Datum: 08.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 20:08 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 18.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Jetzendorf vom 18.03.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen der Grund der Nichtöffentlichkeit zwischenzeitlich entfallen ist.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister Tobias Endres gab nachfolgendes bekannt:
- Bzgl. des Solarparks Hirschenhausen wurde der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der planungsbedingten Kosten mit der Fa. Anumar GmbH beschlossen.
- Die Planungsleistungen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Errichtung des Solarparks Hirschenhausen wurde an das Ing.-Büro WipferPLAN vergeben.
- Die Ausarbeitung der prüffähigen Antragsunterlagen für das Wasserrecht des BG Jetzendorf Süd III wurde an das Ing.-Büro WipferPLAN vergeben.
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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung der bestehenden Bergehalle in einen Stall, Überdachung der Mistlege auf dem Grundstück Fl.-Nr. 201/1 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr. 29, Jetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben wurde bereits am 14.01.2025 im Gemeinderat behandelt. Nun wurde eine Änderung zum ursprünglichen Bauantrag vorgenommen. Die bestehende Bergehalle soll zu einem Stall umgenutzt werden. Hierfür ist eine erneute Stellungnahme der Gemeinde notwendig.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes.
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.
Das Bauvorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an der Schulstraße gesichert.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zum Neubau von 2 Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 467/4 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 1, Lampertshausen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 (Reiterhof Lampertshausen) der Gemeinde Jetzendorf.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
- Die Garage wird teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Antrag auf isolierte Befreiung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der Grundschule Jetzendorf für die Mittagsbetreuung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 156 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr. 20, Jetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im gültigen Flächennutzungsplan als Sonderfläche „Schule“ dargestellt. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als allgemeines Wohngebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Schulstraße.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Wasserversorgungsanlage und der Photovoltaikanlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – Kanzlei Josef Popp & Partner hat den Jahresabschluss 2022 für die Wasserversorgungsanlage und für die Photovoltaikanlagen erstellt und nachstehenden Beschlussvorschlag ausgearbeitet:
Beschluss
Der Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgungs- und der Photovoltaikanlagen
Summe Aktivseite
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2.594.390,03 €
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Summe Passivseite
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2.594.390,03 €
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Jahresfehlbetrag lt. Bilanz
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913,35 €
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Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- u. Verlustrechn. VerVerlustrechnung
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913,35 €
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wird hiermit festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Wasserversorgungsanlage und der Photovoltaikanlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – Kanzlei Josef Popp & Partner hat den Jahresabschluss 2023, für die Wasserversorgungsanlage und für die Photovoltaikanlagen erstellt und nachstehenden Beschlussvorschlag ausgearbeitet:
Beschluss
Der Jahresabschluss 2023 der Wasserversorgungs- und der Photovoltaikanlagen
Summe Aktivseite
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2.616.092,61 €
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Summe Passivseite
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2.616.092,61 €
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Jahresfehlbetrag lt. Bilanz
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64.812,39 €
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Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- u. Verlustrechn. VerVerlustrechnung
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64.812,39 €
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wird hiermit festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Helfer vor Ort Hilgertshausen-Tandern, Jetzendorf u. Gerolsbach: Information zur zukünftigen Trägerschaft, Sachstandsinformation und Beschluss zum weiteren Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Helfer-vor-Ort Ortsgruppe Hilgertshausen-Tandern wurde bereits 1997 gegründet. Im Jahre 1999 kamen die Gemeinden Jetzendorf und Gerolsbach zum Einsatzgebiet hinzu. In den zurückliegenden 28 Jahren haben die ehrenamtlichen Mitglieder des HvO die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Einsatzgebiet und darüber hinaus maßgeblich verbessert, sind ja oft die ersten Minuten in einem medizinischen Notfall die entscheidenden, die durch den Helfer-vor-Ort bis zum Eintreffen des Rettungswagens und ggf. Notarztes abgedeckt werden können.
Organisatorisch ist und war der Helfer-vor-Ort Bestandteil des Bayerischen Roten Kreuzes Dachau (BRK Dachau) und dort operativ angegliedert an verschiedenen Lokalorganisationen wie Markt Indersdorf und Altomünster. Neben der organisatorischen Angliederung wurden vom BRK Dachau auch die laufenden Kosten des HvO getragen. Operative „Heimatbasis“ des HvO war und ist die Freiwillige Feuerwehr Hilgertshausen, deren Räumlichkeiten und Infrastruktur durch die Ortgruppe mitgenutzt werden können.
