Datum: 10.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:48 Uhr bis 20:26 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 12.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 12.11.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen der Grund der Nichtöffentlichkeit zwischenzeitlich entfallen ist.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
-Fehlanzeige-
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Antrag auf Vorbescheid zur Klärung des Umfangs der Bebaubarkeit (Nachverdichtung) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 126 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 25 a, Jetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinde Jetzendorf liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Klärung des Umfangs der Bebaubarkeit (Nachverdichtung) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 126 der Gemarkung Jetzendorf vor. Dem Antrag liegt nur ein Lageplan mit einskizziertem Gebäude bei. Genauere Angaben, bzw. eine Fragestellung zum Vorbescheid liegen dem Antrag nicht bei.
Aufgrund der vorliegenden Unterlagen kann derzeit keine positive Stellungnahme abgegeben werden, zumal das skizzierte Gebäude direkt über dem Entwässerungskanal der Gemeinde, bzw. des AZV liegt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, werden derzeit weitere Unterlagen vom Antragsteller nachgefordert. Eine Behandlung in der nächsten Gemeinderatssitzung ist auf Fristgründen jedoch nicht möglich. Somit ist der Antrag auf Vorbescheid nach den derzeit vorhandenen Unterlagen abzulehnen.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Antrag auf Vorbescheid wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3.2. Antrag auf Vorbescheid zum Wiederaufbau eines durch Unwetter beschädigtes Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 330 der Gemarkung Volkersdorf (Kremshof 2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes.
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 BauGB.
Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Somit könnte das Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauBG im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange kann die Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht entgegengehalten werden, wenn ein Gebäude nach Naturereignissen wiedererrichtet werden soll.
Da das Vorhaben einen Wiederaufbau eines durch Unwetter beschädigtes Nebengebäude darstellt, kann dem Antrag auf Vorbescheid im Einzelfall zugestimmt werden.
Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3.3. Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine temporäre Mittagsbetreuung für Schulkinder auf dem Grundstück Fl.-Nr. 154 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr. 18, Jetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alter Sportplatz“ der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
- Kinderbetreuung in einer Mittagsbetreuung widerspricht der Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Nutzungsänderung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung Strobenried Nr. 2 „Nord“ der Gemeinde Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Einbeziehungssatzung Strobenried Nr. 2 „Nord“ der Gemeinde Gerolsbach erhoben.
Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Stellungnahme zur 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 "Biogasanlage Ebersbach" der Gemeinde Weichs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden keine Einwände oder Bedenken gegen die 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 "Biogasanlage Ebersbach" der Gemeinde Weichs erhoben.
Es wird keine Stellungnahme der Gemeinde hierzu abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Gewerbegebiet Jetzendorf-West; Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbegebiet Jetzendorf-West“ ist derzeit festgesetzt:
Textliche Festsetzungen 0.1.1.2:
Auf den östlich gelegenen Parzellen 3 bis 9 sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen. Die Wohnungen müssen dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sein, wobei sie als freistehende Wohngebäude unzulässig sind. Die Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen dürfen nicht mehr als 1/3 der Gebäudeflächen einnehmen. Auf den Parzellen 1 und 2 wird eine Bebauung mit Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter ausgeschlossen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 2019 war der Wille des Gemeinderates, dass nur „eine“ Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen wird. Leider wurde dies in der textlichen Festsetzung nicht konkretisiert. Da momentan nur eine flächenmäßige Begrenzung der Wohnfläche im Vergleich zur Gewerbefläche festgesetzt ist, könnten derzeit auch mehrere Wohnungen geplant werden. Dies widerspricht dem Willen des Gemeinderates komplett.
Zur Klarstellung muss die textliche Festsetzung Nr. 0.1.1.2 wie folgt geändert werden:
Auf den östlich gelegenen Parzellen 3 bis 9 ist eine Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen. Die Wohnung muss dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sein, wobei sie als freistehende Wohngebäude unzulässig ist. Die Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudeflächen einnehmen. Auf den Parzellen 1 und 2 wird eine Bebauung mit Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter ausgeschlossen.
Beschluss
Der Bebauungsplan Nr. 24, „Gewerbegebiet Jetzendorf-West“ wird in den folgenden Punkten geändert:
Textliche Festsetzung Nr. 0.1.1.2:
Auf den östlich gelegenen Parzellen 3 bis 9 ist eine Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen. Die Wohnung muss dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sein, wobei sie als freistehende Wohngebäude unzulässig ist. Die Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudeflächen einnehmen. Auf den Parzellen 1 und 2 wird eine Bebauung mit Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter ausgeschlossen.
