Datum: 05.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 14.09.2021
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 70 der Gemarkung Jetzendorf (Nähe Bischof-Buchberger-Str., Jetzendorf)
2.2 Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 25/2 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 41e, Jetzendorf)
2.3 Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 25/1 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 41d, Jetzendorf)
3 Stellungnahme zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 5 "Paindorf - West"
4 Stellungnahme zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Einkaufsmarktes am Klosterberg mit paralleler Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Klosterberg" der Gemeinde Scheyern
5 Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Wasserversorgungs- und zur Entwässerungsanlage; Festlegung der ab 01.11.2021 geltenden Beitrags- und Gebührensätze
6 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 17.10.2013; Erlass einer 2. Änderungssatzung
7 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17.10.2013; Erlass einer 2. Änderungssatzung
8 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 14.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 70 der Gemarkung Jetzendorf (Nähe Bischof-Buchberger-Str., Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.

Die geplante Zufahrt erfolgt über die Poststraße und einem nicht ausgebauten Feld- und Waldweg. Damit die Zufahrt den Erschließungsvoraussetzungen entspricht, ist zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde per Vertrag zu regeln, dass der Weg entsprechend auszubauen ist.

Die Wasserversorgung ist nicht gesichert.

Die Abwasserbeseitigung ist durch die vorhandene gemeindliche Anlage gewährleistet. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Der Gemeinde liegt für das Grundstück ein genehmigter Vorbescheid vom 18.05.2017 vor.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. Im Zuge des Einvernehmens sollen dem Landratsamt Bedenken bezüglich höherer Wasserstände aufgrund Regen – und Schmelzwasser auf dem zu bebauenden Grundstück mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 25/2 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 41e, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Hauptstraße, über den bituminös ausgebauten öffentlichen Weg. 
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung ist durch die gemeindliche Anlage gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Antrag auf Genehmigung zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 25/1 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 41d, Jetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Hauptstraße, über den bituminös ausgebauten öffentlichen Weg. 
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung ist durch die gemeindliche Anlage gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Stellungnahme zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 5 "Paindorf - West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 5 „Paindorf-West“ der Gemeinde Reichertshausen keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Stellungnahme zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Einkaufsmarktes am Klosterberg mit paralleler Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Klosterberg" der Gemeinde Scheyern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind in der Zeit von Dienstag, 28.09.2021 bis einschließlich Freitag, 29.10.2021 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Scheyern unter „Amtliche Bekanntmachungen“ mit den folgenden Links

einzusehen.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Jetzendorf werden zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Einkaufsmarktes am Klosterberg mit paralleler Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Klosterberg“ der Gemeinde Scheyern keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Wasserversorgungs- und zur Entwässerungsanlage; Festlegung der ab 01.11.2021 geltenden Beitrags- und Gebührensätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nach Ablauf des vierjährigen Kalkulationszeitraumes für die Festsetzung der Wasser- und Verbrauchsgebühren wurde durch das Büro Schneider & Zajontz eine neue Kalkulation der Beitrags- und Gebührensätze durchgeführt. 
Die Kalkulation wird in der Sitzung des Gemeinderates durch einen Vertreter des Büro Schneider & Zajontz erläutert.  

zum Seitenanfang

6. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 17.10.2013; Erlass einer 2. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

In einem der vorhergehenden Tagesordnungspunkte hat der Gemeinderat beschlossen, die Beitrags- und Gebührensätze in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung 01.11.2021 neu festzusetzen. Die neuen Sätze sind in die Beitrags- und Gebührensatzung aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 17.10.2013. Die Satzung, die die §§ 1 und 2 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Die Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17.10.2013; Erlass einer 2. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

In einen der vorhergehenden Tagesordnungspunkte hat der Gemeinderat beschlossen, die Beitrags- und Gebührensätze in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.11.2021 neu festzusetzen. Die neuen Sätze sind in die Beitrags- und Gebührensatzung zur aufzunehmen. Ein weiterer, mit der 2. Änderungssatzung zu regelnder Sachverhalt betrifft den Abzug der auf dem Grundstück nachweislich verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Die bisherige Regelung besagt, dass Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich vom Abzug ausgeschlossen sind, sofern der Nachweis nicht durch geeichte und verplombte Wasserzähler geführt wird. Es wird vorgeschlagen, diese Bestimmung an das Muster einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung anzupassen und den 2. Halbsatz „sofern der Nachweis nicht durch geeichte und verplombte Wasserzähler geführt wird“ zu streichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17.10.2013. Die Satzung, die die §§ 1 und 2 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Die Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

1. Bürgermeister Betzin informierte den Gemeinderat über:
  • die voraussichtlich am 19.10.2021 stattfindenden Sozialausschuss- und Finanzausschusssitzungen.
  • das am 12.10.2021 stattfindende Treffen des AK „altes Rathaus“ bezüglich der Planung des Tag der offenen Tür, die Planung rund um das neue Rathaus findet Verwaltungsintern statt.
  • die Verschiebung der Bürgerversammlung auf März 2022 aufgrund derzeit widersprüchlicher Corona-Regelungen für die Durchführung.
  • ein geplantes Treffen mit der Gemeinde Gerolsbach und einer Fachfirma die eine geförderte Risikoanalyse bezüglich möglicher Starkregenproblematiken durchführen könnte.

Datenstand vom 19.05.2025 10:49 Uhr