Datum: 10.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Protokolle über die öffentliche Sitzungen des Gemeinderates Jetzendorf vom 21.09.2023 und 26.09.2023
2 Einbeziehungssatzung Habertshausen-Unterfeld; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Abschluss eines Fundtierkostenpauschalvertrages ab 01.01.2024
4 Christkindlmarkt Jetzendorf; Vorstellung der Teilnehmer und evtl. Anpassung der Gebühren
5 Diskussion und ggf. Beschlussfassung zur möglichen Aufnahme von weiteren Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen in der Gemeinde Jetzendorf

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1. Genehmigung der Protokolle über die öffentliche Sitzungen des Gemeinderates Jetzendorf vom 21.09.2023 und 26.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Jetzendorf vom 21.09.2023 und 26.09.2023 werden genehmigt.

Beschluss

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Jetzendorf vom 21.09.2023 und 26.09.2023 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Einbeziehungssatzung Habertshausen-Unterfeld; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 31.05.2022 beschlossen, für das Gebiet „Habertshausen-Unterfeld“, das wie folgt umgrenzt ist:

  • im Süden durch das Grundstück Fl.-Nr. 479/6 der Gemarkung Triefing
  • im Norden durch das Grundstück Fl.-Nr. 504 der Gemarkung Triefing (Kreisstraße PAF 3)
  • im Osten durch die Grundstücke Fl.-Nr. 479 und 479/6 der Gemarkung Triefing
  • im Westen durch das Grundstück Fl.-Nr. 616 der Gemarkung Triefing
und folgende Grundstücke umfasst: 
Fl.-Nr. 479/5 der Gemarkung Triefing

eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. 

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet vom Ing.-Büro Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124 in 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf billigt den von der Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 sowie die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 12.09.2023 zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Habertshausen-Unterfeld“ ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Abschluss eines Fundtierkostenpauschalvertrages ab 01.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Jetzendorf ist gemäß §§ 90a, 967 BGB in Verbindung mit §§ 2, 5 Abs.1 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Fundbehörden (FundV) verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Diese Tiere sind gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ordnungsgemäß unterzubringen und zu betreuen.
Die Gemeinde Jetzendorf hat den Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. im Rahmen eines Tierunterbringungsvertrags mit der Erfüllung dieser Aufgaben betraut und der Tierschutzverein erhält für die erbrachten Leistungen eine vertraglich vereinbarte jährliche Pauschale (Fundtierkostenpauschale) in Höhe von 0,75 € pro Einwohner.
Die erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V., Frau Braunmüller hat sich nun an alle Landkreisgemeinden gewandt, die einen Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. geschlossen haben und die Notwendigkeit der Erhöhung der bisher vereinbarten jährlichen Fundtierkostenpauschale dargelegt.
Aus Sicht des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V. ist eine Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,75 € auf 1,00 € pro Einwohner gewünscht.
Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm am 21.09.2023 wurde die Notwendigkeit der Erhöhung der Fundtierkostenpauschale von Frau Braunmüller erläutert.
Die betroffenen Landkreisbürgermeister stimmten – vorbehaltlich eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses ihrer Gremien - einer Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale auf 1,00 € pro Einwohner ab 01.01.2024 zu.

Beschluss

Die Erhöhung der im Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. festgelegten jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,75 € auf 1,00 € pro Einwohner ab 01.01.2024 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Christkindlmarkt Jetzendorf; Vorstellung der Teilnehmer und evtl. Anpassung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für den Christkindlmarkt 2023 wurden alle Anbieter des letzten Jahres angeschrieben, ob sie wieder teilnehmen wollen. Bisher haben sich folgende Anbieter angemeldet: Eduard Kraus, Nadine Steding, Erich Schwarzfischer, Ilona Buhn, Helga Putz (Leichtathletik TSV), Trachtenverein Jetzendorf, Marina Kolbeck, Manuela Fischer, Germania Schützen, Marcel Hofmann (TSV Jugend), Tennisclub Jetzendorf, Michael Demmelmair, Josefine Schrall, Claudia Kreuselberg, Thomas Wenger. Weitere Anbieter haben bereits mündlich zugesagt, aber ihr Bewerbung noch nicht abgegeben. Auch neue Bewerbungen liegen noch vor, um die übrigen Stände zu füllen. Auf Anregung aus dem Gemeinderat soll über die Gebühren für die einzelnen Anbieter diskutiert werden. Bisher beträgt die die Standgebühr für die 2 Tage 50,-- €. 
Momentan gibt es eine tolle Mischung aus Standanbietern, die sowohl Essen und Getränke, aber auch Bastelsachen, Holzwaren, Schmuck usw. anbieten. Um einen Anzeiz zu schaffen, dass am Christkindlmarkt auch weiterhin Stände ohne Essen und Getränke teilnehmen, könnten die Gebühren für diese Anbieter angepasst werden.