In den zurückliegenden Monaten sind strategische und operative Überlegungen der HvO-Ortgruppe und der Feuerwehr gereift, wie eine zukünftige und nachhaltige Organisationsstruktur des HvO ausgestaltet sein könnte. Maßgebliche Bausteine sind dabei die verstärkte, örtlich nähere Verankerung in der Region und hin zu den Gemeinden des Haupteinsatzraums, die Verkürzung von Entscheidungswegen und -prozessen in lokaler Verantwortung und die dauerhafte Sicherung des Nachwuchses durch Verknüpfung mit lokalen Ehrenamtlichen.
Folgendes Zukunftsmodell wurde dabei entwickelt und soll nach zahlreichen Vorgesprächen und Abstimmungen mit den beteiligten Gemeinden, dem BRK, den Feuerwehren und der Kreisbrandinspektion Dachau als der zentralen Rettungsleitstelle nun zur Umsetzung kommen:
- Wechsel des HvO von der Trägerschaft des BRK Dachau hin zur Freiwilligen Feuerwehr Hilgertshausen-Tandern und Fortführung als sogenannter First Responder mit Zweckvereinbarung mit den Gemeinden Jetzendorf und Gerolsbach.
- Der Trägerwechsel soll dabei so ablaufen und koordiniert werden, dass dieser für die Bürgerinnen und Bürger „nicht wahrnehmbar“ im Hintergrund abläuft und die Einsatzfähigkeit durchgängig bestmöglich gewährleistet ist.
- Um die Einsatzfähigkeit zu erhalten, sollen das Fahrzeug sowie die Ausstattung/Beladung/Funk- und Navigationstechnik vom BRK Dachau durch die Gemeinden übernommen werden.
- Die Übernahme soll in einem fairen Dialog zu festgelegten Wertansätzen, z.B. durch Wertgutachten des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen, erfolgen.
- Die laufenden Kosten des HvO sollen ab einem definierten Übergabetermin von der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern in einem ersten Schritt getragen werden bei einer entsprechenden Kostenbeteiligung der Gemeinden Jetzendorf und Gerolsbach im Verhältnis der Einsatzzahlen. Die Details dazu werden in einer Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden geregelt. Dabei wird auf Basis der Einsatzzahlen der Jahre 2020-2024 folgende Verteilung durch die drei Bürgermeister vorgeschlagen: Hilgertshausen-Tandern 60%, Jetzendorf 25% und Gerolsbach 15%, s. unten. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im Mittel in dem genannten Zeitraum in den drei Gemeinden über 180 Einsätze im Jahr gefahren wurden.
- Der offizielle Übergabetermin z.B. mit Übergang der Kostentragung ist ab dem 01.07.2025, d.h. ab der zweiten Jahreshälfte 2025 geplant.
- Nach der heutigen Beschlussfassung werden weitere Details zwischen den Gemeinden und dem BRK-Dachau, der Feuerwehr, der Rettungsleitstelle etc. auf „Arbeitsebene“ erarbeitetet, festgelegt und terminiert.
Abschießend soll an dieser Stelle dem BRK Dachau für die langjährige Trägerschaft und Betreuung unseres HvO´s gedankt werden, einschließlich der Kostentragung der laufenden Kosten.
Auch sei an dieser Stelle unserem HvO-Team mit seiner Sprecherin Frau Sylvia Hering ausdrücklich für den langjährigen ehrenamtlichen Einsatz für unser aller Sicherheit herzlich gedankt. Herzlichen Dank auch an den Förderverein und seinem Vorsitzenden, Herrn Markus Hofner, für das langjährige Wirken und die finanziellen Unterstützungen.
Beschluss
- Der Gemeinderat ist mit dem aufgezeigten Vorgehen und dem Wechsel des Helfer-vor-Ort Hilgertshausen-Tandern vom BRK Dachau zur Freiwilligen Feuerwehr Hilgertshausen als First Responder für die Gemeinden Hilgertshausen-Tandern, Jetzendorf und Gerolsbach ab dem 01.07.2025 einverstanden.
- Der Gemeinderat ist mit der Übernahme der einmaligen Kosten von Fahrzeug, Ausstattung/Ausrüstung, dem Delta der Stromkosten zu den genannten Konditionen, sowie der Kostenaufteilung unter den drei Gemeinden gem. dem oben genannten Schlüssel einverstanden.
- Die Verwaltungen werden gebeten, die Details in einer Zweckvereinbarung bzw. in Zweckvereinbarungen zu fixieren.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung/die Zweckvereinbarungen mit den anderen Gemeinden zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf)
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister Tobias Endres gab nachfolgendes bekannt:
- Die Versicherungskammer Bayern hat der Freiwilligen Feuerwehr Jetzendorf einen Flachsauger als Spende ausgegeben.
- Seit 01.04.2025 ist Frau Claudia Hepting in der Gemeinde Jetzendorf beschäftigt und dort für die Gebrauchsgebührenabrechnung und die gemeindlichen Steuern zuständig.
Datenstand vom 22.05.2025 08:33 Uhr