Datum: 12.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:19 Uhr bis 20:56 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 16.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 16.10.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen der Grund der Nichtsöffentlichkeit zwischenzeitlich entfallen ist.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
./. Fehlanzeige
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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 21/8 der Gemarkung Jetzendorf (Karl-v.-Freyberg-Str. 35, Jetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 (Jetzendorf-Süd Teil II) der Gemeinde Jetzendorf.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen ab:
- Der Wintergarten wird teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet
- Die Dachform des Wintergartens ist als Pultdach und nicht als Satteldach geplant.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Eheäcker" der Gemeinde Petershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Eheäcker" der Gemeinde Petershausen erhoben.
Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Genehmigung einer Bürgschaft der Gemeinde Jetzendorf für die Bankdarlehen der Energiegenossenschaft Eck eG zur Realisierung eines Nahwärmenetzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Energiegenossenschaft Eck eG hat die Übernahme zweier Bürgschaften durch die Gemeinde Jetzendorf in Höhe von einmal 800.000 € (langfristig) und zusätzlich ca. 650.000 EUR (für einige Jahre, bis zur Auszahlung des Zuschusses), für die Erstellung eines Nahwärmenetzes beantragt. In der GR-Sitzung vom 16.10.2024 wurde darauf verwiesen, dass es sich hierbei um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt und zuerst mit der Rechtsaufsicht Kontakt aufgenommen werden muss. Am 28.10.2024 fand diesbezüglich ein Gespräch beim LRA PAF – Rechtsaufsicht, mit Herrn Emmer statt. Herr Emmer stellte zunächst klar, dass es sich hierbei nicht um eine gemeindliche Pflichtaufgabe handelt und zunächst geklärt werden muss, ob der gemeindliche Haushalt, auch im Hinblick auf die nächsten 5 Jahre darüber hinaus Sonderleistungen schultern kann, die keine gemeindlichen Pflichtaufgaben umfassen. Die Übernahme der Bürgschaften müsste aufgrund der Höhe der Beträge von jeweils >400.000 EUR von der Rechtsaufsicht genehmigt werden. Da zunächst die Gemeinde jedoch den Erweiterungsbau der Schule sowie die Erweiterung der Kinderkrippe schultern muss und hier die Finanzierung noch nicht abschließend gesichert ist, wird eine Genehmigung seitens der Rechtsaufsicht nach Aussage von Herrn Emmer nicht erfolgen.
Die Gemeinde hat in den nächsten Jahren durch den Erweiterungsbau Schule und Kinderkrippe mit Kosten in Höhe von ca. 3,1 Mio und 3,3 -3,5 Mio EUR zu rechnen. Ein evtl. erforderlicher Grunderwerb ist dabei noch nicht berücksichtigt.
Nach den Berechnungen des derzeitigen Haushaltsplanes beträgt die Rücklage Ende 2024 voraussichtlich nur noch 275.000 € und würde 2025 weiter zurückgehen. Erst im Haushalt 2027 könnte mit einem nennenswerten Betrag von über 200.000 € der Rücklage wieder etwas zugeführt werden.
Zur Finanzierung hat Herr Emmer von der Rechtsaufsicht angeregt, dass die Energiegenossenschaft mit dem Grundstückseigentümer spricht, um zu klären, ob dies nicht im Rahmen der Erbpacht belastet werden könnte. Dies sei üblich.
Beschluss
Die Einräumung einer Bürgschaft wird abgelehnt, da die mögliche finanzielle Belastung, gerade im Hinblick auf die anstehenden gemeindlichen Pflichtaufgaben die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gefährden würden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Fottner Simon war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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6. Künftige Ganztagsbetreuung an der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Ab dem Schuljahr 2026/ 2027 wird für Schulkinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung eingeführt.
Aus diesem Grund erfolgt auch der Erweiterungsbau an der Grundschule. Bis zur Baugenehmigung müssen sämtliche Förderanträge gestellt sein, und somit auch entschieden sein, welche Form der Ganztagsbetreuung in Jetzendorf angeboten wird, da hiervon das Raumkonzept abhängt.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Umsetzung:
1. Mittagsbetreuung
2. offene Ganztagsschule
3. gebundene Ganztagsschule
Zu 1.) Mittagsbetreuung
Konzept:
Die Mittagsbetreuung ist eine eigenständige Einrichtung eines kommunalen oder freien Trägers, der grundsätzlich auch für die Finanzierung und Durchführung der Angebotsform zuständig ist.
