, auf stromsparende LED-Lampen umzurüsten. Das Angebot von Bayernwerk beläuft sich hierzu auf 39.698,40 € brutto. 

Die Umrüstung ergibt eine jährliche Einsparung von 24.922 kWh, in Summe 6.228,04 € Stromkosten und 743,75 € Wartungskostenersparnis. Ausgehend von den noch in diesem Jahr geltenden Strom- und Wartungskosten hat sich die Investition in knapp 6 Jahren amortisiert. Da ab nächstem Jahr höhere Stromkosten zu erwarten sind, wird sich die Amortisationszeit sogar noch reduzieren.

Beschluss

Der Auftrag zur Umrüstung der nicht förderfähigen Leuchten auf LED – Beleuchtung in Höhe von 39.698,40 € wird an die Fa. Bayernwerk erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.2. Umsetzung der Umrüstung der förderfähigen Leuchten auf LED - Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Im gesamten Gemeindegebiet können in einem weiteren Schritt, zusätzlich 122 Straßenlampen mit der energiesparenden LED – Technik ausgestattet werden, für die vom Bund eine Förderung von rund 15.000 € möglich ist. Das Angebot von Bayernwerk beläuft sich hierzu auf 66.360,35 € brutto. 
Die Umrüstung ergibt eine jährliche Einsparung von 16.435 kWh, in Summe 4.107,22 € Stromkosten und 725,90 € Wartungskostenersparnis. Ausgehend von den noch in diesem Jahr geltenden Strom- und Wartungskosten und unter Berücksichtigung des Zuschusses hat sich die Investition in knapp 11 Jahren amortisiert. Da ab nächstem Jahr höhere Stromkosten zu erwarten sind, wird sich die Amortisationszeit sogar noch reduzieren.

Parallel wird die Verwaltung noch prüfen, ob zusätzlich noch eine Förderung durch den Freistaat Bayern möglich ist.

Beschluss

Der Auftrag zur Umrüstung der förderfähigen Leuchten auf LED – Beleuchtung in Höhe von 66.360,35 € wird an die Fa. Bayernwerk erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Frautag 2022; Behandlung der eingegangenen Gaststättenanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Frautag 2022

Behandlung der eingegangenen Gestattungsanträge

Für die Bewirtung der Besucher des Jahrmarktes am 15.08.2022 sind von den bezeichneten Bewerbern Gestattungsanträge zum Betrieb einer vorübergehenden Schank- und Speisewirtschaft eingegangen:
  • TSV Jetzendorf e.V., am 14.08.2022 und am 15.08.2022 auf dem Anwesen König, Hauptstr. 13
  • Öttl Anton, am 15.08.2022 auf der Freifläche des Hofraumes Hauptstr. 17
  • Tennisclub Jetzendorf e.V., am 14.08.2022 und am 15.08.2022 auf dem Parkplatz des Anwesens Hauptstr. 2
  • Buchberger Martin, am 15.08.2022 auf der Hoffläche und in den Garagen des Anwesens Hauptstr. 2
  • Glas Lambert, am 15.08.2022 auf der Parkbucht und der Straße vor dem Anwesen Schulstr. 2
  • Edelmann Andreas, am 15.08.2022 auf dem Anwesen Schulstr. 2
  • Zecher Carlos, 14.08.2022 und am 15.08.2022 auf dem Anwesen Hauptstr. 8
  • Amper Bräu, 85232 Bergkirchen am 15.08.2022 auf dem Hof des Anwesens Hauptstr. 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die gaststättenrechtlichen Erlaubnisse wie beantragt zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Gratulationen bei Geburtstagen und Jubiläen, Beratung und Beschluss über künftige Verfahrensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Pandemiebedingt wurden in den letzten zwei Jahren keine persönlichen Gratulationen durch den Bürgermeister bei Geburtstagsjubiläen und Hochzeitsjubiläen durchgeführt. Da es zwischenzeitlich keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr gibt, könnten die persönlichen Gratulationen wieder eingeführt werden. Aufgrund der Vielzahl der Jubiläen können die Gratulationen nicht mehr in der gewohnten Weise ab dem 80. Geburtstag und dem 50. Hochzeitstag persönlich vorgenommen werden. Alleine im Jahr 2022 wären über 80 Jubiläen zu beglückwünschen. Ein Vorschlag wäre nun, alle 80. und 85. Geburtstage weiterhin mit Glückwunschkarte und Gutscheinen zu gratulieren und erst ab dem 90. Geburtstag eine persönliche Gratulation durch den Bürgermeister. Bei den Hochzeitsjubiläen würde das 50. Hochzeitsjubiläum durch Glückwunschkarte und Geschenkgutscheinen zu gratulieren und erst ab dem 60. Hochzeitsjubiläum eine persönliche Gratulation durch den Bürgermeister vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zu, dass der 1. Bürgermeister erst ab dem 90. Geburtstag und ab dem 60. Hochzeitsjubiläum persönlich erscheint.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über: 
  • Ein Schreiben der Gemeinde Petershausen  zum Vorschlag einer Diskussion der Gemeinderäte zu gemeinsamen Energieprojekten (Windkraft, Photovoltaik ..)

Sonstiges:
Gemeinderat Fottner fragte an, ob der aktuelle Sachstand zu den im Gemeinderat genehmigten Bauvorhaben vorgestellt werden kann und ob die Pflasterung an der  neuen Urnenwand bereits vergeben sei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:53 Uhr