Datum: 17.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 30.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2024
|
ö
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beschließend
|
1 |
Beschluss
Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 30.07.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen der Grund der Nichtöffentlichkeit zwischenzeitlich entfallen ist.
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Es lagen keine zu veröffentlichen Tagesordnungspunkte vor.
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3. Antrag auf Baugenehmigung; Wohnraumerweiterung Ausbau des Speichers zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 719/53 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstr. 7,Priel)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. IV (Priel-West) der Gemeinde Jetzendorf.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
- Der Ausbau des Dachgeschosses ist nicht zulässig.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Da keine eigene Wohnung entsteht, sind keine weiteren Stellplätze notwendig.
Da in diesem Bebauungsplangebiet bereits mehrere Gebäude mit Dachgeschossausbau vorhanden sind, kann dem Bauantrag, bzw. der Befreiung zugestimmt werden.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle mit 3 Wohneinheiten u. eines Betriebsleiter-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 201/4 u. 201/6 der Gemarkung Jetzendorf (Am Bauhof 1 u. 3, Jetzendorf)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 (Gewerbegebiet Jetzendorf-West) der Gemeinde Jetzendorf.
Das Bauvorhaben wurde als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO eingereicht, jedoch mit dem Hinweis, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Im eingereichten Bauantrag ist eine Lagerhalle mit Untergeschoss und Erdgeschoss geplant. Im Obergeschoss sind drei Wohneinheiten vorgesehen. Zusätzlich ist als Anbau an die Lagerhalle ein Betriebsleiterwohnhaus geplant.
Im Bebauungsplan ist festgesetzt:
Auf den östlich gelegenen Parzellen 3 bis 9 sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen. Die Wohnungen müssen dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sein, wobei sie als freistehende Wohngebäude unzulässig sind. Die Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen dürfen nicht mehr als 1/3 der Gebäudeflächen einnehmen. Auf den Parzellen 1 und 2 wird eine Bebauung mit Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter ausgeschlossen.
Da jedoch nicht endgültig geklärt ist, ob die geplante Wohnbebauung und Wohnnutzung in der Lagerhalle dem Bebauungsplan entspricht, empfiehlt die Verwaltung, dass die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden soll.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für das geplante Bauvorhaben soll ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Die entsprechende Erklärung wird dem Antragsteller mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jetzendorf "Heizkraftwerk Energiegenossenschaft Eck"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wird wegen Anpassung der Unterlagen auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.
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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Heizkraftwerk Energiegenossenschaft Eck"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wird wegen Anpassung der Unterlagen auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.
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7. Antrag auf Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für die Errichtung eines Solarparks Jetzendorf südlich von Hirschenhausen; Einleitung Bauleitplanungsverfahren und Änderung des Flächennutzungsplanes für den Solarpark Jetzendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2024
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinde Jetzendorf liegt ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Fl.-Nr. 219, 220 und 221 der Gemarkung Hirschenhausen vor. Die Flächen sind in privatem Eigentum und befinden sich südlich von Hirschenhausen. Wegen der räumlichen Lage wird eine grundsätzliche Eignung der Flächen für regenerative Energien gesehen. Durch den im Verfahren zu erstellenden Grünordnungsplan wird eine zusätzliche Einbindung in die Landschaft erfolgen.
Um die Errichtung eines Solarparks zu ermöglichen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Vorhabenträger trägt die Kosten und Risiken für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie alle erforderlichen Erschließungs- und Verlegungskosten von Netzanschlussleitungen.
Beschluss
Der Gemeinderat steht der Nutzung erneuerbarer Energien grundsätzlich positiv gegenüber und möchten seinen Beitrag zur Entwicklung eines erneuerbaren Energiepotentials leisten. Um die Errichtung eines Solarparks zu ermöglichen, wird der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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8. 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Jetzendorf "Solarpark Hirschenhausen"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2024
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Gemeinde Jetzendorf liegt ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Fl.-Nr. 219, 220 und 221 der Gemarkung Hirschenhausen vor. Die Flächen sind in privatem Eigentum und befinden sich südlich von Hirschenhausen. Wegen der räumlichen Lage wir eine grundsätzliche Eignung der Flächen für regenerative Energien gesehen. Durch den im Verfahren zu erstellenden Grünordnungsplan wird eine zusätzliche Einbindung in die Landschaft erfolgen.
