Datum: 04.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:51 Uhr bis 21:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 14.01.2025
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen der Grund der Nichtöffentlichkeit zwischenzeitlich entfallen ist.
3 Vorstellung Planung Schulhauserweiterung
4 Jahresrechnung 2024; Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
5 Anpassung der Betreuungsgebühren und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindergarten u. Krippe) ab 01.09.2025
6 Stellungnahme zur 31. Fortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt
7 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 14.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen der Grund der Nichtöffentlichkeit zwischenzeitlich entfallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

-Fehlanzeige-

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3. Vorstellung Planung Schulhauserweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Architekturbüro Obereisenbuchner stellt den bisherigen Planungsstand vor.

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4. Jahresrechnung 2024; Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 wurde dem Gemeinderat anhand der nachstehenden Zusammenstellung wie folgt bekannt gegeben: 
Einnahmen
Verwaltungs-
haushalt Euro
Vermögens-
haushalt Euro
Gesamt-
haushalt Euro
1.1
Soll lfd. Haushaltsjahr
+
9.937.802,12
1.826.859,18
11.764.661,30
1.2
Neue Haushaltseinnahmereste

0,00
0,00

0,00

1.3
Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00
0,00

1.4
Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
2.220,61
0,00
2.220,61
1.5
Summe bereinigte Soll-Einnahmen

9.935.581,51
1.826.859,18
11.762.440,69
Ausgaben
Verwaltungs-
haushalt Euro
Vermögens-
haushalt Euro
Gesamt-
haushalt Euro
1.6
Soll lfd. Haushaltsjahr
+
9.935.581.51
1.826.859,18

11.762.440,69

darin enthalten





Zuführung zum Vermögenshaushalt

0,00

0,00

Überschuss gem. § 79 Abs. 3 KommHV

0,00
0,00

0,00
1.7
Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00

0,00
1.8
Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00

0,00
1.9
Abgang alter Kassenausgabereste
-
0,00

0,00
1.10
Summe bereinigte Soll-Ausgaben

9.935.581.51

0,00
11.762.440,69
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)

0,00
0,00
0,00
2.1
Unerledigte Verwahrgelder und Vorschüsse
0,00 €
Nachrichtlich:
Zuführung zur allgemeinen Rücklage



0,00
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

898.653,99
Stand Rücklage (= Soll – Rücklage)

991.853,29
Kassenstand zum 31.12.2024 (= Ist – Rücklage)
679.718,59
Sonderrücklagen zum 31.12.2024

Wasserversorgung

91.492,38
Abwasserentsorgung

58.513,16

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5. Anpassung der Betreuungsgebühren und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindergarten u. Krippe) ab 01.09.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

1.
Nach den vorläufigen Zahlen des Jahresergebnisses 2024 beträgt das durchschnittliche Defizit pro Kind im Kindergarten Spatzennest 5.694,64 € (2023: 4.521,99 €) und im Kinderhaus Regebogen 5.577,30 € (2023: 5.969,91 €) In absoluten Zahlen war dies für die beiden Einrichtungen zzgl. dem Naturkindergarten Schafflerhof (Defizit pro Kind 2024: 4.660 €) ein Gesamtdefizit aus der Gemeindekasse von 869 T€. Nach den Daten der Finanzplanung kann sich dieses Defizit in 2025 bei gleichbleibenden Kinderzahlen voraussichtlich auf mind. 900 T€ erhöhen. 
Der Schwerpunkt der Kostensteigerungen ergibt sich aus den Personalkosten, welche ein Anteil von knapp 90% ausmachen. Nach Schätzung werden die Personalkosten aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst in 2025 um ca. 4,5 % steigen. Die allgemeine Inflation schlägt auch bei den Kindertagesstätten für den normalen Betriebsaufwand durch. Hier ist nach wie vor besonders der Kostenanstieg für Strom zu nennen.
Des Weiteren wurden wir vom Landratsamt Pfaffenhofen darauf hingewiesen, dass bei den Kindergartengebühren eine Elternbeitragsstaffelung von mindestens 10 v. H. zwischen den einzelnen Buchungszeitenkategorien liegen muss.  Es wird daher eine Gebührenerhöhung gem. Aufstellung im Beschlussvorschlag verwiesen. 

2.
Ab dem zweiten Kind wird gemäß geltender Satzung noch eine Geschwisterermäßigung von 50% gewährt. Dies hatte soziale Gründe. Da aber der Kostenanfall bei jedem Kind der gleiche ist, wäre eine Ermäßigung ab dem zweiten Kind von maximal einem Viertel angebracht. Dies insbesondere im Hinblick auf unsere Einnahmensituation. Zudem wird empfohlen § 6 Abs. 2, der eine weitere Reduzierung für mehr als drei Kinder aus einer Familie regelt, zu streichen. 

