Datum: 19.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dachgeschoss der Grundschule Jetzendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 15.12.2020
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 236 und 255 Teilfläche der Gemarkung Hirschenhausen (Schernberg 2, Jetzendorf)
2.2 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 619 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 8, Priel)
2.3 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 25/2 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 41e, Jetzendorf)
3 Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Novellierung BayBO) - Diskussion und möglicher Beschluss
4 Neufestsetzung der Kindergartenbetreuungsgebühren ab 01.09.2021 und Anpassung der Gebührensatzung
5 Ernennung neuer Feldgeschworener
6 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 15.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 2
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2.1. Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 236 und 255 Teilfläche der Gemarkung Hirschenhausen (Schernberg 2, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes.
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.

Ob das Bauvorhaben privilegiert nach § 35 BauGB ist, prüft das Landratsamt in Verbindung mit dem Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen.

Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an der Kreisstraße PAF 1 gesichert.

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Für die neue Wohneinheit sind 2 Stellplätze erforderlich. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 619 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 8, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Aichacher Straße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits bebaut ist, sind alle weiteren Kosten für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vom Eigentümer zu tragen.

Für die Errichtung der 12 Wohnungen sind 24 Stellplätze erforderlich. Zusätzlich sind 3 Besucherparkplätze erforderlich. Im Bauantrag sind 27 Stellplätze nachgewiesen. 9 Stellplätze sind oberirdisch angeordnet.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 25/2 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 41e, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Hauptstraße, über den bituminös ausgebauten öffentlichen Weg.

Die Abwasserbeseitigung ist durch die gemeindliche Anlage gewährleistet.
Das Oberflächenwasser wird über das Bankett abgeleitet. Dies muss auch nach Bebauung des Grundstücks gewährleistet sein.

Die Wasserversorgung ist nicht gesichert.
Die östlichen Grundstücke Fl.-Nr. 26/1 und 26/2 sind mit einer gemeinsamen Hausanschlussleitung (1 ¼ Zoll) von der Kreisstraße aus angeschlossen.
Ein weiterer Anschluss an diese Hausanschlussleitung ist nicht möglich. Um eine Erschließung des Grundstücks Fl.-Nr. 25 zu erreichen, ist eine neue Anschlussleitung von der Kreisstraße aus notwendig.

Eine evtl. gewünschte Straßenbeleuchtung ist über eine Sondervereinbarung zu regeln. Die Kosten sind vom Bauwerber zu tragen.

Für das Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Novellierung BayBO) - Diskussion und möglicher Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Novelle der Bayerischen Bauordnung tritt am 01.02.2021 in Kraft. In der neuen Bayerischen Bauordnung wird unter anderem auch das Abstandsflächenrecht geändert. Durch diese Änderung kann teilweise auf Baugrundstücken eine engere Bebauung ermöglicht werden. Die Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit durch Erlass einer „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“, die Tiefe der Abstandsflächen selbst zu regeln. Der Bayerische Gemeindetag hat dazu bereits eine Mustersatzung erstellt. Nach Austausch mit dem Landratsamt in Verbindung mit der Regierung von Oberbayern, kann eine Satzung jedoch nicht pauschal für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden. Es ist jeder Ortsteil separat zu betrachten und der Erlass gut zu begründen. Bürgermeister Betzin machte den Vorschlag, momentan vom Erlass einer Satzung abzusehen und erst mal Gebiete zu eruieren, in denen eine Satzung möglich und sinnvoll erscheint.  In einer der nächsten Sitzungen kann das Thema dann erneut betrachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt momentan keine Satzung zu den Abstandsflächentiefen zu erlassen und das Thema in einer der nächsten Sitzungen erneut zu betrachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Neufestsetzung der Kindergartenbetreuungsgebühren ab 01.09.2021 und Anpassung der Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Seit der letzten Gebührenanpassung 2017 für die beiden Kindertagesstätten, hat sich das Defizit für die beiden Einrichtungen von 470.930 € auf insgesamt 647.467 € im Haushaltsjahr 2020 erhöht, dies entspricht einer Defizitsteigerung um 37,48%. Pro betreutes Kind ergibt sich somit 2020 ein gemeindlicher Zuschussbedarf von 4.404,54 €.
Der Schwerpunkt der Kostensteigerungen ergibt sich aus den Personalkosten, welche ein Anteil von 80 – 90% ausmachen. Diese sind vor allem durch die tariflichen Erhöhungen entsprechend stark gestiegen. Vorgeschlagen wird eine Anpassung der Betreuungsgebühr von 30 %. Dadurch erhöhen sich die Einnahmen um voraussichtlich 30.000 €, wodurch sich der gemeindliche Zuschuss pro Kind auf 4.200,46 € reduziert.

Grundsätzlich sollte überlegt werden, die Gebühren jährlich, entsprechend der tariflichen Entwicklung beim Betreuungspersonal, anzupassen.

Beschluss

Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Das Thema wird in einer der nächsten Sitzungen erneut beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Ernennung neuer Feldgeschworener

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat, dass sich folgende Personen der Wahl als Feldgeschworener gestellt haben:

Armin Mankel        Kohlstattstr. 1a        85305 Jetzendorf-Priel
Josef Mooseder        Kapellenweg 3        85305 Jetzendorf-Habertshausen

Beschluss

Der Gemeinderat wählte alle vorgeschlagenen Bewerber per Akklamation ohne Gegenstimme zum Feldgeschworenen.
 
1. Bürgermeister Betzin wird beauftragt die Ernennung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über,

  • Den Sachstand zu den Wanderrouten um Jetzendorf. Die Vorlage für die einzelnen Schaukästen liegt vor.
  • Den Sachstand zur Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen. Er dankte den Gemeinderäten Gottschalk und Endres und teilte mit, dass einer der nächsten Sitzungen eine Vorstellung dazu erfolgt.
Eine Überprüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Peterhausener Wald in Verbindung mit der Einfahrt ins Gewerbegebiet Jetzendorf.

Datenstand vom 11.02.2021 15:36 Uhr