Der Gemeinderat steht der Nutzung erneuerbarer Energien grundsätzlich positiv gegenüber und möchte seinen Beitrag zur Entwicklung eines erneuerbaren Energiepotentials leisten. Daher wird dieses Vorhaben unterstützt.
Um die Errichtung eines Solarparks zu ermöglichen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Der Vorhabenträger trägt die Kosten und Risiken für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie alle erforderlichen Erschließungs- und Verlegungskosten von Netzanschlussleitungen.
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen Fl.-Nr. 219, 220 und 221 der Gemarkung Hirschenhausen derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für die Flächen Fl.-Nr. 219, 220 und 221 der Gemarkung Hirschenhausen zu ändern. Die Fläche soll als „Sondergebiet Energieerzeugung“ dargestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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9. Bebauungsplan Nr. 27 "Solarpark Hirschenhausen"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2024
|
ö
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beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der Gemeinde Jetzendorf liegt ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Fl.-Nr. 219, 220 und 221 der Gemarkung Hirschenhausen vor. Die Flächen sind in privatem Eigentum und befinden sich südlich von Hirschenhausen. Wegen der räumlichen Lage wir eine grundsätzliche Eignung der Flächen für regenerative Energien gesehen. Durch den im Verfahren zu erstellenden Grünordnungsplan wird eine zusätzliche Einbindung in die Landschaft erfolgen.
Der Gemeinderat steht der Nutzung erneuerbarer Energien grundsätzlich positiv gegenüber und möchte seinen Beitrag zur Entwicklung eines erneuerbaren Energiepotentials leisten. Daher wird dieses Vorhaben unterstützt.
Um die Errichtung eines Solarparks zu ermöglichen, wird der Flächennutzungsplan geändert.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Vorhabenträger trägt die Kosten und Risiken für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie alle erforderlichen Erschließungs- und Verlegungskosten von Netzanschlussleitungen.
Der Umgriff erstreckt sich auf die Fl.-Nr. 219, 220 und 221 der Gemarkung Hirschenhausen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 27, „Solarpark Hirschenhausen“. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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10. Stellungnahme zur Änderung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gerolsbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gerolsbach erhoben.
Beschluss
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gerolsbach erhoben.
Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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11. Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans paralleler Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Am Südhang" der Gemeinde Scheyern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
|
Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die zur Änderung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans paralleler Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Am Südhang" der Gemeinde Scheyern erhoben.
Beschluss
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die zur Änderung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans paralleler Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Am Südhang" der Gemeinde Scheyern erhoben.
Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Stellungnahme zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbegebiet Eheäcker" der Gemeinde Petershausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 17. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eheäcker“ der Gemeinde Petershausen erhoben.
Beschluss
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 17. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eheäcker“ der Gemeinde Petershausen erhoben.
Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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13. Stellungnahme zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Birkenstraße" der Gemeinde Markt Indersdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Birkenstraße" der Gemeinde Markt Indersdorf erhoben.
Beschluss
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Birkenstraße" der Gemeinde Markt Indersdorf erhoben.
Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14. Feststellung der Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Beschluss
- Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Jetzendorf für das Haushaltsjahr 2023 vom 23.05.2024 wird durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Josef Sedlmeier, bekanntgegeben.
Einwendungen gegen den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung wurden nicht erhoben.
- Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Die im Rechnungsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden, soweit sie erheblich sind, bekanntgegeben. Folgende über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden durch den Gemeinderat nachträglich genehmigt:
Haushaltsstelle 0681.9350
|
Neues Verwaltungsgebäude, Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
|
Ansatz:
|
2.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
25.906,12 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
23.906,12 €
|
Erläuterung:
Die anfallenden Ausgaben wurden vom Kommunalunternehmen größtenteils nicht gemeldet.
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Haushaltsstelle 0681.9400
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Neues Verwaltungsgebäude, Hochbaumaßnahme – Kosten aus der Schlussrechnung
|
Ansatz:
|
0,00
|
Rechnungsergebnis:
|
262.954,93 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
262.954,93 €
|
Erläuterung:
Die anfallenden Ausgaben aus der noch nicht vorliegenden Schlussrechnung wurden bei der Haushaltsplanung vom Kommunalunternehmen nicht gemeldet.
|
Haushaltsstelle 0681.9490
|
Neues Verwaltungsgebäude, Baunebenkosten (Planungskosten)
|
Ansatz:
|
45.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
53.026,01 €
|
|
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Haushaltsüberschreitung:
|
8.026,01 €
|
Erläuterung:
Die noch ausstehenden Ausgaben für die Planungsleistungen aus der Schlussrechnung wurden vom Kommunalunternehmen zu niedrig gemeldet.
