Datum: 09.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dachgeschoss der Grundschule Jetzendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 19.01.2021
2 Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Novellierung BayBO) - Erläuterung durch Rechtsanwalt Beisse, Kanzlei Döring & Spieß
3 Bauanträge
3.1 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 3 Wohngebäuden mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 664/4 der Gemarkung Volkersdorf (Pfaffenhofener Str. 3, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme
3.2 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau und Nutzungsänderung Einfamilienhaus mit Nebengebäude zu Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 47, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme
3.3 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Holzbauweise mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 334/4 und 334/8 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr., Jetzendorf)
3.4 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1 und 1/2 der Gemarkung Hirschenhausen (Am Anger 1, Hirschenhausen)
4 Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ durch die Gemeinde Gerolsbach
5 Beschluss über Vergabemodell für Gewerbegrundstücke im Baugebiet Jetzendorf West
6 Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages für den Zeitraum vom 31.07.2023 bis 30.07.2043
7 Antrag auf Ernennung eines Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Jetzendorf
8 Einführung Ratsinformationssystem
9 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 19.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Novellierung BayBO) - Erläuterung durch Rechtsanwalt Beisse, Kanzlei Döring & Spieß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorstellung und Erläuterung der zum 01.02.2021 in Kraftgetretenen Novellierung der BayBO durch den Rechtsanwalt Beisse von der Kanzlei Döring & Spieß. Aufgrund der Ausführungen des Rechtsanwalt Beisse wird die Verwaltung der Gemeinde Jetzendorf beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Döring & Spiess, eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe auszuarbeiten. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen soll diese Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3
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3.1. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 3 Wohngebäuden mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 664/4 der Gemarkung Volkersdorf (Pfaffenhofener Str. 3, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 das Einvernehmen zum o. g. Bauantrag verweigert.
Das Landratsamt hat den Bauantrag zwischenzeitlich geprüft und grundsätzlich für genehmigungsfähig erachtet.

Von Seiten der Gemeinde ist jedoch noch die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 9 der Stellplatzsatzung notwendig. (Stellplätze sowie deren Zu- und Abfahrten dürfen nur auf Flächen hergestellt werden, die weder als Rettungsweg noch als Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr erforderlich sind.)

Dieser Abweichung kann aus Sicht der Gemeinde weiterhin nicht zugestimmt werden.

Des Weiteren hat die Gemeinde Jetzendorf zum 01.12.2020 eine neue Stellplatzsatzung erlassen. In dieser Satzung wurden die Größen der Stellplätze angepasst. Die oberirdischen Stellplätze im Bauantrag sind entsprechend anzupassen.

Das Landratsamt stellte zudem bei der Überprüfung der Abstandsflächen nach der neuen zum 01.02.2021 gültigen Bayerischen Bauordnung fest, dass für das Haus B die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau und Nutzungsänderung Einfamilienhaus mit Nebengebäude zu Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 47, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2020 das Einvernehmen zum o. g. Bauantrag verweigert.
Das Landratsamt hat den Bauantrag zwischenzeitlich geprüft und grundsätzlich für genehmigungsfähig erachtet.

Von Seiten der Gemeinde ist jedoch noch die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der GaStellV notwendig. (Mit der Garage müsste ein Abstand von 3,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche gewährleistet sein.) Der Abstand zur Straße wäre vorhanden, zum Gehsteig sind es jedoch nur 2,60 m.

Dieser Abweichung kann aus Sicht der Gemeinde nicht zugestimmt werden.

Des Weiteren hat die Gemeinde Jetzendorf zum 01.12.2020 eine neue Stellplatzsatzung erlassen. In dieser Satzung wurden die Größen der Stellplätze angepasst. Die Stellplätze im Bauantrag sind entsprechend anzupassen.

Durch die neuen Maße der Stellplätze, kann die Anzahl der notwendigen 9 Stellplätze nicht mehr nachgewiesen werden.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Holzbauweise mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 334/4 und 334/8 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr., Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Allgemeines Wohngebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Ausführung in E + I.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage der Grundstücke in angemessener Breite an der Schulstraße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Leimberger hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu dem unter TOP 3.3 behandelten Sachverhalt nicht teilgenommen.