Die Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Kommunaler Winterdienst 2024-2025; Räum- und Streuplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der vom Bauhof der Gemeinde Jetzendorf für den kommunalen Winterdienst 2024-2025 ausgearbeitete Räum- und Streuplan für die drei kommunalen Fahrzeuge (JCB-Fastrac, Unimog und Iseki) wurde dem Gemeinderat vorgelegt.
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8. Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmen Jetzendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Kommunalunternehmens Jetzendorf besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern.
Gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung des Kommunalunternehmens Jetzendorf werden die Mitglieder des Verwaltungsrats mit Ausnahme des Vorsitzenden durch den Gemeinderat für sechs Jahre bestellt.
Da das Kommunalunternehmen zum 01.01.2019 gegründet wurde, endet die Amtszeit des Verwaltungsrates zum 31.12.2024.
Somit ist eine neue Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates notwendig.
Der Verwaltungsrat könnte ab 01.01.2025 wieder für sechs Jahre bestellt werden. Aus Vereinfachungsgründen wird jedoch eine Begrenzung des Mandats bis zum Ende der Legislaturperiode des Gemeinderats empfohlen.
Die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates sind: Simon Fottner sen., Stefan Gottschalk, Ruppert Leimberger, Ludwig Pfleger, Josef Sedlmeier jun. und Leonhard Sedlmeier.
Herr Leonhard Sedlmeier wurde bereits am 19.03.2024 bis zum Ende der Legislaturperiode des Gemeinderates am 30.04.2026 bestellt.
Zur Wahl hat sich, neben den bisherigen Verwaltungsratsmitgliedern, auch die Gemeinderätin Sandra Gamperl gestellt.
Die Auszählung der Stimmen ergab folgendes Ergebnis:
Nach erfolgter geheimer Wahl, werden ab 01.01.2025 zum Verwaltungsrat des Kommunalunternehmen Jetzendorf Anstalt des Öffentlichen Rechts der Gemeinde Jetzendorf folgende Personen bestellt:
Simon Fottner sen., Stefan Gottschalk, Ruppert Leimberger, Ludwig Pfleger, Josef Sedlmeier jun. und Leonhard Sedlmeier.
Die Bestellung endet mit Ablauf des 30.04.2026.
Die Neugewählten nahmen die Wahl an.
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9. Festlegung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer der Bundestagswahl am 23.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Das Erfrischungsgeld nach § 10 der Bundeswahlordnung beträgt im Regelfall 25 Euro, für den Vorsitzenden 35 Euro. Bei bundesweiten Wahlen (Bundestagswahl und Europawahl) sind die Gelder in allen Bundesländern grundsätzlich gemäß der jeweiligen Wahlordnung gleich hoch. Die Gemeinde kann diesen Betrag jedoch aufstocken.
Bei der Bundestagswahl 2021 wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro für alle Wahlhelfer gezahlt. Die Gemeinde Scheyern hat mitgeteilt, ebenfalls 40,00 Euro zu bezahlen, Gerolsbach wird 50,00 Euro bezahlen. Bei der Europawahl 2024, die mit der Bürgermeisterwahl 2024 kombiniert war, wurden 50,00 Euro an alle Wahlhelfer bezahlt. Da vorliegend keine Kombiwahl ansteht, werden 40,00 Euro für angemessen erachtet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass für Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 40 EUR bezahlt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Tobias Endres:
-Fehlanzeige-
Aus dem Gemeinderat:
- Der Gemeinderat Ruppert Leimberger verlas ein Bewerbungsschreiben, als Sprecherin der Grünen Jugend, der Gemeinderatskollegin Emily Rumpf. Er betonte im Anschluss die Wortwahl nicht zu akzeptieren, da Rumpf die älteren Gemeinderatsmitglieder unsachlich betitelt habe, nämlich letztlich als alte weiße Männer, die u.a. sexistische Witze über sie machen würden.
- Die Gemeinderätin Sandra Gamperl teilte mit, dass der Feuerwehrkommandant Altmann der Feuerwehr Hirschenhausen die Piepser noch ausgehändigt habe, da er einen gemeinsamen Termin mit allen Aktiven wollte. Der Bürgermeister erklärte, umgehend Herrn Altmann die Übergabe aufzugeben.
- Die Gemeinderätin Emily Rumpf erkundigte sich nach dem Sachstand einer Stellungnahme bezüglich der Suchraumkulisse Vorranggebiete Windkraft. Der Bürgermeister erklärte, diesen Punkt als TOP in der Januarsitzung zu behandeln.
Datenstand vom 16.05.2025 11:10 Uhr