|
Haushaltsstelle 0681.9500
|
Neues Verwaltungsgebäude, Tiefbaumaßnahmen – Außenanlagen Rück- und Vorderseite
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Ansatz:
|
292.000 €
|
Rechnungsergebnis:
|
339.587,94 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
47.587,94 €
|
Erläuterung:
Die Ausgaben für die Außenanlagen (Rückseite von 2022 – Vorderseite 2023) wurden vom Kommunalunternehmen zu niedrig gemeldet
|
Haushaltsstelle 1300.5220
|
Brandschutz, Arbeitsgeräte und -maschinen
|
Ansatz:
|
16.000 €
|
Rechnungsergebnis:
|
22.869,61 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
6.869,61 €
|
Erläuterung:
Höherer Kostenaufwand für Reinigung Schutzkleidung, Überprüfung Atemschutz etc.
|
Haushaltsstelle 1300.5620
|
Brandschutz, Aus- und Fortbildung
|
Ansatz:
|
6.500,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
13.606,54 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
7.160,54 €
|
Erläuterung:
Kostenansatz wurde bei der Haushaltsplanung zu niedrig gemeldet und Abrechnung von Fortbildungen aus 2022 erfolgten teilweise erst 2023
|
Haushaltsstelle 1300.9350
|
Brandschutz, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
|
Ansatz:
|
153.500,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
170.883,60 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
17.383,60 €
|
Erläuterung:
Gepl. Anschaffungen (Ausstattung) für das neue HLF20 mussten wegen den Aufbauarbeiten vorgezogen werden
|
Haushaltsstelle 4642.5420
|
Kinderhaus Regenbogen,
|
Ansatz:
|
10.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
17.390,50 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
7.390,50 €
|
Erläuterung:
Die Auswirkungen der Strompreisbremse wurden von der Kämmerei zu hoch angesetzt
|
Haushaltsstelle 4643.7008
|
Kinderbetreuung – auswärtig betreute Kinder -, Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG
|
Ansatz:
|
87.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
199.721,80 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
112.721,80 €
|
Erläuterung:
Der Kostenansatz für den Kostenanteil für auswärtig betreute Kinder wurde zu niedrig geplant, außerdem haben sich die Ausgaben während des Jahres erhöht.
|
Haushaltsstelle 4644.7130
|
Naturkindergarten Schafflerhof, Zuweisung für laufende Zwecke an Zweckverbände
|
Ansatz:
|
58.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
83.643,68 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
25.643,68 €
|
Erläuterung:
Die neuen Abschlagszahlungen lagen zur Haushaltsplanaufstellung noch nicht vor
|
Haushaltsstelle 6300.5151
|
Gemeindestraßen, Entwässerungsanlagen – Straßenentwässerungsanteil
|
Ansatz:
|
21.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
33.142,08 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
12.142,08 €
|
Erläuterung:
Der Straßenentwässerungsanteil kann erst nach Ablauf des Haushaltsjahres (2023) berechnet werden und ist im Voraus schwer zu kalkulieren. 2023 ergaben sich höhere Kostenanteile beim Unterhalt Kanalnetz (Sanierungskosten) und bei der Betriebskostenumlage (AZV O.I.)
|
Haushaltsstelle 7000.5150
|
Abwasserbeseitigung, Unterhalt von Entwässerungseinrichtungen
|
Ansatz:
|
125.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
145.602,63 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
20.602,63 €
|
Erläuterung:
Der Kostenaufwand sowie der Anteil für den laufenden Unterhalt bei der Kanalsanierung war größer als geplant und hat sich erst nach Durchführung der Kanalsanierung detaillierter dargestellt
|
Haushaltsstelle 7000.7130
|
Abwasserbeseitigung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an Zweckverbände (hier AZV O.I.)
|
Ansatz:
|
361.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
417.664,95 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
56.664,95 €
|
Erläuterung:
Die höhere Betriebskostenumlage wurde der Kämmerei nicht mitgeteilt
|
Haushaltsstelle 7000.7130
|
Abwasserbeseitigung, Baunebenkosten – Tiefbau
|
Ansatz:
|
7.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
22.855,27 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
15.855,27 €
|
Erläuterung:
Die anteiligen Ing.kosten von der Kanalsanierung (Erneuerung) und Neubau Ortstraßen wurden zu niedrig berechnet
|
Haushaltsstelle 7000.9830
|
Abwasserbeseitigung; Investitionszuweisung an Zweckverbände (AZV O.I.)
