Datum: 27.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 06.02.2024
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2024
3 Bauanträge, Bauvoranfragen
3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzneubau einer Maschinenhalle mit Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 62 der Gemarkung Hirschenhausen (Dorfstraße 1, Hirschenhausen)
3.2 Antrag auf Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 419/5 der Gemarkung Jetzendorf (Gewerbering 7, Jetzendorf)
3.3 Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes mit Überdachung der bestehenden Garagenzufahrt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 41/2 der Gemarkung Hirschenhausen (Am Blitzberg 2, Hirschenhausen)
4 Einbeziehungssatzung Eck, Fl.-Nr. 230/3 der Gemarkung Volkersdorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Bürgermeisterwahl 2024; Bestellung eines Wahlleiters
6 Anpassung der Betreuungsgebühren und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindergarten u. Krippe) ab 01.09.2024
7 Beschluss zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Jetzendorf
8 Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Ringstraße West“ der Gemeinde Weichs
9 Stellungnahme zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Sollern“ sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sollarpark Sollern“ der Gemeinde Petershausen
10 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 06.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats Jetzendorf vom 06.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Betzin gab folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2024 bekannt:
  • Die Vergabe zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Lagerhalle am Bauhof für den Eigenverbrauch an die Fa. Kistler zum Bruttopreis von ca. 28.000 €.
  • Die Vergabe des Planungsauftrages für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung im Ortsteil Eck an das Ing.-Büro WipflerPLAN aus 85276 Pfaffenhofen.

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3. Bauanträge, Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 3
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3.1. Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzneubau einer Maschinenhalle mit Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 62 der Gemarkung Hirschenhausen (Dorfstraße 1, Hirschenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Gemeindestraße „Dorfstraße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Der amtliche Lageplan ist nicht vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 419/5 der Gemarkung Jetzendorf (Gewerbering 7, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 (Jetzendorf-Ost) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab.

  1. Das Dach ist als Pultdach mit einer Dachneigung von ca. 7° geplant, anstatt des im Bebauungsplan festgesetzten Satteldaches mit einer Dachneigung von 15 – 32°.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite am Gewerbering.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes mit Überdachung der bestehenden Garagenzufahrt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 41/2 der Gemarkung Hirschenhausen (Am Blitzberg 2, Hirschenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hirschenhausen Süd-Ost“ der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Die Garageneinfahrtsüberdachung wird außerhalb der Baugrenze errichtet.
  • Das Nebengebäude wird außerhalb der Baugrenze errichtet.
  • Das Nebengebäude wird mit Flachdach errichtet.
  • Die Hauseingangsüberdachung wird außerhalb der Baugrenze errichtet.

Das kleine Nebengebäude und die Hauseingangsüberdachung können als untergeordnete Bauteile oder Nebenanlagen nach § 14 BauNVO angesehen werden. Diese sind im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden, aber älter als ein halbes Jahr.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Einbeziehungssatzung Eck, Fl.-Nr. 230/3 der Gemarkung Volkersdorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 06.02.2024 beschlossen, für das Gebiet „Eck, Fl.-Nr. 230/3 der Gemarkung Volkersdorf“, das wie folgt umgrenzt ist:
  • im Süden durch das Grundstück Fl.-Nr. 230 der Gemarkung Volkersdorf
  • im Norden durch das Grundstück Fl.-Nr. 231 der Gemarkung Volkersdorf
  • im Osten durch die Grundstücke Fl.-Nr. 229 der Gemarkung Volkersdorf (öffentl. Feld- und   Waldweg)
  • im Westen durch das Grundstück Fl.-Nr. 233 der Gemarkung Volkersdorf

und folgendes Grundstück umfasst: 
Fl.-Nr. 230/3 T der Gemarkung Volkersdorf

eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. 

