Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Ferienausschusses 19.04.2021 ö beschließend 12

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit         11.155.938 €

und im

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.104.640 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 1.600.000 € festgesetzt.        

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:


  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        300 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        300 v.H.                

  1. Gewerbesteuer        300 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2021 10:46 Uhr