Datum: 23.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Jetzendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 08.03.2021
2 Interkommunale Zusammenarbeit Klärschlammtrocknung - Vorstellung durch 1. Bürgermeister Seitz Gemeinde Gerolsbach und Beschluss zur Beauftragung des AZV zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit KU Gerolsbach
3 Bauanträge
3.1 Antrag auf Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397/1 Teilfläche der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 29, Priel)
3.2 Antrag von W & N 1. ImmoInvest Bayern GmbH auf Neubau von 3 Wohngebäuden mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 664/4 der Gemarkung Volkersdorf (Pfaffenhofener Str. 3, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme
3.3 Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 477/3 der Gemarkung Steinkirchen (Purrbachstr. 3a, Lampertshausen)
3.4 Aktueller Sachstand genehmigter und beantragter Bauvorhaben
4 Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Dorfgebiet Paindorf" der Gemeinde Reichertshausen
5 Stellungnahme zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich "Energiepark Weichs" der Gemeinde Weichs
6 Änderung der Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen
7 Änderung Gebührensatzung Mittagsbetreuung im Zuge des Beitritts zum Zweckverband - Vorstellung durch Herrn Jäger
8 Netzwerk Natur Jetzendorf - weiteres Vorgehen
9 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Wasserversorgungsanlage und der Photovoltaikanlagen
10 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 08.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 08.03.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Interkommunale Zusammenarbeit Klärschlammtrocknung - Vorstellung durch 1. Bürgermeister Seitz Gemeinde Gerolsbach und Beschluss zur Beauftragung des AZV zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit KU Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorstellung einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit zur Klärschlammtrocknung durch 1. Bürgermeister Seitz der Gemeinde Gerolsbach.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Abwasserzweckverband Oberes Ilmtal zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Kommunalunternehmen Gerolsbach zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 3
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3.1. Antrag auf Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397/1 Teilfläche der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 29, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan aber als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.  
Im Osten schließt das Bauvorhaben direkt an die bestehende Bebauung an. Diese ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Ausführung in U + E + D.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage der Grundstücke in angemessener Breite an der Aichacher Straße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Antrag von W & N 1. ImmoInvest Bayern GmbH auf Neubau von 3 Wohngebäuden mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 664/4 der Gemarkung Volkersdorf (Pfaffenhofener Str. 3, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 das Einvernehmen zum o. g. Bauantrag verweigert. Am 09.02.2021 wurde die Gemeinde Jetzendorf erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde wieder nicht erteilt.

Die Gemeinde wurde nun mit Schreiben vom 15.03.2021 um erneute Stellungnahme gebeten.

Das Landratsamt hat den Bauantrag geprüft und für genehmigungsfähig erachtet. Falls die Gemeinde das Einvernehmen nicht erteilt, wird das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen und die Baugenehmigung erteilen.

Von Seiten der Gemeinde ist die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 9 der Stellplatzsatzung notwendig. (Stellplätze sowie deren Zu- und Abfahrten dürfen nur auf Flächen hergestellt werden, die weder als Rettungsweg noch als Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr erforderlich sind). Das Landratsamt teilt jedoch mit, dass diese Abweichung erteilt werden kann, bzw. muss, da durch die Bestandsbebauung der angrenzenden Grundstücke bereits ein Zustand hergestellt wird, der das Ermessen der Gemeinde auf null reduziert.

Aus Sicht der Gemeinde können die Bestandsgebäude auf den angrenzenden Grundstücken nicht herangezogen werden, da diese bereits vor Erlass der Stellplatzsatzung genehmigt und bebaut wurden. In der damals gültigen Stellplatzsatzung war dieser Passus nicht vorgesehen.

Da sich aus Sicht der Gemeinde keine Änderungen ergeben haben, kann dem Bauantrag weiterhin nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 477/3 der Gemarkung Steinkirchen (Purrbachstr. 3a, Lampertshausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Purrbachstraße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.4. Aktueller Sachstand genehmigter und beantragter Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 3.4
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4. Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Dorfgebiet Paindorf" der Gemeinde Reichertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Dorfgebiet Paindorf“ der Gemeinde Reichertshausen keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Gottschalk befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

