Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 17.01.2023
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Baugenehmigung zur Nachgenehmigung einer dritten Wohneinheit und Errichtung eines Balkons und zweier Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 418/41 der Gemarkung Volkersdorf (Sonnenhang 37 a, Priel)
2.2 Antrag auf Baugenehmigung zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 218/1 der Gemarkung Volkersdorf (Waldweg 8, Eck)
2.3 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 43/2 der Gemarkung Jetzendorf (Bischof-Buchb.-Str. 2 a, Jetzendorf)
3 Stellungnahme zur Aufstellung der Außenbereichssatzung "Weitenwinterried" der Gemeinde Hilgertshausen - Tandern
4 Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Schulstraße-West"der Gemeinde Petershausen
5 Seniorenkonzept der Gemeinde Jetzendorf; Altersgrenze, Ausflüge und Veranstaltungen
6 Jahresrechnung 2022; Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
7 Diskussion zur möglichen Teilnahme am Stadtradeln 2023 des Landkreises Pfaffenhofen
8 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 17.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats Jetzendorf vom 17.01.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 2
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2.1. Antrag auf Baugenehmigung zur Nachgenehmigung einer dritten Wohneinheit und Errichtung eines Balkons und zweier Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 418/41 der Gemarkung Volkersdorf (Sonnenhang 37 a, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Jetzendorf (Priel-Ost).
  • Die Garage und die neuen Stellplätze sind ausserhalb des vorgesehenen Bauraums.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Ortsstraße „Sonnenhang“ gesichert.
Das Gebäude ist an die öffentliche Wasserversorgungs- und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen. 
Der Lageplan weist keine Mängel auf. Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Nach den Bauzeichnungen soll mit dem Vorhaben eine neue Wohnung geschaffen werden. 
Die dazu erforderlichen zusätzlichen 2 Stellplätze sind im Lageplan nachgewiesen. Für die bestehenden 2 Wohnungen wurden zwei weitere Stellplätze im Bauantrag nachgewiesen. Ein Stellplatz in der Garage und ein Stellplatz vor der Garage. Dies ist gemäß der geltenden Stellplatzsatzung nicht zulässig. Der Stauraum vor einer Garage ist freizuhalten.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt. Die Stellplätze sind jedoch zu berichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Baugenehmigung zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 218/1 der Gemarkung Volkersdorf (Waldweg 8, Eck)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Gemeindestraße „Waldweg“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. 

Da das Wohnhaus angebaut wird und eine weitere Wohneinheit entsteht, sind zwei weitere Stellplätze notwendig. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 43/2 der Gemarkung Jetzendorf (Bischof-Buchb.-Str. 2 a, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Gemeindestraße „Bischof-Buchberger-Straße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. 

Für das Bauvorhaben sind zwei Stellplätze notwendig. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Stellungnahme zur Aufstellung der Außenbereichssatzung "Weitenwinterried" der Gemeinde Hilgertshausen - Tandern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Weitenwinterried“ der Gemeinde Hilgertshausen - Tandern erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Weitenwinterried“ der Gemeinde Hilgertshausen - Tandern erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Schulstraße-West"der Gemeinde Petershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schulstraße-West“ der Gemeinde Petershausen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Seniorenkonzept der Gemeinde Jetzendorf; Altersgrenze, Ausflüge und Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nachdem in der Coronazeit sämtliche Ausflüge und Veranstaltungen mit den Senioren abgesagt wurden und sich dazu einige Änderungen ergeben haben, muss die Gemeinde über mögliche Anpassungen nachdenken.
Bei den Ausflügen stellt sich immer mehr die Schwierigkeit dar, dass zum einen die Busse und zum anderen die Gaststätten nicht mehr so zur Verfügung stehen. Des Weiteren stellt die Organisation durch die Verwaltung einen entsprechenden Aufwand dar.
Die Veranstaltungen zweimal im Jahr waren bisher vom TSV Jetzendorf und vom Frauenbund organisiert. Die Gemeinde hat die Kosten übernommen. Beide Vereine haben mitgeteilt, dass sie die Organisation und Durchführung nicht mehr übernehmen können.
Zur Diskussion steht, ob die Altersgrenze für die Senioren angehoben wird, damit die teilnehmende Personenzahl eingeschränkt wird. Zusätzlich gibt es zu bedenken, ob die Ausflüge und Veranstaltungen weiterhin wie bisher durchgeführt werden sollen.  Beim Alter ab 65 Jahren haben wir momentan ca. 700 Gemeindebürger, bei 67 Jahren, ca. 590 Gemeindebürger und bei 70 Jahren, ca. 500 Gemeindebürger. Auch umliegende Gemeinde haben eine höhere Altersgrenze eingeführt.