|
Ansatz:
|
37.000,00 € €
|
Rechnungsergebnis:
|
128.337,54 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
91.337,54 €
|
Erläuterung:
Die höhere Investitionsumlage wurde der Kämmerei nicht mitgeteilt
|
Haushaltsstelle 7711.5500
|
Bauhof, Fahrzeugunterhalt
|
Ansatz:
|
50.000,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
57.879,40 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
7.879,40 €
|
Erläuterung:
Die Reparatur des Laders war aufwändiger als ursprünglich ersichtlich
|
Haushaltsstelle 8809.5420
|
Bebauter Grundbesitz Schulstraße 18, Heizungskosten
|
Ansatz:
|
0,00 €
|
Rechnungsergebnis:
|
2.988,09 €
|
|
|
Haushaltsüberschreitung:
|
2.988,09 €
|
Erläuterung:
Der Kostenansatz für Heizungskosten wurde bei der Haushaltsplanung versehentlich von der Kämmerei nicht angesetzt.
|
- Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Die Jahresrechnung 2023 für die Gemeinde Jetzendorf wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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15. Entlastung der Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Beschluss
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Jetzendorf für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den im Gemeinderatsbeschluss vom 17.09.2024 festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Tobias Endres musste sich wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung enthalten. Den Vorsitz über die Sitzung des Gemeinderates zu diesesm Tagesordnungspunkt führte der 2. Bürgermeister Stefan Gottschalk.
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16. BayKiBiG; Anerkennung U3-Förderbetrag für Regelkinder im Naturkindergarten Schafflerhof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt
Im Naturkindergarten Schafflerhof werden überwiegend Kindergartenkinder betreut. Im September starten Kinder im Naturkindergarten, die erst im 4. Quartal 2024 das 3. Lebensjahr vollenden. Diese Kinder können nicht nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres mit dem U3-Faktor von 2,0 gefördert werden, sondern das gesamte Kindergartenjahr hindurch, sofern der Gemeinderat dies so beschließt. Der Beschluss zur Förderung der 2-3 jährigen mit Faktor 2,0 bedeutet Verdoppelung für den staatlichen ebenso wie für den kommunalen Zuschuss und verringert durch die höhere staatliche Förderung ein evtl. Defizit bzw. Defizitausgleich.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese U3-Kinder auch 2 Plätze belegen.
Dies ist dann möglich, wenn und solange eine Gruppe nicht mit Regelkindern voll belegt werden kann und / oder muss.
Vorliegender Sachverhalt trifft im laufenden Kindergartenjahr auf den Naturkindergarten Schafflerhof zu. Hier werden in einer wachsenden Kindergartengruppe Kinder betreut, die im letzten Quartal das 3. Lebensjahr vollenden. Auch hier belegen Kinder „U3“ 2 Plätze solange sie das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Entscheidet sich der Gemeinderat, dass diese Kinder das gesamte Jahr mit dem Faktor 2,0 gefördert werden, bedeutet dies eine höhere Förderung für eine evtl. nicht auf 20 Kinder aufgefüllte Kindergartengruppe.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt in Naturkindergarten Schafflerhof die Förderung von U3-Kindern mit dem Faktor 2,0 das gesamte Kindergartenjahr, in dem diese Kinder 2 Plätze belegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
- Bürgermeister Tobias Endres unterrichtete den Gemeinderat über:
- Die geplante Bürgerversammlung am 13.10.2024 im Gasthaus Ottilinger
- Die Einladung der Dorfgemeinschaft Kemmoden zum Weinfest am 05.10.2024
Anfragen aus dem Gemeinderat:
- Gemeinderätin Sandra Gamperl regte an, Beschilderungen wie Lumpenmacherei nach 2-jähriger Stehzeit zum Entfernen aufzufordern.
- Gemeinderätin Emily Rumpf fragte an, was mit dem Obst der öffentlichen Obstbäume passiert. Man sollte dies mit gelben Bändern versehen, als Zeichen, dass man das Obst pflücken darf. Ebenso regte Sie an, die Gemeindeapp besser als Informationsquelle zu nutzen.
Datenstand vom 16.05.2025 11:52 Uhr