Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Jetzendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 20.04.2021
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zum Bau eines Gartenhauses hinter der Garage mit Pultdach auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1519 der Gemarkung Jetzendorf (Prof.-Gamperl-Str. 8, Jetzendorf)
2.2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports für 2 Kfz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 383/4 der Gemarkung Volkersdorf (Schacherlstr. 10, Priel)
2.3 Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397/2 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 29a, Priel)
2.4 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau und Nutzungsänderung Einfamilienhaus mit Nebengebäude zu Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 47, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme
3 Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Dorfgebiet Paindorf" der Gemeinde Reichertshausen
4 Jahresleistungsverzeichnis für Wasser- und Kanalbauarbeiten; Neuberechnung der Vergütungssätze
5 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 20.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.04.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zum Bau eines Gartenhauses hinter der Garage mit Pultdach auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1519 der Gemarkung Jetzendorf (Prof.-Gamperl-Str. 8, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 (Jetzendorf Süd III) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Das Gartenhaus wird außerhalb der Baugrenze an der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Das Gartenhaus wird mit einem Pultdach, Dachneigung ca. 20° errichtet. 
  • Das Gartenhaus wird mit einer Länge von 8 m an der Grundstücksgrenze errichtet.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Garagen und Nebengebäude nicht an der Grenze errichtet werden dürfen. Die Dachneigung ist mit 36 – 44° festgesetzt.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Garagen und Nebengebäude an der Grenze und mit einer abweichenden Dachneigung zugelassen.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO dürfen Nebengebäude mit einem Bruttorauminhalt bis 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports für 2 Kfz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 383/4 der Gemarkung Volkersdorf (Schacherlstr. 10, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 (Schacherlstraße) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Der Carport wird außerhalb der Baugrenze an der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Der Carport wird mit einem Pultdach, Dachneigung ca. 5° errichtet. 

Die Dachneigung ist im Bebauungsplan mit 35 – 45° festgesetzt. Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass die Dachneigung für Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen sind.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO dürfen Garagen mit einer Fläche bis 50 m² verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397/2 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 29a, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan aber als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.  
Im Osten schließt das Bauvorhaben direkt an die bestehende Bebauung an. Diese ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Geplant ist die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Ausführung in E + I.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage der Grundstücke in angemessener Breite an der Aichacher Straße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Die Kosten für die zusätzlichen Anschlüsse sind durch den Bauherrn zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau und Nutzungsänderung Einfamilienhaus mit Nebengebäude zu Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 47, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2020 und am 09.02.2021 das Einvernehmen zum o. g. Bauantrag verweigert. 

Durch das Planungsbüro wurden zwischenzeitlich geänderte Pläne eingereicht, in denen die geforderten Änderungen vorgenommen wurden.

Das Landratsamt hat den Bauantrag geprüft und grundsätzlich für genehmigungsfähig erachtet.

Von Seiten der Gemeinde ist jedoch noch die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 9 der Stellplatzsatzung notwendig (Im Südosten schließt der zweite Rettungsweg an den Stellplatz Nr. 3 an und Stellplatz Nr. 9 liegt vor dem zweiten Rettungsweg aus dem Dachgeschoss).

Dieser Abweichung kann aus Sicht der Gemeinde zugestimmt werden. Der Stellplatz Nr. 9 sollte jedoch um 3 m nach Westen verschoben werden.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt. Der Abweichung von § 3 Abs. 9 der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Dorfgebiet Paindorf" der Gemeinde Reichertshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Dorfgebiet Paindorf“ der Gemeinde Reichertshausen keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Jahresleistungsverzeichnis für Wasser- und Kanalbauarbeiten; Neuberechnung der Vergütungssätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.05.1998 wurden die Arbeiten zur Errichtung von laufenden Wasser- und Kanalhausanschlüssen und zur Reparatur von Rohrbrüchen sowie zur Errichtung kleinerer Wasserhauptleitungsneu- und Umbauten an die Bietergemeinschaft Fa. Lorenz Forster, Steinkirchen und Fa. Glas GmbH, Hilgertshausen, vergeben. Diese Vereinbarung wurde unter Berücksichtigung einer Preisanpassung am 25.04.2017 um ein Jahr verlängert.
Nach Ablauf von nunmehr 4 Jahren haben sich geringfügige Änderungen bei den Leistungen und bei den Einheitspreisen ergeben. Die Bietergemeinschaft, bestehend aus Fa. Glas GmbH, 86567 Hilgertshausen, und Fa. Lorenz Forster GbR, 85293 Steinkirchen, beantragt daher die Anerkennung eines neuen Leistungsverzeichnisses und den Abschluss einer neuen Vereinbarung. Die Vereinbarung soll zum 01.05.2021 in Kraft treten und eine Gültigkeit bis zum 30.04.2022 haben. Sofern sich aufgrund der Wirtschaftslage keine Preiserhöhungen ergeben, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr bis 30.04.2023. Der Vereinbarung liegen folgende Leistungsverzeichnisse zugrunde: 
Angebot vom
Nr.
Gegenstand
09.04.2021
615/61
Wasserhausanschlussarbeiten
09.04.2021
617/63
Wasserhauptleitungen
09.04.2021
618/64
Kanalhausanschlüsse
09.04.2021
616/62
Arbeiten nach Stundennachweis, Reparaturarbeiten für Wasser-, Kanal- und Straßenbau

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt des vorgestellten Vertragsentwurfes vom 09.04.2021 und der angepassten Leistungsverzeichnisse und stimmt dem Abschluss eines neuen Vertrages über die im Jahresleistungsverzeichnis angebotenen Arbeiten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Betzin informierte den Gemeinderat über:
  • die Arbeitskreissitzung Kirche am 09.06.2021 um 19.00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Jetzendorf.
  • die am 10.06.2021 um 19.00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Jetzendorf stattfindende Arbeitskreissitzung zum Thema weitere Verwendungsmöglichkeiten Altes Rathaus.
  • die am 20.05.2021 um 17.00 Uhr stattfindende Verwaltungsratssitzung im Sitzungssaal des Rathauses.
  • die neue Kostenberechnung und Förderung für den Ausbau des Glasfaseranschlusses für die Grundschule Jetzendorf und das Rathaus.
  • die neuen Netzabsatzdaten der Bayernwerke AG.
den aktuellen Sachstand bezüglich der Tempo 30 Zone entlang der Pfaffenhofener Straße.

Datenstand vom 28.07.2021 07:38 Uhr