Datum: 05.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 14.11.2023
2 Entbindung von Herrn Leonhard Sedlmeier von seinem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied
3 Entscheidung über das für Herrn Leonhard Sedlmeier nachrückende Gemeinderatsmitglied (Listennachfolger)
4 Vereidigung von Herrn Tobias Endres als neues Gemeinderatsmitglied
5 Neubesetzung gemeindlicher Ausschüsse
6 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 221 der Gemarkung Volkersdorf (Gerolsbacher Str. 17, Eck)
7 Einbeziehungssatzung Badershausen-Ortsstraße; Auslegungs- und Billigungsbeschluss
8 Stellungnahme der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 33 "Birkenstraße" der Gemeinde Markt Indersdorf
9 Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 97 „Solarpark Stachusried“ sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Markt Indersdorf
10 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 17.10.2013; Erlass einer 3. Änderungssatzung
11 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17.10.2013; Erlass einer 3. Änderungssatzung
12 Finanzangelegenheiten
12.1 Anpassung von Gebühren und Beiträgen
12.2 Informationen zur Kreisumlage und Steuerbeteiligungen 2024
13 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 14.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 14.11.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Entbindung von Herrn Leonhard Sedlmeier von seinem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Leonhard Sedlmeier teilte am 20.11.2023 mit, dass er aus persönlichen Gründen als 2. Bürgermeister und als Gemeinderatsmitglied nicht mehr zur Verfügung steht und mit sofortiger Wirkung zurücktritt. (Art. 19 GO i.V.m. Art. 48 Abs. 1 GLKrWG – Niederlegung des Amtes) 

Herr Leonhard Sedlmeier gehörte dem Gemeinderat Jetzendorf seit 08.05.2002 bis dato an. Neben dem Amt als Gemeinderatsmitglied war Herr Sedlmeier seit 2014 2. Bürgermeister und in nachfolgenden gemeindlichen Ausschüssen vertreten:

Finanz- und Personalausschuss                2002 bis 2008 und 2011 bis 2014
Bauausschuss                                        2014 bis dato
Rechnungsprüfungsausschuss                2002 bis 2008
Abwasserzweckverband                        2014 bis dato

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Leonhard Sedlmeier sein Amt als 2. Bürgermeister und Gemeinderatsmitglied aufgrund persönlicher Gründe niederlegt (Art. 19 GO i.V.m. Art. 48 Abs. 1 GLKrWG). Herr Leonhard Sedlmeier ist daher von seinem Amt ab sofort entbunden (Zeitgleich endet die Mitgliedschaft in den gemeindlichen Ausschüssen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Protokollnotiz: Gemeinderat Leonhard Sedlmeier nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

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3. Entscheidung über das für Herrn Leonhard Sedlmeier nachrückende Gemeinderatsmitglied (Listennachfolger)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemeinderat Leonhard Sedlmeier hat am 20.11.2023 seinen Rücktritt erklärt.
Herr Tobias Endres, Priel wurde von der Nachfolge (Listennachfolger) in Kenntnis
gesetzt und gleichzeitig aufgefordert, zu erklären, ob er die Wahl annimmt. Herr Endres
erklärt sich bereit die Wahl anzunehmen und das Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied
auszuüben (Schreiben vom 27.11.2023).

Beschluss

Es wird somit festgestellt, dass der Listennachfolger, Herr Tobias Endres, für Herrn Leonhard Sedlmeier in den Gemeinderat nachrückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Vereidigung von Herrn Tobias Endres als neues Gemeinderatsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

1. Bürgermeister Manfred Betzin hieß Herrn Tobias Endres als neues Mitglied des Gemeinderates herzlich willkommen und nahm Herrn Endres folgenden Eid nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung ab:
„Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und
der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein
und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der
Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe

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5. Neubesetzung gemeindlicher Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden von Leonhard Sedlmeier als Gemeinderatsmitglied muss die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse geändert werden.
Finanz- und Personalausschuss
In den Finanz- und Personalausschuss wird Herr Tobias Endres als Vertreter von Herrn Josef Sedlmeier berufen.
Bau- und Umweltausschuss
In den Bau- und Umweltausschuss wird Herr Tobias Endres berufen.
Rechnungsprüfungsausschuss
In den Rechnungsprüfungsausschuss wird Herr Tobias Endres als Vertreter von Herrn Josef Sedlmeier berufen.
Abwasserzweckverband
In den Abwasserzweckverband wird Herr Tobias Endres berufen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Neubesetzung der gemeindlichen Ausschüsse zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 221 der Gemarkung Volkersdorf (Gerolsbacher Str. 17, Eck)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Kreisstraße „Gerolsbacher Straße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Für das Vorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vor.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Einbeziehungssatzung Badershausen-Ortsstraße; Auslegungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 31.05.2022 beschlossen, für das Gebiet „Badershausen-Ortsstraße“, das wie folgt umgrenzt ist:
  • im Süden durch das Grundstück Fl.-Nr. 1010 T und 1013 der Gemarkung Hirschenhausen
  • im Norden durch das Grundstück Fl.-Nr. 956/2 T der Gemarkung Hirschenhausen (Kreisstraße PAF 12)
  • im Osten durch die Grundstücke Fl.-Nr. 1013 der Gemarkung Hirschenhausen
  • im Westen durch das Grundstück Fl.-Nr. 950 der Gemarkung Hirschenhausen
und folgende Grundstücke umfasst: 
Fl.-Nr. 1010 T, 1012/2 T und 1022/4 der Gemarkung Hirschenhausen

eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. 

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet vom Ing.-Büro Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124 in 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf billigt den von der Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 sowie die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 12.09.2023 zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Badershausen-Ortsstraße“ ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Stellungnahme der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 33 "Birkenstraße" der Gemeinde Markt Indersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 33 „Birkenstraße“ der Gemeinde Markt Indersdorf erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 97 „Solarpark Stachusried“ sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Markt Indersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 97 „Solarpark Stachusried“ sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Markt Indersdorf erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 17.10.2013; Erlass einer 3. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 17.10.2013. Die Satzung, die die §§ 1 und 2 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Die Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17.10.2013; Erlass einer 3. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17.10.2013. Die Satzung, die die §§ 1 und 2 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Die Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Finanzangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 12
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12.1. Anpassung von Gebühren und Beiträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 12.1

Sachverhalt

Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten müssen die Gebühren für Verwaltungsleistungen, welche nicht durch gesetzliche Kostenrahmen bzw. -vorgaben geregelt sind, durch die Gemeinde angepasst werden. Hierfür werden folgende neue Gebühren etc. vorgeschlagen:
Gebühr
Bisher
Gesetzl. Rahmen
 
Vorschlag
Begründung





Gewerbeanmeldung-/ ummeldung
 
40,00 €
25,00 € – 100,00 €
50,00 €
 
Gewerbeanmeldung- / 
GmbH, GbR, AG
40,00 €
25,00 € - 100,00 €
80,00 €
Höherer Aufwand wie bei einer normalen Anmeldung
 
Gewerbeabmeldung
30,00 €
25,00 € - 100,00 €
30,00 €
 
Plakatierungsgenehmigung
15,00 €
10,00 € - 150,00 €
30,00 €
 
Bauanträge im Freistellungsverfahren
0
75,00 € - 100,00 €
100,00 €
 
Isolierte Befreiung
75,00 €
Mind. 75 € 
100,00 €
 
Verkehrsrechtliche Anordnung
25,00 €
10,20 € – 767,00 €
50,00 € 
75,00 €
100,00
Bis zu 1 Monat
Bis zu 6 Monate
Über 6 Monate bis zu 1 Jahr
Anordnung Leinenzwang
50,00 €
15,00 € – 600,00 €
100,00 €
 
Anordnung zur Haltung von Hunden
50,00 €
15,00 € – 400,00 €
100,00 €
 
Erteilung Negativzeugnis
0,00 €
15,00 € - 125,00 €
75,00 € bei Befristung (Junghund)
 
