Datum: 06.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 16.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats Jetzendorf vom 16.01.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vorstellung des baulichen Entwurfskonzeptes für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule Jetzendorf durch das Architekturbüro Obereisenbuchner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Frau Rita Obereisenbuchner und Herrn Andi Mayr vom Architekturbüro Obereisenbuchner stellten dem Gemeinderat ein Grobkonzept für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule Jetzendorf vor. Das Entwurfskonzept sieht vor, dass das bestehende ehemalige Lehrerwohnhaus in dem sich momentan das Lehrerzimmer, das Sekretariat und das Rektorenzimmer befindet, abgerissen wird. An gleicher Stelle wird ein zweigeschossiges Gebäude entstehen, in dem hauptsächlich die Räume für die Ganztagesbetreuung untergebracht werden. Zugleich wird der jetzige Mehrzweckraum, in dem der Essensraum der Mittagsbetreuung untergebracht ist, entfernt und dem neuen Gebäude angepasst. Hier könnte künftig die Schulleitung und die Lehrerschaft untergebracht werden. Die bestehenden Container müssen umgestellt werden und während der Bauphase als Betreuungsräume genutzt werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme liegen gemäß Kostenschätzung bei ca. 3.100.000 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Entwurfskonzeptes in die richtige Planungsphase einzusteigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Beschlussfassung über die Art und Zahl der weiteren Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Nachdem am 05.12.2023 Herr Leonhard Sedlmeier von seinem Amt als 2. Bürgermeister zurückgetreten ist, ist innerhalb von drei Monaten die Neuwahl eines 2. Bürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderates notwendig. In diesem Zuge sollte darüber beraten werden, ob auch ein weiterer Bürgermeister gewählt werden soll. Ein 2. Bürgermeister muss gewählt werden, ein weiterer Bürgermeister kann gewählt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, zwei weitere Bürgermeister, die ehrenamtlich tätig sind (Ehrenbeamte) zu wählen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Manfred Betzin wies darauf hin, dass der/die 2. Bürgermeister/in gem. Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen ist und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Er legte außerdem dar, wer zum weiteren Bürgermeister wählbar ist.
Aus dem Gemeinderat wurden Tobias Endres und Emily Rumpf zur Wahl als zweite/r Bürgermeister/in vorgeschlagen.
Der 1. Bürgermeister ließ die Stimmzettel verteilen und forderte dazu auf, die Stimmzettel gefaltet in die Wahlurne zu werfen.
Anschließend stellte 1. Bürgermeister Manfred Betzin fest, dass von allen anwesenden 16 Mitgliedern des Gemeinderates die Stimmzettel abgegeben wurden. Die Stimmzettel wurden geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.
Von den abgegebenen Stimmen waren 16 Stimmen gültig. Die abgegebenen gültigen Stimmen entfielen wie folgt:
Tobias Endres
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13 Stimmen
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Emily Rumpf
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3 Stimmen
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Der 1. Bürgermeister verkündete das Wahlergebnis und stellte fest, dass Tobias Endres die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt worden ist. Er fragte den Gewählten, ob der die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl an.
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5. Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Manfred Betzin wies darauf hin, dass der/die 3. Bürgermeister/in gem. Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen ist und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Er legte außerdem dar, wer zum weiteren Bürgermeister wählbar ist.
Aus dem Gemeinderat wurden Simon Fottner und Emily Rumpf zur Wahl als dritte/r Bürgermeister/in vorgeschlagen.
Der 1. Bürgermeister ließ die Stimmzettel verteilen und forderte dazu auf, die Stimmzettel gefaltet in die Wahlurne zu werfen.
Anschließend stellte 1. Bürgermeister Manfred Betzin fest, dass von allen anwesenden 16 Mitgliedern des Gemeinderates die Stimmzettel abgegeben wurden. Die Stimmzettel wurden geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.
