Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1822, Gemarkung Karlshuld, Ecihenstr. 25


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten.
4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.
5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2020 12:23 Uhr