Beschluss

Nach ausgiebiger Diskussion beschloss der Gemeinderat folgendes:
Altersgrenze:
Die Altersgrenze der Senioren soll auf 67 Jahre erhöht werden.        
Abstimmungsergebnis:                        9 : 3
Seniorenausflug:
Der Ausflug soll weiter so wie bisher durchgeführt werden.        
Abstimmungsergebnis:                        12 : 0
Nach 1 – 2 Jahren wird erneut überprüft, ob eine Anpassung notwendig ist.
Veranstaltungen:
Die Veranstaltungen sollen weiter durchgeführt werden. Hierzu sollen alle Vereine eingeladen werden und versucht werden, pro Verein 2 – 3 Personen für die Organisation und Durchführung zu gewinnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2022; Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wurde dem Gemeinderat anhand der nachstehenden Zusammenstellung wie folgt bekannt gegeben: 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Diskussion zur möglichen Teilnahme am Stadtradeln 2023 des Landkreises Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Landkreis Pfaffenhofen hat wieder dazu aufgerufen am STADTRADELN 2023 teilzunehmen. Beim STATDRADELN geht es darum, ein Zeichen für mehr Radförderung und Klimaschutz zu setzen und Radlkilometer für das eigene Team oder die Kommune zu sammeln. Jede und jeder kann durch ein Umsteigen vom verzichtbaren Autofahren im Alltag auf das Fahrrad einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Denn etwa ein Fünftel der klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland entstehen im Verkehr, sogar ein Viertel der CO2-Emissionen des gesamten Verkehrs verursacht der Innerortsverkehr. Wenn circa 30 Prozent der Kurzstrecken bis sechs Kilometer in den Innenstädten mit dem Fahrrad anstatt mit dem Auto gefahren würden, ließen sich etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2 vermeiden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Jetzendorf am STADTRADELN 2023 beteiligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über:
  • die Anwesenheit der Hexen am unsinnigen Donnerstag ab 14.00 Uhr am Rathaus. Zugleich kommt der Faschingswagen des Burschen- und Madlverein Jetzendorf vorbei.
  • eine Sondersitzung der Bürgermeister zum Thema Windkraft im März 2023.
  • die Pressemitteilung zum Thema Asyl im Landkreis Pfaffenhofen.
  • die Mitteilung, dass der ÖPNV im Landkreis die Strecke Pfaffenhofen – Jetzendorf im Jahr 2023 umsetzen möchte.
  • die laufende Blackout-Planung in der Gemeinde Jetzendorf. Hierzu wurde ein Arbeitskreis gebildet um die Planung voranzutreiben und umzusetzen.
  • die Mitteilung des Erzbischöflichen Ordinariats, dass die Pacht für den Schulsportplatz und den Parkplatz am Friedhof ab 2023 um 16 % angehoben wird.
  • die erfolgte Besichtigung von drei Jugendzentren mit dem Jugendzweckverband. Derzeit werden hierzu Ideen gesammelt um in Jetzendorf auch einen solchen Raum einzurichten.
  • die Radwegbauplanung nach Kemmoden. Hierzu wurde die Vermessung beantragt.

Datenstand vom 19.05.2025 10:19 Uhr