Sie gewährleistet eine verlässliche pädagogische Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende
- bis etwa 14.00 Uhr oder
- bis 15.30 Uhr mit der verlängerten Mittagsbetreuung oder
- bis 16.00 Uhr mit der verlängerten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung.
Die Einrichtung und Ausgestaltung erfolgen im Zusammenwirken mit der Schulleitung. Den Schülerinnen und Schülern soll die Gelegenheit geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziale Kontakte zu pflegen.
Dies bedeutet, dass die Gemeinde oder der Zweckverband Sachaufwandsträger wäre und die Finanzierung neben einer staatl. Förderung über Gebühren erfolgt, d. h. die Eltern müssen hier für die Betreuung bezahlen.
Staatl. Förderung pro Schuljahr:
bis 14.00 Uhr 4.326 EUR pro Gruppe
bis 15.30 Uhr 9.270 EUR pro Gruppe
bis 16.00 Uhr 12.360 EUR pro Gruppe
Anträge auf staatliche Förderung sind vom Träger jeweils bis zum 1. Juli für das darauffolgende Schuljahr über die Schulleitung und über das zuständige Staatliche Schulamt - bei der Bezirksregierung einzureichen, welche die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Zuweisung der Mittel übernimmt. Die staatliche Förderung wird dann nach Erlass des Zuwendungsbescheides in zwei Raten an den Träger überwiesen.
Vorteile für die Gemeinde
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Nachteile
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Vorteile
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Träger liegt in der Hand der Gemeinde
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Eltern tragen Betreuungskosten
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Ferienbetreuung möglich
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bessere finanzielle Planbarkeit, da Ausgestaltung in der Hand der Gemeinde / Träger liegt
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Keine Lehrkräfte anwesend, jedoch sozialpädagogisches Fachpersonal sowie weiteres geeignetes Personal
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geringere Abhängigkeit von staatlicher Förderung in Zeiten knapper Kassen
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Schulische Einzelförderung schwacher Schüler mangels Anwesenheit von Lehrkräften nicht möglich.
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Finanzierung kann über Gebühren (Gebührenanpassung) gesteuert werden
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Zu 2.) offene Ganztagsschule
Konzept:
Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern.
Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen nach dem stundeplanmäßigen Unterricht auch in klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Gruppen die jeweiligen Ganztagsangebote.
Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis grundsätzlich 16.00 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote. Für Kinder im Grundschulalter besteht zudem das mögliche Angebot einer Kurzgruppe mit einer Bildungs- und Betreuungszeit bis grundsätzlich 14.00 Uhr.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder auch nur für bestimmte Tage anzumelden (Minimum: 2 Tage). Um die Planbarkeit zu erleichtern und ein verlässliches Angebot sicherzustellen, muss die Anmeldung verbindlich für ein ganzes Schuljahr erfolgen. Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung ebenso wie der Klassenunterricht am Vormittag.
Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:
- Mittagsverpflegung
- Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
- Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten
Dieses Angebot ist für die Eltern kostenfrei.
Die kommunale Mitfinanzierungspauschale beträgt pro Schuljahr:
für die Langgruppe bis 16:00 Uhr: 48.568 EUR (Jgst. 1 u. 2) / 42.089 EUR (Jgst. 3 u. 4)
für die Kurzgruppe bis 14:00 Uhr: 14.404 EUR (Jgst. 1-4)
Vorteile für die Gemeinde
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Nachteile für die Gemeinde
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Vorteile für die Kinder
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Nachteile
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Staat ist Träger, Gemeinde hat nicht für Personal etc. zu sorgen.
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-Höhe der künftigen kommunalen Mitfinanzierungspauschale ungewiss
->Kosten hat Gemeinde nicht selbst unter Kontrolle – Gemeinde ist nur Zahler!