Beschluss

Nach ausgiebiger Diskussion beschließt der Gemeinderat, dass für alle Anbieter die keine Getränke oder Essen anbieten, die Standgebühr 25,-- € betragen soll. Die Standgebühr für Anbieter mit Essen und Getränken bleibt weiterhin bei 50,-- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Diskussion und ggf. Beschlussfassung zur möglichen Aufnahme von weiteren Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen in der Gemeinde Jetzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Jetzendorf hat Stand September 2023 48 Asylbewerber und Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Dies stellt momentan eine Quote von 1,5 % der Einwohner dar. Gemäß einer Vereinbarung mit dem Landkreis sollte jede Landkreiskommune eine Quote von 2 % erfüllen. Die Gemeinde Jetzendorf hat seit 2015 immer Asylbewerber in der Gemeinde aufgenommen und auch die Quote von 2 % fast erfüllt. Durch verschiedene Wegzüge und Rückgänge in Ihr Heimatland ist die Quote nun auf 1,5 % gesunken.
Viele umliegende Gemeinden aus dem Landkreis konnten die 2 % Quote bisher nie erfüllen. Da jetzt auch in diesen Gemeinden Containersiedlungen errichtet werden, rutscht die Gemeinde Jetzendorf im Ranking auf einen der letzten Plätze im Landkreis.
Das Landratsamt, bzw. Landrat Albert Gürtner hat sich nun an den 1. Bürgermeister Betzin gewandt und mitgeteilt, dass die Gemeinde Jetzendorf nun wieder an der Reihe sei, Plätze für Asylsuchende zu stellen.
Die Gemeinde Jetzendorf sieht sich jedoch momentan nicht in der Lage eine größere Menge an Asylsuchenden aufzunehmen. Im Jahr 2015 wurden hierzu Container am gemeindlichen Bauhof aufgestellt. Dies sei aktuell nicht mehr möglich. Die Gemeinde ist jederzeit bereit Asylsuchende in Wohnungen und Häusern aufzunehmen. Erst letzte Woche hat die Gemeinde dem Landratsamt eine Doppelhaushälfte gemeldet, in der ukrainische Flüchtlinge untergebracht werden können.

Beschluss

Nach ausgiebiger Diskussion beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Jetzendorf momentan keinen Standort melden kann, an dem Asylsuchende in größerer Zahl aufgenommen werden können. Die Gemeinde ist jedoch weiterhin jederzeit bereit, in Wohnungen und Häusern Asylsuchende in kleineren Gruppen aufzunehmen und zu integrieren. Auch ist man bestrebt die 2%, welche zwischen Landkreiskommunen vereinbart wurde, baldmöglichst wieder zu erfüllen. Die Solidarität zwischen den Landkreisgemeinden wird hier nicht in Frage gestellt. Mit dem Beschluss wurde auch die Forderung verbunden, dass es endlich ein effektives Handeln auf EU -, Bundes-, und Landesebene geben muss. Der Gemeinderat Jetzendorf sieht sich im selben Boot mit allen Landkreisgemeinden und dem Landratsamt Pfaffenhofen. Wir, die Gemeinde Jetzendorf, stehen zur Hilfe, für alle die mit Berechtigung (entsprechend abgeschlossener Prüfung) bei uns eine Perspektive haben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:11 Uhr