3.
Bislang wurde das Spiel- und Getränkegeld gestaffelt, abhängig von der gebuchten Betreuungsdauer erhoben: 
->bis zu 4 Stunden monatlich 6 €, bis zu 8 Stunden monatlich 8 € und über 8 Stunden 10 € monatlich.
Diese Lösung ist verwaltungstechnisch aufwendig und lt. den Erziehern auch nicht durchgehend gerecht, da manche Kinder mit 4 Stunden Anwesenheit die gleiche Menge trinken, wie Kinder, die über 8 Stunden betreut werden, zudem ist am Verbrauch/ Verschleiß der Spielgeräte kein gravierender Unterschied erkennbar. Ferner ist die bisherige Mischkalkulation nicht kostendeckend. Es wird daher empfohlen einheitlich pro Kind ab 01.09.2025 10 € Spiel- und Getränkegeld zu verlangen.  


4.
Informatorisch wird noch mitgeteilt, dass der Betrag für gebuchtes Mittagessen ebenfalls ab 01.09.2025 von bisher 3,95 € auf 4,15 € steigen wird. Dies hat uns unser Dienstleister Catering & Partyservice "GOLD" mitgeteilt. Der Preis war seit 2023 stabil. Hierbei handelt es sich um den Selbstkostenpreis der Gemeinde. 

Beschluss

Die Betreuungsgebühren für die Kindertagesstätten der Gemeinde Jetzendorf werden im Bereich Kindergarten und im Bereich Kinderkrippe ab 01.09.2024 gemäß beigefügter Liste angehoben.

Buchungszeit
Kindergarten
alt
Tatsächl.
Zahlbetrag*
Kindergarten
neu
Tatsächl.
Zahlbetrag*
3-4 Stunden
190,00 €
90,00 €
200,00 €
100,00 €
>4-5 Std.
209,00 €
109,00 €
220,00 €
120,00 €
>5-6 Std.
228,00 €
128,00 €
242,00 €
142,00 €
>6-7 Std. 
247,00 €
147,00 €
266,00 €
166,00 €
>7-8 Std.
266,00 €
166,00 €
293,00 €
193,00 €
>8-9 Std.
285,00 €
185,00 €
322,00 €
222,00 €
>9-10 Std. 
304,00 €
204,00 €
354,00 €
254,00 €
*Nach Abzug des staatlichen Zuschusses in Höhe von 100 € für Kindergartenkinder ab 3 Jahren 

Buchungszeit
Kinderkrippe
alt
Kinderkrippe
neu
3-4 Stunden
197,00 €
265,00 €
>4-5 Std.
225,00 €
292,00 €
>5-6 Std.
251,00 €
321,00 €
>6-7 Std. 
278,00 €
353,00 €
>7-8 Std.
308,00 €
388,00 €
>8-9 Std.
337,00 €
427,00 €
>9-10 Std. 
366,00 €
469,00 €

Zudem wird die Geschwisterermäßigung von bislang der Hälfte bei zwei und mehr Kindern auf nunmehr ein Viertel reduziert. § 6 Abs. 2, der eine weitere Reduzierung für mehr als drei Kinder aus einer Familie regelt, wird gestrichen. 
Ferner wird ab 01.09.2025 das Spiel- und Getränkegeld für Kindergarten- und Kinderkrippenkinder einheitlich mit 10 € pro Kind abgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6. Stellungnahme zur 31. Fortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Planungsverband Region Ingolstadt führt vom 18.11.2024 bis zum 28.02.2025 ein Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt mit der Neufassung des Kapitels „6.2 Erneuerbare Energien“ mit den Teilkapiteln „6.2.1 Allgemeines“ sowie „6.2.1 Windenergie“ durch. Bis zum Ende der Beteiligungsfrist besteht Gelegenheit, sich zu dieser Teilfortschreibung gegenüber dem Planungsverband Region Ingolstadt, 
email: rpv-in@lra-ei.bayern.de, zu äußern.

Gemäß dem unter 

https://www.region-ingolstadt.bayern.de/files/RP10_Fortschreibungen/31Aenderung/RP10_Fortschr_62_Karte2_Tekturkarte1_241001_E.pdf

veröffentlichtem Raumordnungsplan sind für unser Gemeindegebiet in der Region 10 drei Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen: WK 62,WK 58 und WK 59.


