Datum: 26.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 25.07.2023
2 Zusammenarbeit der Gemeinde Jetzendorf mit dem Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur des Lkr. PAF zur Umsetzung und Begleitung der Energiewende und Projekten im Bereich Energieerzeugung, Vermarktung und Bürgerbeteiligung Gäste: Hr. Arthur Kraus (Vorstand KEI) und Hr. Andreas Herschmann (Vorstandsvorsitzender Bürgerenergie Pfaffenhofen)
3 Antrag der Energiegenossenschaft Eck i. G. zur Stellung eines Antrages auf Dorferneuerung für die geplante Hackschnitzelheizung des Ortsteiles Eck
4 Bauanträge, Bauvoranfragen
4.1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 492/10 der Gemarkung Triefing (Triefinger Str. 10 a, Habertshausen)
4.2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Stellplatz und Gartenhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 719/11 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstraße, Priel)
4.3 Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausanbau und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 723 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 10)
5 Stellungnahme zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 und 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 II „Unteres Eisfeld“ der Gemeinde Markt Indersdorf
6 Stellungnahme zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarpark Sollern" der Gemeinde Petershausen
7 Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Sollern" der Gemeinde Petershausen
8 Stellungnahme zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Reichertshausen Kreut" der Gemeinde Reichertshausen
9 Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 37 "BG Reichertshausen Süd-Ost IV" der Gemeinde Reichertshausen
10 Stellungnahme zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans "BG Reichertshausen Süd-Ost IV" der Gemeinde Reichertshausen
11 Stellungnahme zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans " Flächen für Windkraftenergieanlagen" der Gemeinde Petershausen
12 Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Solarpark Sumitomo Cyclo“ sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren der Gemeinde Markt Indersdorf
13 Stellungnahme zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Niederroth-Richtung Kreut“ der Gemeinde Markt Indersdorf
14 Vollzug des Haushaltsplanes 2023; Bekanntgabe des Zwischenstandes bzw. der aktuellen Entwicklungen
15 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 25.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 25.07.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Zusammenarbeit der Gemeinde Jetzendorf mit dem Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur des Lkr. PAF zur Umsetzung und Begleitung der Energiewende und Projekten im Bereich Energieerzeugung, Vermarktung und Bürgerbeteiligung Gäste: Hr. Arthur Kraus (Vorstand KEI) und Hr. Andreas Herschmann (Vorstandsvorsitzender Bürgerenergie Pfaffenhofen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Arthur Kraus und Herr Andreas Herschmann stellten anhand einer Powerpoint-Präsentation das neu gegründete Kommunalunternehmen und die Bürgergenossenschaft Pfaffenhofen vor und erklärten, wie eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Jetzendorf möglich sei.

Zur weiteren Projektentwicklung im Gemeindebereich wird die Gemeinde Jetzendorf mit dem landkreiseigenen und 100 %igen Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur (KEI) und der Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm eG (BEG) vertrauensvoll und vorrangig zusammenarbeiten.
 
Über die BEG ist eine direkte finanzielle Bürgerbeteiligung möglich.
 
Fachliche Expertise und weitere Projektunterstützung wird im Benehmen mit den Projektpartnern fallweise hinzugeholt. Es wird dabei die generelle Kostenteilung über die Beteiligungsverhältnisse oder bei dessen Fehlen im Drittelverhältnis angestrebt. 

Die Kommunikation nach außen wird abgestimmt geführt. 

Über das jeweilige Einzelprojekt wird eine Vereinbarung geschlossen, welche insbesondere die Projektbeschreibung und -zielstellung, die möglichen Beteiligungsverhältnisse, den avisierten Projektierungszeithorizont und einen groben Business Case aufzeigt. 

Über die drei vorrangigen Projektpartner – Gemeinde, Landkreis und BEG ist jeweils schon zu Anfang sichergestellt, dass eine maximal mögliche Bürgerbeteiligung und 100% öffentlich recht-liche Beteiligungsverhältnisse vorliegen. Eine gesellschaftsrechtliche Fremdinvestorenbeteiligung wird grundsätzlich nicht ins Auge gefasst.
 
