Nutzungsänderung eines Stadels in ein Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 464/2, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 111
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 10.03.2025 | ö | 10 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2025 10:25 Uhr