Die entsprechenden Vorranggebiete stellen „regionalplanerische Letztentscheidungen“ dar und sind als solche für Genehmigungsbehörden und Träger der Bauleitplanung im Rahmen der bestehenden Vorgaben zu berücksichtigen. 

Im Einzelnen:
Das Vorranggebiet WK 62 ist für unsere Gemeinde unschädlich und weist für das Gemeindegebiet keine Störung auf.
WK 58 und WK 59 in Richtung Landkreis Dachau sind problematischer, da hier die Bevölkerung sowohl von links als auch von rechts eingekesselt wird, das Landschaftsbild wird hierdurch massiv beeinträchtigt. Zudem dürften die nötigen Abstandsflächen zur Wohnbebauung von mindestens 200 m bezüglich WK 59 für Thann nicht eingehalten sein. Ferner werden u. a. die Bewohner von Thann in Ihrer Sicht von beiden Seiten beeinträchtigt.
Weiter ist der prognostizierte Bevölkerungszuwachs im Gemeindegebiet zu beachten.
Auch wenn die Gemeinde Jetzendorf nach wie vor dem allgemeinen ländlichen Raum zugeordnet wird, ist zu sehen, dass Jetzendorf dem Großraum München zugeordnet werden muss. Die Situation für Wohnungssuchende in der Region München, die bis nach Jetzendorf reicht, ist schwierig. Strukturdaten wie Grundstückspreise, Lebenshaltungskosten, Ausgaben für Kinderbetreuung und Bildung, etc. unterscheiden sich kaum von umgebenden Gemeinden im „Verdichtungsraum“ Zur nachhaltigen und ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung und zum Flächensparen muss der Grundsatz des Harmonisierungsgebots, dass die Entwicklung von Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke und für Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen miteinander abgestimmt beachtet werden. Die Verplanung von Vorranggebieten Windenergie muss daher mit Maß und Ziel erfolgen. Der Ausweisung des geplanten Vorranggebietes WK 59 kann bereits aus diesen Gründen nicht zugestimmt werden.
Eine Übernahme der Fläche WK 59 in den Regionalplan sollte ferner zur Vermeidung einer verstärkten Galeriewirkung zu WK 58 ebenso nicht erfolgen. Mindestens drei Kilometer als Mindestabstand zwischen den Vorrangflächen ist grundsätzlich geboten.  Vorliegend beträgt der Abstand lediglich 1,9 km. Zudem sprechen gegen ein zu nahes Ausweisen von Vorrangflächen für Windenenergie auch ökologischen Belange. Die Artenvielfalt, insbesondere die bestehende Vielfalt an Vogelarten könnte hierunter leiden.  

Beschluss

Das Bauamt wird ermächtigt fristgerecht bis 28.02.2025 eine Stellungnahme dergestalt abzugeben, dass Einverständnis mit der Ausweisung der Vorranggebiete WK 58 und WK 62 besteht, nicht jedoch für die Ausweisung von WK 59, mangels Einhaltung der nötigen Abstandsflächen und Sichtbeeinträchtigung, insbesondere für die Bewohner von Thann, nebst der weiter benannten Punkte. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Tobias Endres:
  • Die Wahl des neuen Feuerwehrkommandanten der FFW Jetzendorf nebst Stellvertreter fand am 24.01.2025 statt. 1. Kommandant mit Bestellung zum 16.03.2025 ist Stefan Zellner, 2. Kommandant Martin Kreppmeier und 3. Kommandant Manuel Gamperl.
  • Der Kinderfasching des TSV findet am 23.02.2025 statt, bezuschusst durch die Gemeinde.
  • Jetzendorf bleibt für weiter 10 Jahre ab 01.09.2025 RTW Standort.
  • Die Fluthelfernadeln der Bayerischen Staatsregierung werden am 27.03.2025 um 19 Uhr im Rathaus verliehen, als Würdigung außerordentlicher Leistungen im Rahmen der Hochwasserbewältigung 2024 und als Zeichen des besonderen Danks

Aus dem Gemeinderat:

  • Es wurde von der Gemeinderätin Sandra Gamperl angefragt, ob die Bewertung für die Neubesetzung des alten Rathauses aus 2022 bei der derzeitigen Bedarfsumfrage einfließen werden. Der 1. Bürgermeister Tobias Endres teilte mit, dass es sich nun um eine völlig  offene Neubewertung handele, die noch bis Ende Februar 2023 laufe.

Datenstand vom 16.05.2025 11:41 Uhr