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3.4. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1 und 1/2 der Gemarkung Hirschenhausen (Am Anger 1, Hirschenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Gemeindestraße „Am Anger“.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits erschlossen ist, sind die Kosten für die weiteren Anschlüsse vom Antragsteller zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ durch die Gemeinde Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ der Gemeinde Gerolsbach keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Beschluss über Vergabemodell für Gewerbegrundstücke im Baugebiet Jetzendorf West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Entwurf des Vergabemodells für Gewerbegrundstücke im Baugebiet Jetzendorf West soll mit angeregten Änderungen aus dem Gemeinderat überarbeitet werden. Die endgültige Ausfertigung des Vergabemodells soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden.

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6. Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages für den Zeitraum vom 31.07.2023 bis 30.07.2043

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der aktuelle Zustimmungsvertrag (Konzessionsvertrag) zwischen der Gemeinde Jetzendorf und der E.ON Bayern AG läuft 30.07.2023 ab. Die Bekanntmachung über das Ende des Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger hat spätestens zwei Jahre vor Ablauf des aktuellen Vertrages zu erfolgen.
Am 31.08.2020 wurde die notwendige Bekanntmachung veröffentlicht und Stromnetzbetreiber, die Interesse an einem Neuabschluss eines Konzessionsvertrages haben aufgefordert, sich bis zum 15.12.2020 bei der Gemeinde Jetzendorf zu bewerben. Im Anschluss an die Bekanntmachung hat lediglich die Bayernwerk Netz GmbH eine Bewerbung eingereicht.
Der nunmehr vorliegende Vertragsentwurf entspricht dem zwischen dem Bayer. Gemeindetag dem Verband der Bayer. Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) ausgehandeltem Mustervertrag in der aktuellen Fassung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH für den Zeitraum vom 31.07.2023 bis 30.06.2043 auf der Basis des vom Bayer. Gemeindetag dem Verband der Bayer. Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) ausgehandeltem Mustervertrag in der aktuellen Fassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Sedlmeier jun. befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

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7. Antrag auf Ernennung eines Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Jetzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Antrag aus dem Gemeinderat von den Mitgliedern von Bündnis 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit Sandra Gamperl, Gemeinderätin für die SPD.
 
Die Gemeinde Jetzendorf soll eine/n Behindertenbeauftragte/n zur Unterstützung der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung berufen.
  • Die geeignete Person soll mittels öffentlicher Ausschreibung ermittelt werden.
  • Die Gemeinde Jetzendorf nimmt durch die Besetzung dieses Ehrenamts ihre Verantwortung für die Belange von Menschen mit Behinderung wahr.

Beschluss

Da Frau Edeltraud Huber schon als Seniorenbeauftragte in der Gemeinde Jetzendorf tätig ist und weitestgehend bereits Funktionen eines Behindertenbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem VDK und der Nachbarschaftshilfe wahrnimmt, wird Frau Edeltraud Huber zur Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Jetzendorf ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Einführung Ratsinformationssystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vorstellung und Präsentation der Funktionen des neu eingeführten Ratsinformationssystems durch die Gemeindemitarbeiterin Frau Lechner.

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über:
  • eine am 23.02.2021 außerplanmäßig stattfindende Gemeinderatssitzung.
  • die in der Verwaltungsratssitzung vom 09.02.2021 beschlossenen Vergaben.
  • den Versuch in Zusammenarbeit mit der Kirche ein Gemeinschaftsprojekt zu starten um die Möglichkeit ein neues Pfarrheim zu errichten oder eine Umnutzung genauer zu betrachten.
  • den Sachstand bezüglich der Klärschlammentsorgung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gerolsbach.
  • mögliche Flächen im Gemeindegebiet die ins Vertragsnaturschutzprogramm aufgenommen werden könnten.
  • das Angebot der deutschen Telekom AG für einen Glasfaseranschluss für das neue Rathaus in Höhe von ca. 90.000 €.

Datenstand vom 25.02.2021 09:16 Uhr