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5. Stellungnahme zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich "Energiepark Weichs" der Gemeinde Weichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich „Energiepark Weichs“ der Gemeinde Weichs keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Änderung der Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gebühren für die Kindertagesstätten wie folgt angehoben werden:
Buchungszeit
Kindergarten
neue Gebühr
Krippe
neue Gebühr
1-2 Stunden
53,00 €
153,00 €
100,00 €
150,00 €
2-3  Stunden
58,00 €
158,00 €
110,00 €
160,00 €
3-4 Stunden
63,00 €
163,00 €
120,00 €
170,00 €
4-5 Stunden
70,00 €
170,00 €
133,00 €
183,00 €
5-6 Stunden
76,00 €
176,00 €
146,00 €
196,00 €
6-7 Stunden
82,00 €
182,00 €
159,00 €
209,00 €
7-8 Stunden
88,00 €
188,00 €
172,00 €
224,00 €
8-9 Stunden
95,00 €
195,00 €
184,00 €
240,00 €
9-10 Stunden
101,00 €
201,00 €
197,00 €
256,00 €

Die Gebühren für die Kindertagesstätten sollen jährlich mit der Haushaltssitzung erneut betrachtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Änderung Gebührensatzung Mittagsbetreuung im Zuge des Beitritts zum Zweckverband - Vorstellung durch Herrn Jäger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für die Mittagsbetreuung wie vom Zweckverband Jugendarbeit Haimhausen vorgeschlagen zu beschließen.

Mittagsbetreuung bis max. 13:00 Uhr
30,00 €                1 Tag/Woche
45,00 €                2 bis 3 Tage/Woche
60,00 €                4 bis 5 Tage/Woche

-5,00€ Geschwisterermäßigung für das zweite Kind (nur bei mehr als 1 Tag /Woche möglich)

Verlängerte Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr
100,00 €                Mittags- und Hausaufgabenbetreuung 2 bis 3 Tage/Woche
130,00 €                Mittags- und Hausaufgabenbetreuung 4 bis 5 Tage /Woche

-15,00 € Geschwisterermäßigung für das zweite Kind

Verlängerte Mittagsbetreuung bis 16:30 Uhr (nur ab bestimmter Anmeldezahl möglich)
120,00 €                Mittags- und Hausaufgabenbetreuung 2 bis 3 Tage/Woche
160,00 €                Mittags- und Hausaufgabenbetreuung 4 bis 5 Tage /Woche

-15,00 € Geschwisterermäßigung für das zweite Kind

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Netzwerk Natur Jetzendorf - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine erste Fläche unterhalb des Kreisverkehrs am Neubaugebiet Ilmblick in Zusammenarbeit mit Bürgern der Gemeinde Jetzendorf und dem Netzwerk Natur Jetzendorf neu zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Wasserversorgungsanlage und der Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat am 02.03.2021 den Jahresabschluss für die Wasserversorgungsanlage und für die Photovoltaikanlagen erstellt und nachstehenden Beschlussvorschlag ausgearbeitet:

Beschluss

Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgungs- und der Photovoltaikanlagen  
Summe Aktivseite
1.806.673,81 €
Summe Passivseite
1.806.673,81 €
Jahresgewinn lt. Bilanz
69.887,57 €
Jahresgewinn lt. Gewinn- u. Verlustrechnung
69.887,57 €
wird hiermit festgestellt. Der Jahresgewinn 2019 von 69.887,57 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

1. Bürgermeister Betzin informierte den Gemeinderat über:
  • die am 25.03.2021 stattfindende Haushaltssitzung des Finanzausschusses, die am 13.04.2021 stattfindende Haushaltssitzung des Gemeinderates.
  • die Arbeitskreissitzungen am 29.03.2021 und 31.03.2021 die aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich nicht in Präsenz stattfinden können.
  • die vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüsse und Vergaben des Kommunalunternehmen Jetzendorf.
  • die Mitteilung vom Landratsamt Pfaffenhofen, dass im Jahr 2021 keine Vereine zum Maibaumaufstellen beauftragt werden dürfen.
  • die Möglichkeit sich im Rathaus der Gemeinde Jetzendorf den Fragebogen zur Registrierung im Impfzentrum abzuholen, sollte keine online Registration möglich sein.
  • die Gratulationen der Bürgermeister, die vorerst weiterhin bis Ende April ausgesetzt werden.
  • Gemeinderätin Gamperl bat darum, sich in einer der nächsten Sitzungen mit dem Thema Fahrradstellplatzsatzung und möglichen Synergien bezüglich des Kindergartens auseinander zu setzten. Weiterhin soll die Verwaltung eine Liste der bisher durchgeführten Feuerbeschauen im Gemeindegebiet erarbeiten.

Datenstand vom 11.05.2021 08:58 Uhr