100,00 € unbefristetes Negativzeugnis
 
 





Bestätigung Führerscheinantrag
5,10
5,00 € - 75,00 €
10,00 €

Meldebescheinigung
5,00 €

10,00 €

Erweiterte Meldebescheinigung
5,00 €

15,00 €

Beglaubigungen 1 Seite
5,00
5,00 € - 60,00 €
7,50 €

Beglaubigungen 2 Seiten u. mehr
7,50
5,00 € - 60,00 €
10,00 €

Gestattungen regulär
25,00 €
30,00 € - 2.000,00 €
30,00 €

Gestattungen Frautag
50,00 €


Die Gestattung für

75,00 €


den Frautag sind

100,00 €


2024 zu aktualisieren

200,00 €














Marktgebühren
Bisher

Vorschlag

Frautag
8,-00 € je lfm. Marktstand

12,00 € je lfm.
Letzte Anpassung 2016, seitdem erheblich größerer Aufwand: Sicherheitskonzept etc.






Grundschule




Papier-/Kopiergeld




1. Kind
10,00 €

15,00 €

weitere Geschwisterkinder
5,00 €

7,50 €


Sonstiges




Kopien
0,50 €

1,00 €







Beschluss

Sämtlichen Vorschlägen, mit Ausnahme der Marktgebühren, stimmt der Gemeinderat zu. Die Marktgebühren für den Frautag werden zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 im Rahmen der Vorbereitungen zum Frautag 2024 festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12.2. Informationen zur Kreisumlage und Steuerbeteiligungen 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 12.2

Sachverhalt

Vom Kämmerer Klaus Burgstaller wurde die voraussichtliche Höhe der Kreisumlage für 2024 vorgetragen. Demnach muss die Gemeinde Jetzendorf bei einem Hebesatz von 47% mindestens 1,2 Mio. Euro mehr an Kreisumlage an den Landkreis abführen. Die Steuerbeteiligung für 2024 wird vermutlich nur unwesentlich gegenüber der Steuerbeteiligung 2023 ansteigen, so dass nach derzeitigem Stand dem Gemeindehaushalt 2024 ca. 1,2 Mio. Euro weniger für Ausgaben zur Verfügung stehen.
Des Weiteren stellte der Kämmerer die Gesamtkosten der Maßnahmen „Ausbau Schulstraße“ und „Neubau des Rathauses“ vor.
Die Gesamtkosten für die Schulstraße mit den Nebenstraßen belaufen sich für Straßenbau, Wasserleitung, Straßenlampen, Leerrohre für Glasfaserausbau, Kanal, Planungsleistungen, Vermessung etc. auf insgesamt 2.356.912,28 €.
Für den Neubau des Rathauses ergaben sich für Bau, Möblierung, IT-Ausstattung, Außenanlagen, Planungsleistungen etc. Gesamtkosten in Höhe von 3.518.117,08 €.
Beide Maßnahmen somit vom Kostenumfang wie geplant bzw. teilweise sogar etwas günstiger umgesetzt werden.
 

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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Manfred Betzin unterrichtete den Gemeinderat über:

  • Die notwendige Neuwahl eines neuen 2. Bürgermeisters innerhalb von 3 Monaten. Er bat die Gemeinderäte sich Gedanken zu machen. 
  • Den mittlerweile vorhandenen 2. Rettungswagen am Standort Jetzendorf. Der Rettungswagen dient überwiegend als Vorhalterettungswagen für Großschadensereignisse, aber auch zur Nutzung für die 2. Besatzung im Schichtbetrieb.
  • Die Überprüfung der Schulturnhalle, ob die Schneelast auf dem Flachdach eine Gefährdung der Stabilität darstellt. Nach eingehender Prüfung konnte keine Gefährdung festgestellt werden. Wir werden die nächsten Tage, die Lage weiterhin im Blick behalten.
  • Die notwendige Absage des Waldchristkindlmarktes am 09. und 10. Dezember. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist eine Durchführung nicht möglich.

Datenstand vom 19.05.2025 10:08 Uhr