Der produzierte Strom soll generell und nach Möglichkeit einer gemeindlichen und/oder land-kreisbegrenzten Vermarktung zugeführt werden. 

Die Flächensicherung wird im Benehmen und mit Erstzugriffsrecht durch die Gemeinde durch-geführt. Dabei soll die Gemeinde von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen.

Beschluss

Der Gemeinderat Jetzendorf stimmt einer Zusammenarbeit mit der Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur und der Bürgergenossenschaft zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Antrag der Energiegenossenschaft Eck i. G. zur Stellung eines Antrages auf Dorferneuerung für die geplante Hackschnitzelheizung des Ortsteiles Eck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Energiegenossenschaft Eck plant momentan die Errichtung einer Hackschnitzelheizung zur Wärmeversorgung des Ortsteiles Eck. Derzeit werden sämtliche Unterlagen und Angebote eingeholt, damit ein Förderantrag nach dem Wärmegesetz bei der BAFA eingereicht werden kann.
Hier werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert. 
Zusätzlich zu diesem Förderantrag kann auch eine Förderung beim Amt für ländliche Entwicklung gestellt werden. 
Das Amt für ländliche Entwicklung fördert im Rahmen der Dorferneuerung folgende Projekte:
  • kleinere öffentliche oder gemeinschaftliche Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung sowie
  • Bewahrung, Wiederherstellung oder Schaffung von dörflichen Kulturelementen und
  • Schaffung von dorfgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft oder der Dorfkultur.
Für o. g. Projekte ist eine Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung in Höhe von bis zu 250.000 € möglich.
Hierzu ist jedoch Voraussetzung, dass die Gemeinde als Antragsteller, einen Antrag auf Dorferneuerung für das o. g. Projekt stellt. Die Energiegenossenschaft Eck beantragt nun, dass die Gemeinde diesen Antrag auf Dorferneuerung beim Amt für ländliche Entwicklung stellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu und unterstützt die Energiegenossenschaft Eck bei der Verwirklichung ihres Projektes. Die Gemeinde wird die entsprechenden Anträge auf Dorferneuerung beim Amt für ländliche Entwicklung einreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauanträge, Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 4
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4.1. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 492/10 der Gemarkung Triefing (Triefinger Str. 10 a, Habertshausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 5 (Habertshausen) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung in folgenden Punkten ab:
  • Die Baugrenze wird mit den Stellplätzen überschritten
  • Die Traufhöhe wir um 0,85 m überschritten.

Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind über den privaten Zufahrtsweg gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. 

Beschluss

Ein Beschluss der Gemeinde ist nicht mehr notwendig. Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Stellplatz und Gartenhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 719/11 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstraße, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. V (Priel-West) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  1. Vollgeschoss bergseitig/hangseitig II, statt I
  2. Der Stauraum vor der Garage wird unterschritten; 3,0 m anstatt 5,0 m
  3. Die Baugrenze wird überschritten, mit Wohnhaus, Garage und Stellplätzen
  4. Dachform: zulässig ist ein Sattaldach; hier Pultdach

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist nicht vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf wird nicht erteilt.
Die Befreiungen zur Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude und die Dachform können so nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.3. Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausanbau und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 723 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.
Ob das Bauvorhaben privilegiert nach § 35 BauGB ist, oder das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 – 6 BauGB zulässig ist, prüft das Landratsamt in Verbindung mit dem Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die vorhandenen Anlagen gewährleistet.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer Gemeindestraße gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Stellungnahme zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 und 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 II „Unteres Eisfeld“ der Gemeinde Markt Indersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 und 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 II „Unteres Eisfeld“ der Gemeinde Markt Indersdorf

