Datum: 02.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 18.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 18.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Tobias Endres wies darauf hin, dass der/die 2. Bürgermeister/in gem. Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen ist und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Er legte außerdem dar, wer zum weiteren Bürgermeister wählbar ist.
Aus dem Gemeinderat wurden Emily Rumpf und Stefan Gottschalk zur Wahl als zweite/r Bürgermeister/in vorgeschlagen.
Der 1. Bürgermeister ließ die Stimmzettel verteilen und forderte dazu auf, die Stimmzettel gefaltet in die Wahlurne zu werfen.
Anschließend stellte 1. Bürgermeister Tobias Endres fest, dass von allen anwesenden 15 Mitgliedern des Gemeinderates die Stimmzettel abgegeben wurden. Die Stimmzettel wurden geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.
Von den abgegebenen Stimmen waren 15 Stimmen gültig. Die abgegebenen gültigen Stimmen entfielen wie folgt:
Stefan Gottschalk
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12 Stimmen
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Emily Rumpf
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3 Stimmen
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Der 1. Bürgermeister verkündete das Wahlergebnis und stellte fest, dass Stefan Gottschalk die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt worden ist. Er fragte den Gewählten, ob der die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl an.
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3. Vereidigung des gewählten weiteren Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
- Bürgermeister Tobias Endres nahm dem neu gewählten zweiten Bürgermeister Stefan Gottschalk folgenden Eid nach Art. 27 Abs. 1 KWBG ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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4 |
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4.1. Antrag auf Baugenehmigung zur Instandsetzung Schloss Jetzendorf auf dem Grundstück Fl.-Nr. 82 und 84 der Gemarkung Jetzendorf (Im Schloss 1, Jetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im gültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Baudenkmälern dargestellt. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Gemeindestraße Kirchberg.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Der Bauantrag stellt eine Tektur zum bereits im Jahr 2013 genehmigten Bauantrag dar. In der Ausführung wurden jedoch bauliche und brandschutztechnische Anpassungen vorgenommen. Dies ist im Tekturantrag dargestellt und ist erneut zu genehmigen.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4.2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von 2 Großflächentafeln auf dem Grundstück Fl.-Nr. 406/1 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 13, Priel)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind nicht notwendig.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Mit dem Bauvorhaben ist die Errichtung von 2 Großflächentafeln mit einer Größe von ca. 2,60 m x 3,80 m geplant. Werbetafeln ab einer Größe von 1 qm sind genehmigungspflichtig.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
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4.3. Antrag auf Baugenehmigung zum Versetzen der bestehenden temporären Containeranlage - Interimslösung Grundschule Jetzendorf auf dem Grundstück Fl.-Nr. 154 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr. 18, Jetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alter Sportplatz“ der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
- Die Containeranlage wird ausserhalb der bebaubaren Fläche errichtet.
- Die Containeranlage beinhaltet eine im Bebauungsplan nicht zulässige Nutzung.
Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes notwendig.
Zusätzlich wird eine Abweichung von Art. 48 BayBO beantragt:
- Abweichung vom barrierefreien Zugang der Interimslösung.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt. Den Befreiungen und der Abweichung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Frautag 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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5 |
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5.1. Genehmigung der eingegangenen Gestattungsanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Für die Bewirtung der Besucher des Jahrmarktes am 15.08.2024 sind von den bezeichneten Bewerbern Gestattungsanträge zum Betrieb einer vorübergehenden Schank- und Speisewirtschaft eingegangen:
- TSV Jetzendorf e.V., am 14.08.2024 und am 15.08.2024 auf dem Anwesen König, Hauptstr. 13, 85305 Jetzendorf
- Öttl Anton, am 15.08.2024 auf der Freifläche des Hofraumes Hauptstr. 17, 85305 Jetzendorf
- Tennisclub Jetzendorf e.V., am 14.08.2024 und am 15.08.2024 auf dem Parkplatz des Anwesens Hauptstr. 2, 85305 Jetzendorf
- Buchberger Martin, am 15.08.2024 auf der Hoffläche und in den Garagen des Anwesens Hauptstr. 2, 85305 Jetzendorf
- Glas Lambert, am 15.08.2024 auf der Parkbucht und der Straße vor dem Anwesen Schulstr. 2, 85305 Jetzendorf
- Edelmann Andreas, am 15.08.2024 auf dem Anwesen Schulstr. 2, 85305 Jetzendorf
- Zecher Carlos, 14.08.2024 und am 15.08.2024 auf dem Anwesen Hauptstr. 8, 85305 Jetzendorf
- Metzgerei Häuserer, am 15.08.2024 (8.00 Uhr bis 14.00 Uhr) Parkplätze vor der Metzgerei, Aichacher Str. 4, 85305 Priel
- Nina Fassl, am 15.08.2024 Einfahrtsbereich vor den Garagen, Hauptstr. 9, 85305 Jetzendorf
- Christian Reißner, am 15.08.2024 Imbissstand Einfahrt Schulstr. 2, 85305 Jetzendorf
Beschluss
Den eingegangenen Gestattungsanträgen für die Bewirtung der Gäste am 15.08.2024 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5.2. Festlegung der Gaststättengebühren und Kostenbeiträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt
Für die Bewirtung der Besucher des Jahrmarktes am 15.08.2024 sind von den bezeichneten Bewerbern Gestattungsanträge zum Betrieb einer vorübergehenden Schank- und Speisewirtschaft eingegangen:
Die Gebühren für die Gaststättenanträge sollen neu festgesetzt werden. Diese richten sich nach der Größe der bewirteten Fläche und nach der Dauer der Veranstaltung.
