Datum: 21.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Jetzendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 16.11.2021
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 478 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 11 a, Lampertshausen)
2.2 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung; Einbau von Werkstätten in die bestehende Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 729 der Gemarkung Jetzendorf (Kreithof 13)
3 Steuerangelegenheiten zum Betrieb Wasserversorgung und Fotovoltaikanlagen
3.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Wasserversorgungsanlage und der Photovoltaikanlagen
4 Stellungnahme zur Aufstellung der Außenbereichssatzung "Weitenwinterried" der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
5 Errichtung von Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser; Vergabe der Erschließungsarbeiten für die Grundschule und das Rathaus
6 Bekanntgaben

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1. Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Jetzendorf vom 16.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 16.11.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 2
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2.1. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 478 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 11 a, Lampertshausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Gemeindestraße „Jetzendorfer Straße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits erschlossen ist, sind die Kosten für die weiteren Anschlüsse vom Antragsteller zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde fast komplett durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung; Einbau von Werkstätten in die bestehende Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 729 der Gemarkung Jetzendorf (Kreithof 13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.
Ob das Bauvorhaben privilegiert nach § 35 BauGB ist, oder das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 – 6 BauGB zulässig ist, prüft das Landratsamt in Verbindung mit dem Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer Gemeindestraße gesichert.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Für das Bauvorhaben sind 5 Stellplätze erforderlich. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Nutzungsänderung wird erteilt.
Die Gemeinde Jetzendorf weißt im Rahmen des Antrags auf Nutzungsänderung auf folgenden Sachverhalt hin:
Sämtliche Gesetze, Vorschriften, Vorgaben zum Betrieb einer/mehrerer Kfz-Werkstätten sind einzuhalten und entsprechend, vor Aufnahme des Betriebs, nachzuweisen.
Im Besonderen sind sämtliche Maßnahmen zur Vorbeugung von Umwelt-/ Gewässerschäden usw. zu treffen. Ebenso ist mit geeigneten Maßnahmen eine Einleitung von belastetem Abwasser (Öl/Treibstoffe etc.) in die Kanalisation zu vermeiden (Stichwort: Ölabscheider). Sämtliche Stellplätze müssen so ausgeführt sein, dass auch von abgestellten Kfz keine Umweltgefährdung ausgehen kann.
Eine Aufnahme des Betriebs ist aus unserer Sicht nur unter Nachweis der genannten Bedingungen möglich. Wir bitten hierüber in Kenntnis gesetzt zu werden und am Genehmigungssachstand frühzeitig beteiligt zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Steuerangelegenheiten zum Betrieb Wasserversorgung und Fotovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 3
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3.1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Wasserversorgungsanlage und der Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat den Jahresabschluss 2020 für die Wasserversorgungsanlage und für die Photovoltaikanlagen erstellt und nachstehenden Beschlussvorschlag ausgearbeitet:

Beschluss

Der Jahresabschluss 2020 der Wasserversorgungs- und der Photovoltaikanlagen  
Summe Aktivseite
1.947.164,18 €
Summe Passivseite
1.947.164,18 €
Jahresgewinn lt. Bilanz
55.446,96 €
Jahresgewinn lt. Gewinn- u. Verlustrechn. VerVerlustrechnung 
55.446,96 €
wird hiermit festgestellt. Der Jahresgewinn 2020 von 55.446,96 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Stellungnahme zur Aufstellung der Außenbereichssatzung "Weitenwinterried" der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Errichtung von Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser; Vergabe der Erschließungsarbeiten für die Grundschule und das Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern gewährt Gemeinden zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Rathäuser (GWLANR) eine Förderung bis zu jeweils 50.000 €, jedoch höchstens 80 % der förderfähigen Kosten. 
Die Gemeinde Jetzendorf hat mit Unterstützung des beauftragten Planungsbüros IK-T ein einfaches Angebotsverfahren zur Errichtung von Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen, Rathäuser etc. durchgeführt.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden 5 Firmen zum Angebot aufgefordert, es wurde ein Angebot von 

  • Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
abgegeben.


Das Angebot wurde von Planungsbüro anhand der vorab festgelegten Kriterien bewertet und auch hinsichtlich der Zuwendungsvoraussetzungen geprüft. 
Die Angebote der Firman „Deutsche Telekom business Solutions GmbH erfüllen die Förder- und Leistungsanforderungen.
Das Ergebnis ist schriftlich in der Angebotsbewertung zusammengefasst. Diese Unterlagen liegen dem Gemeinderat vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Jetzendorf entscheidet sich für die Angebote der Firma 
Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
zur Erschließung der
Grundschule Jetzendorf
Rathaus Jetzendorf
mit einer durchgängigen Glasfaseranbindung:
Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (GWLANR). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Bürgermeister Betzin unterrichtete den Gemeinderat über:
  • die in Kürze durchzuführende Stellenausschreibung für einen Hausmeister in der Schule. Herr Augustin Seemüller wird zum Jahresende 2022 in den Ruhestand gehen.
  • Den neuen Fahrplan des MVV.
  • Das monatliche Angebot des Hospizvereins für eine Sprechstunde. Hierzu wurde Ihnen die Benutzung des alten Rathauses zugesagt. 
Die Vorstellung der Planung für die Sanierung der Schule durch die Planerin Frau Obereisenbuchner und dem Projektanten für HLS Herrn Regler

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 08:25 Uhr