Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Jetzendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Protokolle über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Jetzendorf vom 23.03.2021 und 13.04.2021
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 363/8 der Gemarkung Volkersdorf zur Errichtung eines Carports (Buchenweg 8, Priel)
2.2 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684 der Gemarkung Triefing (Pfarrer-Heydner-Str. 2, Kemmoden)
2.3 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eine Remise, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 29 der Gemarkung Hirschenhausen (Lohestr. 2, Hirschenhausen)
2.4 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 688 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 1, Priel)
3 Diskussion zum Erlass einer Stellplatzsatzung für Fahrräder
4 Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandstiefen
5 Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Vorschlag des Gemeinderatsmitglieds Sandra Gamperl zur Schaffung von Raumkapazitäten für die Kindertagesstätten
6 Anschluss des Kindergarten Spatzennest an das Nahwärmenetz Jetzendorf
7 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Protokolle über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Jetzendorf vom 23.03.2021 und 13.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Protokolle über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 23.03.2021 und 13.04.2021 werden genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 2
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2.1. Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 363/8 der Gemarkung Volkersdorf zur Errichtung eines Carports (Buchenweg 8, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 (Priel-Nord) der Gemeinde Jetzendorf.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Der Carport wird außerhalb der Baugrenze an der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Der Carport wird mit einem Pultdach, Dachneigung ca. 3° errichtet.

Im Bebauungsplan ist eine Baugrenze mit einem Abstand von 5 m zur Straße festgesetzt. Die Dachneigung ist mit 5° festgesetzt.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Garagen und Nebengebäude an der Grenze und mit einer abweichenden Dachneigung zugelassen. Da die Zufahrt zum Carport über das Grundstück erfolgt, ist kein Stauraum zur Straße notwendig.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO dürfen Garagen mit einer Fläche bis 50 m² verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684 der Gemarkung Triefing (Pfarrer-Heydner-Str. 2, Kemmoden)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Pfarrer-Heydner-Straße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits erschlossen war, sind sämtliche Kosten vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt.

Für das Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes vom 20.02.2019 vor.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Huber hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu dem unter TOP 2.2 behandelten Sachverhalt nicht teilgenommen.

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2.3. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eine Remise, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 29 der Gemarkung Hirschenhausen (Lohestr. 2, Hirschenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Gemeindestraße „Lohestraße“.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits erschlossen ist, sind die Kosten für die weiteren Anschlüsse vom Antragsteller zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Für das Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes vom 10.02.2021 vor.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 688 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 1, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Staatsstraße „Aichacher Straße“.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Diskussion zum Erlass einer Stellplatzsatzung für Fahrräder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemeinderätin Sandra Gamperl hat angeregt, für die Gemeinde Jetzendorf eine Stellplatzsatzung für Fahrräder zu erlassen. Dazu hat sie einen Entwurf erarbeitet, der in der Sitzung zur Diskussion steht.

Beschluss

Nach ausgiebiger Diskussion im Gemeinderat, wurde beschlossen, momentan keine Stellplatzsatzung für Fahrräder zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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4. Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandstiefen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Novelle der Bayerischen Bauordnung ist am 01.02.2021 in Kraft getreten. In der neuen Bayerischen Bauordnung wird unter anderem auch das Abstandsflächenrecht geändert. Durch diese Änderung kann teilweise auf Baugrundstücken eine engere Bebauung ermöglicht werden. Die Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit durch Erlass einer „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“, die Tiefe der Abstandsflächen selbst zu regeln.
Die Gemeinde hat mit Unterstützung von Herrn Rechtsanwalt Beisse diese Satzung erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über abweichende Maße der Abstandstiefen zum 01.05.2021. Die Satzung, die die §§ 1 bis 5 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Vorschlag des Gemeinderatsmitglieds Sandra Gamperl zur Schaffung von Raumkapazitäten für die Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vom Gemeinderatsmitglied Sandra Gamperl wurde angeregt, die Möglichkeiten zur Schaffung von Raumkapazitäten für die Kindertagesstätten bei den vorhandenen Liegenschaften bzw. evtl. im Zusammenhang eines Neubaus zu prüfen.

Beschluss

Gemeinderätin Sandra Gamperl stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation ihre Ideen zur Schaffung von Raumkapazitäten für die Kindertagesstätten vor.
Nach ausgiebiger Diskussion im Gemeinderat wurde beschlossen, dass die vorgestellten Synergieeffekte mit den bestehenden Gebäuden nicht sinnvoll sind und nicht weiterverfolgt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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6. Anschluss des Kindergarten Spatzennest an das Nahwärmenetz Jetzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Straßensanierungsmaßnahme erfolgt auch ein Ausbau des Nahwärmenetzes. Diesbezüglich soll auch ein Anschluss an das Nahwärmenetz für den Kindergarten Spatzennest im Brunnenweg 4 erfolgen. Für den Hausanschluss inkl. Übergabestation für eine thermische Anschlussleistung von 40 kW fallen Kosten in Höhe von 4.500 € brutto an.

Beschluss

Dem Anschluss des Kindergarten Spatzennest an das Nahwärmenetz Jetzendorf wird zugestimmt. Des Weiteren wir die Verwaltung beauftragt, die Kostenermittlung für die Anpassung der Heizungsanlage nach der Übergabestation in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Betzin informierte den Gemeinderat über:
  • Gespräche bezüglich einer Förderung durch die Dorferneuerung zur Anlage der neuen Freiflächen am neuen Rathaus.
  • Den Beginn der Regionalvermarktung ab 15.05.2021.
  • Die Sitzung des Kreisverbandes zum Thema Klärschlammentsorgung.
Die Fortschreibung des Energienutzungsplanes, hierzu wird eine neue Ausschreibung vorbereitet.

Datenstand vom 20.05.2021 10:19 Uhr