Als Gaststättengebühren werden nachfolgende Beträge vorgeschlagen:
- TSV Jetzendorf e.V., am 14.08.2024 und am 15.08.2024 auf dem Anwesen König, Hauptstr. 13, 85305 Jetzendorf Gaststättengebühr: 120,-- €
- Öttl Anton, am 15.08.2024 auf der Freifläche des Hofraumes Hauptstr. 17, 85305 Jetzendorf Gaststättengebühr: 120,-- €
- Tennisclub Jetzendorf e.V., am 14.08.2024 und am 15.08.2024 auf dem Parkplatz des Anwesens Hauptstr. 2, 85305 Jetzendorf Gaststättengebühr: 120,-- €
- Buchberger Martin, am 15.08.2024 auf der Hoffläche und in den Garagen des Anwesens Hauptstr. 2, 85305 Jetzendorf Gaststättengebühr: 120,-- €
- Glas Lambert, am 15.08.2024 auf der Parkbucht und der Straße vor dem Anwesen Schulstr. 2, 85305 Jetzendorf Gaststättengebühr: 100,-- €
- Edelmann Andreas, am 15.08.2024 auf dem Anwesen Schulstr. 2, 85305 Jetzendorf Gaststättengebühr: 250,-- €
- Zecher Carlos, 14.08.2024 und am 15.08.2024 auf dem Anwesen Hauptstr. 8, 85305 Jetzendorf Gaststättengebühr: 150,-- €
- Metzgerei Häuserer, am 15.08.2024 (8.00 Uhr bis 14.00 Uhr) Parkplätze vor der Metzgerei, Aichacher Str. 4, 85305 Priel Gaststättengebühr: 60,-- €
- Nina Fassl, am 15.08.2024 Einfahrtsbereich vor den Garagen, Hauptstr. 9, 85305 Jetzendorf Gaststättengebühr: 60,-- €
- Christian Reißner, am 15.08.2024 Imbissstand Einfahrt Schulstr. 2, 85305 Jetzendorf
Gaststättengebühr: 60,-- €
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Gaststättengebühren zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Volksfestbus Pfaffenhofen; Übernahme des Unkostenbeitrages
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Volksfestbus soll ab heuer über den ÖPNV abgedeckt werden. Zusätzlich werden am Wochenende weitere Hinfahrten und täglich mehrere Rückfahrten angeboten. Die Kosten für die zusätzlichen Fahrten belaufen sich laut der Stadt Pfaffenhofen auf 2.485,-- € netto + 7 % USt.
Dadurch dass die Fahrten in den ÖPNV integriert werden, können die Ortsteile Habertshausen, Kemmoden, Eck und Hirschenhausen nicht mehr angefahren werden.
Beschluss
Die Gemeinde Jetzendorf stimmt dem Angebot der Stadt Pfaffenhofen für die Übernahme der Kosten in Höhe von 2.485,-- € netto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
- Bürgermeister Tobias Endres unterrichtete den Gemeinderat über:
- Die Kündigung von Frau Nancy Leuthold und die Neueinstellung von Frau Sabrina Jaite in der Mittagsbetreuung der Schule Jetzendorf.
- Die Aufforderung zur Teilnahme an der Aktion Stadtradeln vom 06.07.2024 bis 26.07.2024
Die Einladung der Freiwilligen Feuerwehr zum 150-jährigen Jubiläum am 14.07.2024 im Bauhof.
Datenstand vom 16.05.2025 12:02 Uhr