Von den abgegebenen Stimmen waren 16 Stimmen gültig. Die abgegebenen gültigen Stimmen entfielen wie folgt:
Simon Fottner
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13 Stimmen
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Emily Rumpf
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Der 1. Bürgermeister verkündete das Wahlergebnis und stellte fest, dass Simon Fottner die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 3. Bürgermeister gewählt worden ist. Er fragte den Gewählten, ob der die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl an.
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6. Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
- Bürgermeister Betzin nahm den neu gewählten weiteren Bürgermeistern folgenden Eid nach Art. 27 Abs. 1 KWBG ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
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7. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Jetzendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Jetzendorf kann diese durch Gemeinderatsbeschluss geändert werden.
§ 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Jetzendorf wird wie folgt geändert.
Der erste Bürgermeister oder die erste Bürgermeisterin wird im Fall der Verhinderung vom zweiten Bürgermeister oder von der zweiten Bürgermeisterin und, wenn dieser oder diese ebenfalls verhindert ist, vom dritten Bürgermeister oder der dritten Bürgermeisterin vertreten (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO).
Die Änderung tritt mit Wirkung vom 06.02.2024 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Erlass einer Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters (Rechtsstellungssatzung). Die Satzung, die die §§ 1 und 2 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Die Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Einbeziehungssatzung Eck, Fl.-Nr. 230/3 der Gemarkung Volkersdorf; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Für einen Bereich am Lindenweg im Ortsteil Eck soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel
eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, soweit die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.
Es handelt sich hierbei um eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.
Die Aufstellung dieser Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 06.02.2024 beschlossen, für das Gebiet „Eck, Fl.-Nr. 230/3“ mit den Grundstück Fl.-Nr. 230/3 der Gemarkung Volkersdorf eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jetzendorf; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt am 06.02.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jetzendorf.
Die Änderung umfasst folgende Bereiche:
Eck
Ausweisung eines Sondergebietes „Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen“ auf einer Fläche der Fl.-Nr. 210 der Gemarkung Volkersdorf.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird die Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Bebauungsplan Nr. 26 "Energiegenossenschaft Eck"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
- Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 06.02.2024 beschlossen, für das Gebiet „Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen“, das wie folgt umgrenzt ist:
- im Norden durch das Grundstück Fl.-Nr. 225/8 der Gemarkung Volkersdorf (Kreisstraße PAF 7)
- im Osten durch das Grundstück Fl.-Nr. 209 der Gemarkung Volkersdorf
- im Süden durch das Grundstücks Fl.-Nr. 209 der Gemarkung Volkersdorf
- im Westen durch das Grundstück Fl.-Nr. 211 der Gemarkung Volkersdorf (öffentlicher Feld- und Waldweg)
und folgende Grundstücke umfasst:
Fl.-Nr. 210 der Gemarkung Volkersdorf
einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes wurde beauftragt:
Fa. WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich dargelegt und erörtert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Jahresrechnung 2024; Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2023 wurde dem Gemeinderat anhand der nachstehenden Zusammenstellung wie folgt bekannt gegeben:
Im abgelaufenen Haushaltsjahr konnte eine Zinseinnahme durch Nutzung von Tagesgeldkonten von 2.757 € erzielt werden. Seit vielen Jahren das erste Mal, dass ein vierstelliger Zinsertrag erzielt werden konnte.
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13. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2024
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über:
- Die Vergabe des Planungsauftrages zur Wärmeplanung der Gemeinde Jetzendorf an das Ing.-Büro IFE in Amberg.
- Den Beschluss des Gemeinderates zur Entlassung des 1. Bürgermeisters wegen Dienstunfähigkeit.
- Den Termin zur Ehrung der verdienten Gemeindebürger am 01.03.2024 um 18.00 Uhr im Rathaus.
- Die notwendige Reparatur des Feuerwehrautos LF8. Die Kosten belaufen sich auf ca. 14.000 €.
- Die Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes für den Frautag Jetzendorf. Die Kosten belaufen sich auf ca. 7.500 € netto.
- Das Faschingstreiben am Donnerstag, 08.02.2024 am Rathaus. Das Rathaus bleibt deswegen am Nachmittag geschlossen.
Datenstand vom 19.05.2025 09:59 Uhr