-Gemeinde ist für die Schulbeförderung zuständig (Busverkehr um 14 Uhr und um 16 Uhr)
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Pädagogisches Fachpersonal
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Keine Ferienbetreuung enthalten
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Zu 3.) gebundene Ganztagsschule
Konzept:
Die gebundene Ganztagsschule wird in einem festen Ganztagsklassenverband organisiert. Unter gebundener Ganztagsschule wird verstanden, dass
- ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an 4 Wochentagen in der Regel von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist und
- die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen.
Der Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Auch dieses Angebot ist für die Eltern kostenfrei.
Die kommunale Mitfinanzierungspauschale beträgt pro Schuljahr und Klasse: 7.910 EUR.
Dieses Konzept ist nur für größere Gemeinden sinnvoll, insbesondere in städtischen oder dicht besiedelten Gebieten, in denen viele Eltern Vollzeit arbeiten, zudem mehrere Grundschulen mit verschiedenen Ganztagskonzepten vor Ort sind und so die Eltern wählen können, ob sie diese Form der schulischen Betreuung wünschen. Für Jetzendorf mit nur einer Grundschule und einer Einwohnerzahl von 3179 Bürgern (Stand 31.12.2023) und der bestehenden ländlichen Struktur dürfte diese Variante ausscheiden.
Petershausen bietet diese Möglichkeit in gebundenen Ganztagsklassen bereits an, neben der Möglichkeit die Kinder in der Mittagsbetreuung, organisiert von einem Verein im Kinderhaus Petershausen betreuen zu lassen. Zudem gibt es noch einen Hort. Die Eltern haben hier die Wahl, welche Betreuung sie möchten. Aufgrund der Größe unserer Gemeinde ist hier ein Vergleich nicht möglich.
Die Gefahr eines Abwanderns nach Petershausen besteht nicht, da kein offener Ganztag angeboten wird, sondern nur die Wahl zwischen Mittagsbetreuung (so wie bei uns in Jetzendorf) oder dem gebunden Ganztagsklassen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht.
Beschluss
Ab dem Schuljahr 2026 / 2027 wird an der Grundschule Jetzendorf weiterhin die Mittagsbetreuung angeboten. Als Träger soll, wie bisher, der Zweckverband Jugendarbeit fungieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bürgermeister Tobias Endres unterrichtete den Gemeinderat über:
- Kostensteigerung beim Erweiterungsbau Schule von ca. 2 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR
> Ramadama Termin ist am 15.03.2025
> Das KUS (Kommunalunternehmen Strukturentwicklung PAF a. d. Ilm) sucht Wegpaten.
4 – 5 Personen, für die Übernahme im jeweiligen Gemeindeteil
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Anfragen der Gemeinderätin Emily Rumpf:
- Sie fragt an die Straßenlaternen am Bauhof nachts abzuschalten.
1. Bgm. Endres erklärt: „Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist das nicht möglich.“
- Der sanierte Sandfang am Ilmblick klackert immer noch. Herr Schmid teilt mit dies zu prüfen.
- Sie möchte wissen, weshalb beim Spielplatz am Ilmblick jetzt aus dem Klettergerüst ein
Häuschen wurde. Herr Schmid (Leiter Bauamt) teilt mit, hiervon keine Kenntnis zu haben und
dies zu prüfen.
- Sie regt an zusätzlich zur Bürgerversammlung und eventuellen Seniorenbürgerversammlung
auch eine Jungbürgerversammlung zu installieren. 1. Bgm. Endres erklärt, dies auf seiner Liste
für die Gemeinderatsklausur am 15.11.2024 zu haben.
- Gemeinderätin Rumpf fragt an, ob die Gemeinde für die bevorstehende Bundestagswahl am
23.02.2025 gut aufgestellt sei. Dies wurde vom 1. Bgm. Endres bejaht.
- Sie möchte wissen, wo für die Bundestagswahl plakatiert werden wird. Der 1. Bgm. Endres
teilte mit, mit dem Baron zu sprechen, um eventuell vor dem Postwirt eine Plakatwand auf-
zustellen. Er werde sich kümmern.
->Stellungnahme des Gemeinderats Josef Sedlmeier: die bestehende Plakatierverordnung
muss eingehalten werden. Dies wurde allseits bejaht.
Datenstand vom 11.12.2024 11:08 Uhr