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet vom Ing.-Büro Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124 in 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf billigt den von der Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 27.02.2024 sowie die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 27.02.2024 zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Eck, Fl.-Nr. 230/3 der Gemarkung Volkersdorf“ ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bürgermeisterwahl 2024; Bestellung eines Wahlleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat Jetzendorf beruft den Geschäftsleiter der Gemeinde Jetzendorf, Herrn Stefan Schmid, zum Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl 2024. Zum Stellvertreter des Wahlleiters wird der stellvertretende Geschäftsleiter Klaus Burgstaller bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Anpassung der Betreuungsgebühren und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindergarten u. Krippe) ab 01.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach den vorläufigen Zahlen des Jahresergebnisses 2023 beträgt das durchschnittliche Defizit pro Kind im Kindergarten Spatzennest 4.521,99 € (2022: 4.204,69) und im Kinderhaus Regebogen 5.969,91 €(2022: 5.909,10) In absoluten Zahlen war dies für die beiden Einrichtungen ein Gesamtzuschuss aus der Gemeindekasse von 806.272,38 €. Nach den Daten der Finanzplanung kann sich dieses Defizit in 2024 bei gleichbleibenden Kinderzahlen voraussichtlich auf mind. 6.500 € im Durchschnitt erhöhen. 

Der Schwerpunkt der Kostensteigerungen ergibt sich aus den Personalkosten, welche ein Anteil von 80 – 90% ausmachen. Die Personalkosten werden aufgrund des derzeitigen Tarifvertrages in 2024 wie folgt steigen: pro Gehaltsstufe +200 € auf diesen neuen Gehaltsbetrag eine prozentuale Steigerung von 5,5, %, mindestens steigt der Lohn jedoch um 350 € Die allgemeine Inflation schlägt auch bei den Kindertagesstätten für den normalen Betriebsaufwand durch. Hier ist besonders der Kostenanstieg für Strom zu nennen, zumal die Strompreisbremse entfällt. 
Des Weiteren wurden wir vom Landratsamt Pfaffenhofen darauf hingewiesen, dass bei den Kindergartengebühren eine Elternbeitragsstaffelung von mindestens 10 v. H. zwischen den einzelnen Buchungszeitenkategorien liegen muss.

Beschluss

Die Betreuungsgebühren für die Kindertagesstätten der Gemeinde Jetzendorf werden im Bereich Kindergarten und im Bereich Kinderkrippe ab 01.09.2024 gemäß beigefügter Liste angehoben.
Buchungszeit
Kindergarten
 
Kinderkrippe
 
 
alt
neu
alt
neu
1-2 Stunden
178,00 €
0,00 €
174,00 €
0,00 €
2-3 Stunden
183,00 €
0,00 €
185,00 €
0,00 €
3-4 Stunden
190,00 €
190,00 €
197,00 €
197,00 €
>4-5 Stunden
197,00 €
209,00 €
213,00 €
225,00 €
>5-6 Stunden
204,00 €
228,00 €
227,00 €
251,00 €
>6-7 Stunden
212,00 €
247,00 €
243,00 €
278,00 €
>7-8 Stunden
218,00 €
266,00 €
260,00 €
308,00 €
>8-9 Stunden
226,00 €
285,00 €
278,00 €
337,00 €
>9-10 Stunden
234,00 €
304,00 €
296,00 €
366,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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7. Beschluss zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Jetzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Jetzendorf. 
Die Satzung liegt dieser Niederschrift als Anlage bei und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt. Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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8. Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Ringstraße West“ der Gemeinde Weichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Ringstraße West“ der Gemeinde Weichs erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Ringstraße West“ der Gemeinde Weichs erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Stellungnahme zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Sollern“ sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sollarpark Sollern“ der Gemeinde Petershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Sollern“ sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sollarpark Sollern“ der Gemeinde Petershausen
erhoben.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Sollern“ sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sollarpark Sollern“ der Gemeinde Petershausen
erhoben.

Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über:
  • Die geplante Verwaltungsratssitzung am 19.03.2024 um 17.00 Uhr vor der nächsten Gemeinderatssitzung.
  • Den anstehenden Ehrenabend der Gemeinde am 01.03.2024 um 18.00 Uhr im Rathaus.
  • Die anstehende Ramadama-Aktion am 02.03.2024.
  • Die geplante AZV-Besprechung in Reichertshausen am 05.03.2024.
  • Die anstehende Sportlerehrung am 06.03.2024 im Gasthaus Ottilinger.
  • Den bestätigten Termin für die Wahl des neuen Bürgermeisters am 09.06.2024.
  • Die laufenden Planungen zum Haushalt der Gemeinde 2024. Termin für die Sitzung wird in Kürze bekanntgegeben.
  • Das Gespräch mit dem Zweckverband Jugendarbeit zum Thema Jugendraum.

Datenstand vom 19.05.2025 09:39 Uhr