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 und 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 II „Unteres Eisfeld“ der Gemeinde Markt Indersdorf.
Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Stellungnahme zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarpark Sollern" der Gemeinde Petershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 16. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarpark Sollern" der Gemeinde Petershausen erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 16. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarpark Sollern" der Gemeinde Petershausen erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Sollern" der Gemeinde Petershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sollern“ der Gemeinde Petershausen erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden grundsätzlich keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sollern“ der Gemeinde Petershausen erhoben.
Falls die Stromtrasse über das Gebiet der Gemeinde Jetzendorf führt, soll der Betreiber rechtzeitig Kontakt mit der Gemeinde aufnehmen und die Trassenführung abklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Stellungnahme zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Reichertshausen Kreut" der Gemeinde Reichertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Reichertshausen Kreut" der Gemeinde Reichertshausen erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Reichertshausen Kreut" der Gemeinde Reichertshausen erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 37 "BG Reichertshausen Süd-Ost IV" der Gemeinde Reichertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 37 "BG Reichertshausen Süd-Ost IV" der Gemeinde Reichertshausen erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 37 "BG Reichertshausen Süd-Ost IV" der Gemeinde Reichertshausen erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Stellungnahme zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans "BG Reichertshausen Süd-Ost IV" der Gemeinde Reichertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen 9. Änderung des Flächennutzungsplans "BG Reichertshausen Süd-Ost IV" der Gemeinde Reichertshausen erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen 9. Änderung des Flächennutzungsplans "BG Reichertshausen Süd-Ost IV" der Gemeinde Reichertshausen erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Stellungnahme zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans " Flächen für Windkraftenergieanlagen" der Gemeinde Petershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 14. Änderung des Flächennutzungsplans " Flächen für Windkraftenergieanlagen" der Gemeinde Petershausen erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 14. Änderung des Flächennutzungsplans " Flächen für Windkraftenergieanlagen" der Gemeinde Petershausen erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Solarpark Sumitomo Cyclo“ sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren der Gemeinde Markt Indersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Solarpark Sumitomo Cyclo“ sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren der Gemeinde Markt Indersdorf erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Solarpark Sumitomo Cyclo“ sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren der Gemeinde Markt Indersdorf erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Stellungnahme zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Niederroth-Richtung Kreut“ der Gemeinde Markt Indersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Niederroth-Richtung Kreut" der Gemeinde Markt Indersdorf erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Niederroth-Richtung Kreut" der Gemeinde Markt Indersdorf erhoben.
Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Vollzug des Haushaltsplanes 2023; Bekanntgabe des Zwischenstandes bzw. der aktuellen Entwicklungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö informativ 14

Sachverhalt

Der Kämmerer Klaus Burgstaller gab dem Gemeinderat den Zwischenstand zum Haushalt 2023 mit den aktuellen Entwicklungen zu den wichtigsten Einnahmen und Ausgaben bekannt.

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15. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über:

  • Die Anfrage an den Rettungszweckverband über die zukünftige Ausrichtung zum Rettungswagenstellplatz in Jetzendorf
  • Ein Dankeschön von der Schulbücherei für die Unterstützung durch die Gemeinde
  • Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - Technik; Bekanntgabe des aktuellen Sachstandes
  • Den Verkauf des ausgemusterten Großflächenmäher Grillo; Bekanntgabe des erzielten Verkaufspreises auf der Plattform „Zoll-Auktionen“ in Höhe von 5.852,58 €
Anfragen aus dem Gemeinderat:
  • Emily Rumpf fragte an, ob auf dem neuen Rathausvorplatz auch noch Fahrradständer und Abfallbehälter angebracht werden.  
Fahrradständer sind bereits bestellt; Abfallbehälter sind momentan nicht geplant.
  • Emily Rumpf fragte weiter an, ob man bei den zukünftigen Wahlen, evtl. über große Plakatwände nachdenken sollte. 
Bürgermeister Betzin entgegnete, dass der geeignete Standort schwierig zu finden sei und ob das übermäßige Plakatieren überhaupt sinnvoll ist.

Datenstand vom 19.05.2025 10:12 Uhr