Datum: 15.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dachgeschoss der Grundschule Jetzendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 18.05.2021
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Genehmigung für den Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 723/1 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 10a, Jetzendorf)
2.2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zum Bau eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 21/23 der Gemarkung Jetzendorf (Karl-v.-Freyberg-Str. 24, Jetzendorf)
2.3 Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Garagen und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397/3 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 29 b, Priel)
3 Stellungnahme zur 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche "Kinderhaus" der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
4 Digitalausstattung der Grundschule Jetzendorf; Maßnahmenplanung
5 Festsetzung Zehrgeld Bundestagswahl 2021
6 Beratung und Beschluss über die Durchführung des Frautagmarktes 2021
7 Beratung weiteres Vorgehen Wassertretbecken a. d. Ilm
8 Mitfahrerbankerl Sachstand Vorstellung, Weiteres Vorgehen
9 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 18.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 wird in der nächsten Sitzung genehmigt.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 2
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2.1. Antrag auf Genehmigung für den Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 723/1 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 10a, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.

Ob das Bauvorhaben privilegiert nach § 35 BauGB ist, oder das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 – 6 BauGB zulässig ist, prüft das Landratsamt in Verbindung mit dem Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen.

Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer Gemeindestraße gesichert.

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Für das Bauvorhaben sind 2 Stellplätze erforderlich. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zum Bau eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 21/23 der Gemarkung Jetzendorf (Karl-v.-Freyberg-Str. 24, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 (Jetzendorf-Süd Teil II) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Als Einfriedung der Grundstücke darf laut Bebauungsplan ein Maschendrahtzaun oder Holzlattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. 
Der Sichtschutzzaun als Einfriedung soll auf der nördlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 2 m und einer Länge von 7,50 m errichtet werden. 

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO dürfen Einfriedungen bis zu einer maximalen Höhe von 2 m verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Nach Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO hat die Nachbarschaft Sichtschutzzäune bis zu einer Höhe von 2 m hinzunehmen. Die Festsetzung im Bebauungsplan hat keine nachbarschützende Wirkung. Eine Beeinträchtigung der Nachbarn ist somit nicht gegeben.

Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Garagen und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397/3 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 29 b, Priel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan aber als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.  
Im Westen schließt das Bauvorhaben direkt an die bestehende Bebauung an. Diese ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Geplant ist die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Ausführung in E + I.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage der Grundstücke in angemessener Breite an der Aichacher Straße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Die Kosten für die zusätzlichen Anschlüsse sind durch den Bauherrn zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Stellungnahme zur 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche "Kinderhaus" der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden zur 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Gemeindebedarfsfläche „Kinderhaus“ der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Digitalausstattung der Grundschule Jetzendorf; Maßnahmenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Jetzendorf kann aus Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Bayern insgesamt 56.743,00 € für die Digitalausstattung der Grundschule Jetzendorf abrufen. Der Eigenanteil der Gemeinde würde 10 % betragen, so dass eine Summe von 62.417,30 € investiert werden müsste, um die Fördermittel voll auszuschöpfen. 
Die Fa. IK-T hat in Absprache mit der Verwaltung und der Schulleitung eine Kostenkalkulation über mögliche Beschaffungen ausgearbeitet. Die hierbei ausgearbeitete Vorgabe umfasste dabei u.a. die Beschaffung 110 Tablets, um jedem Schüler bzw. jeder Schülerin ein Tablet anbieten zu können. Dabei ist allerding nur ein Teil förderfähig. Die Kalkulation beinhaltet 
  • 3 Display 86 inkl. Kabel- und Wandhalterung, 
  • 110 Tablets 128 GB inkl. Zubehör,
  • 6 Tabletkoffer, 
  • 12 WLAN-Ports mit 1 WLAN-Controller,
  • magnetische Wandfarbe für 10 Klassenzimmer und
  • Honorar der IK-T.
Die Gesamtkosten werden auf etwa 85.000,00 € brutto geschätzt, wovon ca. 51.000,00 € durch Fördermittel gedeckt werden. Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil liegt bei etwa 34.000 €. 
Bei Durchführung dieser Maßnahmen würden Fördermittel von etwa 6.000,00 € verbleiben, was einer Investition von etwa 6.700,00 € entsprechen würde. Die Fa. IK-T empfiehlt, die Kostenkalkulation um sinnvolle Investitionen, B. zusätzliche Displays, Computer, Netzwerkdrucker, etc. zu erweitern. 
Bei einer Leasingvariante mit einer Laufzeit von 36 Monaten werden die Kosten auf etwa 98.000,00 € brutto und die Fördermittel auf etwa 51.000,00 geschätzt. Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil würde sich auf ca. 46.000,00 € belaufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderprogramme Digitalbudget und Digitalpakt die von der IK-T Maßnahmen mit der Alternative zum Kauf der Tablets zu realisieren. Die Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der Leitung der Grundschule Jetzendorf um weitere sinnvolle Investitionen zu ergänzen, um eine volle Ausschöpfung der Fördermittel zu gewährleisten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Festsetzung Zehrgeld Bundestagswahl 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl 2021 am 26.09.2021 pro Wahlhelfer 40,00 € betragen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschluss über die Durchführung des Frautagmarktes 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der unklaren Entwicklungen der Corona-Pandemie den offiziellen Frautagmarkt 2021 in Jetzendorf abzusagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Beratung weiteres Vorgehen Wassertretbecken a. d. Ilm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt bezüglich der verschiedenen Möglichkeiten der Realisierung führen soll. Weiterhin soll ermittelt werden, wer sich um die Erhaltung der Becken kümmern soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Mitfahrerbankerl Sachstand Vorstellung, Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung erneut Gespräche mit den Nachbargemeinden Hilgertshausen-Tandern und Petershausen bezüglich der Aufstellungsorte und dem Start der „Mitfahrerbankerl“ führen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Betzin informierte den Gemeinderat über:
  • Die weiteren Entwicklungen im Arbeitskreis Kirche und im Arbeitskreis Altes Rathaus.
  • Den Sachstand bezüglich der Ausschreibungen für die Sanierung der Grundschule Jetzendorf und die erneute Einholung von Angeboten für das Jahr 2022.

Datenstand vom 28.07.2021 07:40 Uhr